Prämienverbilligung soll neu geregelt werden

Gegenvorschlag der Regierung: Was sich für Luzerner damit ändern würde

Rolf Frick, Leiter Rechtsdienste des Gesundheits- und Sozialdepartements, Regierungsrat Guido Graf und Edith Lang, Dienststellenleiterin (von links nach rechts).

(Bild: ida)

Der Gegenvorschlag der Luzerner Regierung zu den Prämienverbilligungen erweist sich als ganz schön kompliziert. zentralplus hat sich durch den Formeldschungel gekämpft und zeigt anhand von zwei Beispielen, wo mehr Geld fliesst – und wo weniger. Fazit: Wer Vermögen hat, erhält weniger – und Alleinstehende mit über 31’000 Franken Einkommen gar nichts.

 «Ich werde Ihnen nun den Gegenvorschlag der Regierung vorstellen. Es ist relativ – also ja, nicht kompliziert …», erläuterte der Luzerner Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf am Montag. In der Tat ist der Gegenvorschlag der Regierung zur Prämienverbilligungsinitiative der SP technisch. Zahlreiche Parameter spielen bei der Berechnung, ob Anspruch besteht – oder eben entfällt – eine Rolle (zentralplus berichtete).

Wie kam es dazu?

Der Regierungsrat drosselte die Einkommensgrenze Jahr für Jahr. Höhepunkt war, als die Luzerner Regierung im Herbst 2017 rückwirkend die Grenze auf 54’000 Franken setzte. Um sicherzustellen, dass der Kanton auch künftig genug Gelder für die Prämienverbilligung hat, reichte die Luzerner SP eine entsprechende Initiative ein. Zudem zogen sie den Kanton bis vor Bundesgericht, welches den Kritikern Recht gab: Die Kürzungen waren rechtswidrig (zentralplus berichtete).

«Das Bundesgerichtsurteil war Treiber und Auslöser – nicht nur in Luzern, sondern in zahlreichen Kantonen», so Graf. Die Regierung lehnt die Initiative der SP zwar ab. Sie nahm das bundesgerichtliche Urteil jedoch zum Anlass, das Ausbezahlen von Prämienverbilligung nicht nur neu, sondern auch detaillierter zu regeln. «Wir gehen weiter als die SP-Initiative», sagt Graf.

Was ändert sich?

Die Regierung hat in ihrem Gegenvorschlag nach unten, aber auch nach oben justiert. Will heissen: Es soll genauer zwischen Menschen in bescheidenen Verhältnissen und Menschen, die Geld haben, differenziert werden. So erklärt es Graf. Auch zwischen Haushaltstypen wurde unterschieden, etwa zwischen verheirateten und unverheirateten Personen.

Menschen, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, sollen Prämienverbilligung erhalten. Bei der Einkommensgrenze sei man noch weiter gegangen, als dies das Bundesgericht forderte. Neu soll auch das Reinvermögen eine Rolle spielen: Verheiratete mit über 200’000 Franken und Alleinstehende mit über 100’000 Franken sollen künftig keinen Anspruch auf Prämienverbilligung mehr haben. Die Regierung habe sich dabei auf Zahlen der Ergänzungsleistungen gestützt. Zudem müssen Immobilienbesitzer ihre steuerrechtlichen Abzüge für die Unterhalts- und Verwaltungskosten im Privatvermögen aufrechnen, wenn sie Prämienverbilligung beantragen.

Wer profitiert?

Und was heisst das nun konkret, wenn der Gegenvorschlag im laufenden Jahr bereits gelten würde? Das illustrieren wir an zwei Beispielen.

Das erste Fallbeispiel bezieht sich auf eine alleinlebende Person, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt. Nennen wir sie Anna Meier, sie ist in der Stadt zu Hause. 2019 ist es so, dass Anna Meier Anspruch auf Prämienverbilligung hat, wenn ihr jährliches steuerbares Einkommen nicht höher als 28’000 Franken ist (in der Grafik mit der blauen Linie skizziert). Pro Monat hat Anna Meier folglich rund 2’300 Franken zur Verfügung.

Würde der Gegenvorschlag der Regierung bereits gelten, dürfte Anna Meier 3’000 Franken mehr an massgebendem Einkommen besitzen. Wenn Anna Meier mehr als 31’000 Franken an massgebendem Einkommen hat, hat sie keinen Anspruch mehr auf Prämienverbilligung (rote Linie). Sprich: Sie erhält keinen Franken mehr.

 

Fallbeispiel 1: Unverheiratete Person, lebt in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen, wohnhaft in Prämienregion 1 (Stadt und Agglomeration).

Fallbeispiel 1: Unverheiratete Person, lebt in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen, wohnhaft in Prämienregion 1 (Stadt und Agglomeration).

Wer verliert?

Angenommen Anna Meier hat noch ein Kind zu Hause. 2019 haben Personen wie Anna Meier mit Kind bis rund 78’000 Franken an massgebendem Einkommen Anspruch auf Prämienverbilligung. Diese Grenze gilt heute sowohl für verheiratete als auch für unverheiratete alleinerziehende Personen.

Neu würde die Grenze in diesem Beispiel bereits bei rund 60’000 Franken enden: Wenn Anna Meiers steuerbares Einkommen bei über 60’000 Franken liegt, entfällt der Anspruch auf Prämienverbilligung.

Laut der Regierung würden mit ihrem Gegenvorschlag unverheiratete mit tiefem Einkommen stärker entlastet werden als nach geltendem Recht. Dies auch durch die Richtprämie, die neu nicht mehr 83, sondern 84 Prozent der Durchschnittsprämie betragen soll.

 

Fallbeispiel 2: Unverheiratete Person mit einem Kind, wohnhaft in der Prämienregion 1 (Stadt und Agglomeration).

Fallbeispiel 2: Unverheiratete Person mit einem Kind, wohnhaft in der Prämienregion 1 (Stadt und Agglomeration).

(Bild: zvg)

Was kostet es?

Da der Kanton nach oben, aber auch nach unten korrigiert, würde er mit dem Gegenvorschlag teils Prämienauszahlung kürzen oder streichen, in anderen Fällen erhöhen können. «Mittel der öffentlichen Hand werden gezielt von Versicherten mit höheren Einkommen zu Versicherten mit tieferen Einkommen fliessen», heisst es in der Botschaft.

Falls der Gegenvorschlag angenommen wird, müsste der Kanton 5,2 Millionen Franken pro Jahr mehr als heute aufbringen. Einsparungen würden bei Verheirateten mit einem Kind aber auch bei Unverheirateten mit einem oder mehren Kindern gemacht werden sowie durch die Einführung der Vermögensgrenze. Diese 5,2 Millionen werden von Kanton und Gemeinden je zur Hälfte bezahlt.

 

 

Zusätzlich kommen dazu noch 2,6 Millionen Franken. Dies, weil eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes bevorsteht. Die Subvention der Kinderprämie werden von 50 auf 80 Prozent erhöht.

Was sagt die SP?

Und was sagt die Luzerner SP zum Gegenvorschlag der Regierung? Wirklich glücklich ist sie mit diesem nicht. Der Gegenvorschlag weise «erhebliche Schwächen und Lücken auf», meinte etwa Parteipräsident David Roth. Gerade Einzelpersonen, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, müssten zwingend besser unterstützt werden. Also gerade diejenigen, die die Regierung mit dem Gegenvorschlag eigentlich unterstützen möchte.

Die untere Grenze des Mittelstandes bei Einzelpersonen müsse aus Sicht der SP bei 34’656 Franken liegen. Damit stützen sie sich auf die Steuerstatistik. Die Regierung hingegen sieht eine Grenze von 31’000 Franken vor, wie beim Beispiel von der alleinlebenden Anna Meier gezeigt. Für die SP ist diese Grenze «weiterhin unhaltbar». Schon nur bei einem leicht höheren Einkommen erhält eine Einzelperson keinen einzigen Franken Prämienverbilligung mehr. David Roth ist überzeugt: «Das ist nicht im Sinn und Geist des Bundesgesetzes und wird allenfalls neue juristische Probleme für den Kanton aufwerfen.»

Wie kontert die Regierung?

Sozialdirektor Guido Graf erklärt, man habe verschiedene Beispiele berechnet, um auf die Grenze von 31’000 Franken festzulegen. Überrascht ist Graf über die Kritik der Linken nicht: «Ich habe erwartet, dass die SP damit teils nicht einverstanden ist.» Es sei deren Meinung. Graf äusserst sich nicht dazu, ob diese Grenze richtig oder falsch sei. Sie sei nun mal so von der Regierung fixiert worden. 

Wie geht’s weiter?

Das erste Mal wird sich der Kantonsrat voraussichtlich im September 2019 über den Gegenvorschlag beraten. Wie die SP mitteilte, werde sie sich da für Verbesserungen des Gegenvorschlags einsetzen. Ob die Initiative formal zurückgezogen wird, ist noch offen. Nach Vorliegen des definitiven Gegenvorschlages würde die Delegiertenversammlung der SP darüber entscheiden.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Roland Grueter
    Roland Grueter, 28.05.2019, 17:43 Uhr

    Guten Tag: Lesermeinung

    Prämienverbilligung

    Es war ja zu erwarten, dass die Regierung – als recht gut verdienende
    Personen- nichts dazu gelernt hat. Ihr Credo bedeutet noch immer: sparen bei Sozialleistungen und beim Gesundheitswesen.
    Die Vorbehalte der SP zu den Gegenvorschlägen auf die eingereichte Initiative sind absolut gerechtfertigt. Man kann nur hoffen, dass sich die SP nicht „über den Tisch ziehen“ lässt.

    Roland Grüter
    Seeburgstr. 26
    6006 Luzern

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