Rückzahlungen noch ausstehend

Covid-19-Kredite: Auf so viel Geld warten Zug und Luzern noch

Die Restaurants blieben während der Pandemie zu, Firmen aller Art machten Verluste. Daher gab es die Covid-19-Kredite. Die Rückzahlung läuft langsam. (Bild: bic)

Fünf Jahre nach Ausbruch der Pandemie stehen in Luzern und Zug noch Millionen Franken an Covid-19-Krediten offen. Gut die Hälfte wurde noch nicht zurückbezahlt. Derweil haben die Gerichte viel zu tun.

Die Hälfte der Covid-19-Kredite, die vom Bund verwaltet wird, sei immer noch nicht zurückbezahlt, schrieb jüngst der «Tages-Anzeiger». Er spricht von 48 Prozent nicht rückerstatteten Krediten. Banken unterstützten vor knapp fünf Jahren unbürokratisch und schnell, also ohne vorherige Überprüfung der Kreditwürdigkeit, Unternehmen mit Krediten. Bis zum Betrag von 5000 Franken zinsfrei, ab 500’000 Franken aufwärts gegen einen Zins von 0,5 Prozent.

Wie die Zeitung festhält, sei bis heute fast die Hälfte dieser in Kooperation von Bund und Banken ausgerichteten Kredite bis heute nicht zurückbezahlt worden. Bei 138’000 vergebenen Krediten seien schweizweit noch 67’000 Rückzahlungsforderungen offen. Insgesamt belaufe sich der Fehlbetrag auf satte 6,2 Milliarden Franken. Dazu kommen noch Kredite, die die Kantone gewährt haben, so auch in Zug und Luzern.

Zuger Unternehmen schulden fast dreimal so viel pro Schuldner

Der Bund führt die Statistik laufend auf einer öffentlich zugänglichen Website nach. Im Kanton Luzern stehen gut 440 Millionen Franken von insgesamt gewährten knapp 730 Millionen Franken gewährter Kredite noch aus. Damit sind gut 60 Prozent der ausbezahlten Kredite im Kanton Luzern nicht zurückbezahlt.

Die verbliebenen 3107 Schuldner stehen somit noch mit 290 Millionen Franken bei Banken in der Kreide. Jeder Schuldner muss damit im Schnitt ein Schuldenvolumen von rund 93’000 Franken schultern.

Im Kanton Zug sind 345 Millionen Franken von der gesamthaft gewährten Summe von 659 Millionen Franken respektive gut 52 Prozent der gewährten Überbrückungskredite zurückerstattet, also ein höherer Anteil als in Luzern. Noch sind 966 Kreditnehmer mit einem Gesamtkredit von 314 Millionen Franken säumig, was einem durchschnittlichen Volumen von 325’000 Franken pro Schuldner entspricht.

Unterschiedliche Wirtschaftsstrukturen in Luzern und in Zug

Damit ist klar: Zuger Covid-19-Kreditnehmer stehen im Durchschnitt mit fast dreimal so viel Geld in der Schuld der Banken als die Luzerner Schuldner. Es kommen die unterschiedlichen Strukturen der Wirtschaft des Kantons Luzern und des Kantons Zug hinzu, wo finanzintensivere Geschäfte betrieben werden als in Luzern.

Das Bild ist damit aber noch nicht ganz vollständig. Denn es sind nicht nur Kredite von den Banken unter Bürgschaft des Bundes an unzählige Unternehmen geflossen. Die Kantone hätten zudem noch eigene Kredite vergeben, wie Thomas Lötscher von der Finanzdirektion des Kantons Zug mitteilen lässt. Zuger Firmen müssen dies frühestens nach zehn Jahren zurückzahlen. Erst nach fünf Jahren, also erst seit Kurzem, müssen diese verzinst werden.

Wegen der langen Rückzahlungsfrist lasse sich hierzu noch keine Bilanz ziehen.

Zug an der Spitze

Derweil behandeln die Straf- und Kriminalgerichte nach wie vor Fälle von straffällig gewordenen Kreditnehmern, die die Situation ausgenutzt und sich unrechtmässig Kredite erschlichen haben. Unter anderem mit falschen Angeben zur Geschäftstätigkeit und zu Umsätzen. Spitzenreiter bei den sogenannten Corona-Bschissen in der Zentralschweiz sind die Zuger, wie zentralplus 2023 berichtete. So gab es diverse Kreditnehmer, die bereits inaktiv oder überschuldet waren und trotzdem hohe Umsätze und Liquidität vorgaukelten.

Soeben ist am Kriminalgericht Luzern wieder ein Strafverfahren in erster Instanz abgeschlossen worden. Das 87-seitige Urteil zum Fall enthält dicke Post. Es geht um gewerbsmässigen Betrug, mehrfache Urkundenfälschung und mehrfache Geldwäscherei.

Freiheitsstrafe, Landesverweis und über 180’000 Franken Schadenersatz

Das Gericht sprach eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten aus. Zwölf Monate sind unbedingt zu vollziehen. Der Straftäter, ein italienischer Staatsbürger, wird zudem für sieben Jahre des Landes verwiesen und muss einer Gruppe von Privatklägern Schadenersatz in der Höhe von gut 180’000 Franken bezahlen.

Dazu kommen Parteientschädigungen in der Höhe von knapp 5500 Franken. Und zu guter Letzt muss der Verurteilte die Verfahrenskosten in der Höhe von 18’000 Franken übernehmen. Das sind insgesamt über 200’000 Franken, die der verurteilte Italiener zuzüglich der zurückzahlbaren Deliktsumme von 247’000 Franken bezahlen muss.

Sieben erschlichene Covid-19-Kreditanträge?

Der Beschuldigte soll für eine Management- und Consultingfirma, ein Restaurant, das der Beschuldigte weder besessen noch betrieben hat, ein Architekturunternehmen seines Namens, ein Immobilienunternehmen, ein weiteres Restaurant und eine Planungs-GmbH jeweils als Organ für die Gesellschaften insgesamt sieben Covid- 19-Kredite beantragt haben. Im Zeitraum vom 26. März 2020 bis zum 21. Juli 2020 habe er sich einiges zuschulden kommen lassen, so die Anklage.

So habe er falsche Angaben in Bezug auf das Vollzeitäquivalent der Beschäftigten der jeweiligen Unternehmungen, deren Nettolohnsumme, deren Umsatzerlös, deren Sitz, deren Rechtsform und deren wirtschaftlichen Beeinträchtigung hinsichtlich des Umsatzes aufgrund der Covid-19-Pandemie gemacht. Darüber hinaus habe er auch zur Verwendung des Kreditbetrags zur Sicherung der laufenden Liquiditätsbedürfnisse gelogen.

Durch die mutmasslichen Falschangaben soll er sich die für Kredite maximal zugelassenen zehn Prozent der angegebenen Umsatzerlöse erschlichen haben und so in mehreren Schritten zur Gesamtdeliktsumme von 247’000 Franken gekommen sein. Geld, das er dann für den laufenden Lebensunterhalt und private Zwecke verwendet haben soll.

Kriminalgericht spricht von hoher krimineller Energie

Das Luzerner Kriminalgericht sieht durch wiederholte erfolgreiche Betrugsversuche innert weniger Monate den Beweis für eine hohe kriminelle Energie, der Vorsätzlichkeit und der Delikte des gewerbsmässigen Betrugs, der Urkundenfälschung und Geldwäscherei als erstellt an.

Dem zum Trotz hat die Verteidigung des mutmasslichen Covid-19-Kreditbetrügers Berufung zum Urteil eingelegt. Das letzte Wort ist in diesem Verfahren also noch nicht gesprochen. Es gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung.

Keine Anzeichen für Zunahme von Konkursen

Doch zurück zur Übersicht über die Covid-Kredite: Andreas Hess, Amtsleiter des Handels- und Konkursamtes Zug, teilt mit, dass es bei den Konkursen keinen Anstieg gegeben habe. Auch beim Konkursamt der Stadt Luzern klingt es ähnlich.

Christian Renggli, der Informationsbeauftragte des Kantonsgerichts Luzern, stellt auch keinen Anstieg fest und verweist auf die Zahlen der Statistikfachstelle Lustat. Dort zeigt sich, dass die Konkurszahlen 2022 leicht angestiegen sind, sich aber 2023 wieder auf tieferem Niveau eingependelt haben. Renggli hält fest, dass bei Konkursverfahren nicht erhoben werde, weswegen jeweils der Konkurs erfolgt sei, ob aufgrund von Covid-19-Krediten oder anderer Ursachen.

Gastrobranche besonders herausgefordert

Eines zeigt sich: Die Aufarbeitung der Vergabe der Covid-19-Kredite hält an und ist noch lange nicht ausgestanden. Der «Tages-Anzeiger» hält fest, dass vor allem die Gastronomiebranche stark betroffen sei, weil viele Betriebe aufgrund der geringen Gewinnmarge gar nicht in die Lage kämen, die genehmigten Kredite in angemessener Zeit wieder zurückzuzahlen.

Verwendete Quellen
  • Artikel «Tages-Anzeiger»
  • Urteilsspruch des Kriminalgerichts Kanton Luzern
  • Liste der vom Bund laufend nachgeführten Covid-19-Kredite aufgeschlüsselt auf die Kantone
  • Schriftlicher Austausch mit dem Finanzdepartement des Kantons Luzern
  • Schriftlicher Austausch mit dem Finanzdepartement des Kantons Zug
  • Schriftlicher Austausch mit dem Kantonsgericht Luzern
  • Schriftlicher Austausch mit dem Konkursamt des Kantons Zug
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