77 Beschwerden in Luzern

Fragen zu Steuern oder Kesb? Ein Fall für die Ombudsfrau

Die Luzerner Ombudsfrau Lucia Schnider Stulz leitet die Stelle seit deren Anfängen im Jahr 2014. (Bild: Monique Wittwer)

Die Ombudsstelle der Stadt Luzern hat 2021 viel zu tun gehabt. 77 komplexere Anliegen sind eingetroffen und 278 kleinere Anfragen. Am meisten Arbeit beschert der Ombudsfrau die Sozial- und Sicherheitsdirektion.

Du findest, bei der Verwaltung der Stadt Luzern läuft etwas schief? Dann kannst du dich an die Ombudsstelle unter der Leitung der Ombudsfrau Lucia Schnider Stulz melden. Diese Möglichkeit haben die Luzernerinnen auch in 2021 rege genutzt, wenn auch etwas weniger als noch 2020 (zentralplus berichtete).

Rat zu Beiständen, Steuern und Sozialhilfe gefragt

Wie im Jahresbericht steht, hat die Ombudsstelle im letzten Jahr 278 Anfragen beantwortet. In solch kleineren Fällen erteilt die Ombudsstelle kurze Rechtsauskünfte oder verweist an die entsprechende zuständige Stelle. 77 Luzerner haben sich hingegen mit komplexeren Anliegen an die Ombudsfrau gewandt.

Der Spitzenreiter der Beschwerden ist wie im Vorjahr die Sozial- und Sicherheitsdirektion. So ist eine Luzernerin beispielsweise nicht mit den Berechnungen ihrer wirtschaftlichen Sozialhilfe zufrieden. Eine andere ratsuchende Person beschwert sich über den eingesetzten Beistand der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde. Oder ein Luzerner sucht Rat, da seine Wohnung während eines Klinikaufenthalts geräumt und dessen Habseligkeiten entsorgt wurden. Weitere beanstandete Themen beinhalten Steuern, das Teilungsamt oder unangemessenes Verhalten der Vorgesetzten in der Luzerner Verwaltung.

Ombudsstelle schaut der Verwaltung auf die Finger

In manchen Fällen genüge eine kurze Beratung, in anderen Fällen nimmt Schnider Stulz Kontakt mit der Verwaltung auf. «Um uns ein vollständiges Bild zu machen, nehmen wir mit der betroffenen Verwaltungsstelle Kontakt auf und klären den Sachverhalt ab. Die Verwaltung ist gegenüber der Ombudsstelle zur Auskunft verpflichtet und muss uns Einsicht in die Akten geben.»

Dann prüft die Ombudsstelle die Sachlage und entscheidet, ob die Verwaltung angemessen und rechtmässig vorgegangen ist. Je nachdem gibt die Ombudsfrau dann Empfehlungen zum weiteren Vorgehen der Verwaltung. «Das machen wir oft», so Schnider Stulz. Weisungen oder Vorschriften kann die Verwaltung zwar nicht machen. Aber die Ombudsstelle informiert jeweils die Ratssuchenden über die rechtliche Lage und ihre Rechtsmittel.

Verwendete Quellen
  • Schriftlicher Austausch mit Lucia Schnider Stulz der Ombudsstelle Stadt Luzern
  • Jahresbericht 2021 der Ombudsstelle Stadt Luzern
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