Streit im Video-Chat

Gehörloser Zuger beschimpfte seinen Widersacher mit rüden Gesten

Wegen einer rüden Geste muss ein Gehörloser aus Zug eine Busse bezahlen. (Bild: Pixabay)

Wer sich verbal angegriffen fühlt, kann eine Strafanzeige wegen Beschimpfung einreichen. Denn: Worte können weh tun. Nun zeigt ein aktueller Fall aus dem Kanton Zug: Auch Gebärden können geahndet werden.

Wer jemanden durch Wort, Schrift, Bild, Gebärde oder Tätlichkeiten in seiner Ehre angreift, wird – auf Antrag – mit einer Geldstrafe bestraft. So steht es im Gesetz. Dass ein Mensch in Gebärdensprache beleidigt wird, dürfte dennoch selten vorkommen.

Die Zuger Staatsanwaltschaft hatte sich jüngst mit einem solchen Fall zu beschäftigen. Geschehen war folgendes: Ein tauber Mann aus dem Kanton Zug schickte im September 2018 einem ebenfalls gehörlosen Mann ein Video mit einer klaren Botschaft.

Keine Drohung – aber eine Beschimpfung

In Gebärdensprache – unter anderem mit erhobenem Mittelfinger – beschimpfte der damals 32-Jährige sein Gegenüber und bezeichnete ihn als Baby. Das wollte sein Kontrahent nicht auf sich sitzen lassen. Er zeigte den Zuger wegen Beschimpfung und Drohung an.

Für letzteres fand die Staatsanwaltschaft Zug keine Anhaltspunkte. «Die Gesten erfüllen die Voraussetzungen der Drohung nicht», heisst es im kürzlich rechtskräftig gewordenen Strafbefehl. Mit den Beleidigungen aber habe der Zuger seinem Kontrahenten «jene Achtung versagt, welche er diesem objektiv schuldet.»

Der Zuger wird mit einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 20 Franken verurteilt. Diese wird im Wiederholungsfall innerhalb von zwei Jahren fällig. Sofort bezahlen muss der Zuger eine Busse von 150 Franken.

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