Vorstoss widerspricht Gesetz

Bürgerliche in Baar nehmen Motion für Steuerrabatt zurück

Die Baarer sollen künftig von den guten Rechnungsergebnissen der Gemeinde profitieren. (Bild: Andreas Busslinger)

Der Gemeinde Baar geht es finanziell sehr gut. Anlass für die FDP und SVP, eine Motion für eine Steuersenkung oder -rabatt einzureichen. Der Gemeinderat erklärt den Vorstoss aber als nicht motionsfähig.

Finanziell ist die Gemeinde Baar gut gebettet. In den letzten Jahren hat sie regelmässig Überschüsse verzeichnet (zentralplus berichtete). Die pralle Gemeindekasse haben die FDP und SVP Baar zum Anlass genommen, eine Motion einzureichen. Damit fordern sie den Gemeinderat auf, einen Mechanismus auszuarbeiten, mit dem Baarerinnen im nächsten Jahr steuerlich entlastet werden. Wie die Gemeinde am Donnerstag mitteilt, hat sie diesen Vorstoss als nicht motionsfähig erklärt.

Motion beschneidet Kompetenz des Gemeinderats

«Der Gemeinderat hegt Sympathien für diese Forderung», wird Gemeindepräsident Walter Lipp zitiert. Doch der Vorstoss widerspreche geltenden Gesetzen. Beim Mechanismus handle es sich sinngemäss um eine Finanzstrategie – doch diese zu erarbeiten obliege dem Gemeinderat. Diese Sichtweise werde durch den kantonalen Rechtsdienst gestützt. Die FDP und SVP teilen diese Ansicht jedoch nicht.

Trotzdem ziehen sie ihre Motion zurück. Denn der Gemeinderat hat den beiden Parteien einen Kompromiss vorgeschlagen. Er passt sein Pflichtenheft der gemeindlichen Finanzkommission an. Neu sei diese beauftragt, «bei mehrjährigen Ertragsüberschüssen zwingend zu prüfen, ob und in welcher Form die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler profitieren sollen». Die Ergebnisse sollen dem Gemeinderat und der Gemeindeversammlung als Empfehlung unterbreitet werden.

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