Gewerbeverband nimmt Stellung zum Luzern Sparpaket

Gegen höhere Steuern, für mehr Sparen

Der Luzerner Gewerbeverband nimmt Stellung zum grossen Sparpaket des Kantons Luzern (KP17). In seinem Positionspapier fordert der Veband einen langfristigen Leistungsabbau – nur so könnten die Ziele erreicht werden. Die Erhöhung des Steuerfusses lehnt der Verband ab.

In einem vierseitigen Papier bezieht der Gewerbeverband des Kantons Luzern Position zum KP17, dem 500-Millionen-Sparpaket der Luzerner Regierung (hier Papier als PDF). Der Verband schreibt in einer Mitteilung: «Der Kanton Luzern hat im Verlauf der letzten Jahre seine Leistungen und Angebote ständig ausgebaut. Das Wachstum der Ausgaben, das zuletzt sogar jenes der Einnahmen überholt hat, ist die eigentliche Ursache der drohenden Defizite im kantonalen Finanzhaushalt.»

Deshalb fordert der Gewerbeverband, dass beim KP17 vor allem beim Ausgabenwachstum angesetzt werde. «Im Sinne der Solidarität» verschliesse sich der Verband jedoch nicht gegen punktuelle moderate Mehreinnahmen.

Verband kritisiert Rasenmäher-Methode

Bei der Durchsicht der vom Regierungsrat vorgeschlagenen Massnahmen zur Ausgabenreduktion suche man vergeblich nach einer Priorisierung, kritisiert der einflussreiche Verband. Stattdessen werde über alle Dienststellen hinweg mit der «Rasenmäher-Methode» vorgegangen. «Effiziente, kostengünstige Bereiche werden gleich behandelt wie ineffiziente Kostentreiber», so der Verband.

Was vor allem fehlten im Massnahmenkatalog der Regierung, seien grundlegende Strukturanpassungen. «Hier muss das Parlament Abhilfe schaffen und das Verhältnis zwischen Ausgabenreduktion und Mehreinnahmen wieder auf den ursprünglichen Wert von 80:20 Prozent von Anfang 2016 zurückführen.» Heute betrage das Verhältnis ungefähr 40:60 Prozent, wenn man die für 2017 versprochene und nicht eingehaltene Senkung des Steuerfusses von 1,6 auf 1,5 mitberücksichtige. «Wie ein Verhältnis 80:20 Prozent zu bewerkstelligen ist, ist Sache von Regierung und Parlament», schreibt der Verband.

Die Botschaft der Regierung umfasst 153 Massnahmen. Sechs davon betreffen die KMU-Wirtschaft ganz direkt. «Im Sinne der Solidarität ist der Gewerbeverband bereit, drei davon mitzutragen», schreibt dieser. Es sind dies folgende:

  • Die Erhöhung der Motorfahrzeugsteuer für Fahrzeuge mit konventionellem Antrieb.
  • Die Einführung einer Minimalsteuer für juristische Personen.
  • Die Begrenzung des Pendlerabzugs auf maximal 6000 Franken.

Gegen folgende drei Massnahmen wehrt sich der Gewerbeverband:

  • Die Teilbesteuerung der Erträge aus massgebenden Beteiligungen des Privatvermögens zu neu 70 statt wie bisher zu 50 Prozent. Damit würde sich der Kanton Luzern als Unternehmensstandort ins Abseits stellen. Denn die umliegenden Zentralschweizer Kantone liegen alle bei 50 Prozent oder darunter. «Besonders unverständlich ist die vorgeschlagene Massnahme in Anbetracht der soeben vom Volk bestätigten Tiefsteuerstrategie für Unternehmen», so der Gewerbeverband.
  • Die Senkung der Expertenhonorare bei den Lehrabschlussprüfungen von 50 auf 40 Franken. Dies entspreche einer Reduktion um satte 20 Prozent und stehe in keinem Verhältnis zu den anderen Massnahmen im Personalkostenbereich.
  • Die Erhöhung des Steuerfusses von 1,6 auf 1,7 Prozent.

Die Ablehnung der Steuerfusserhöhung begründet der Verband damit, dass es dem Kanton Luzern mit einer zielstrebigen Finanzstrategie gelungen sei, den Steuerfuss von 1,9 Prozent im 2001 auf 1,5 zu senken. «Im 2013 wurde er wieder auf 1,6 Prozent erhöht. Dies mit der festen Absicht, den Fuss im 2017 wieder auf 1,5 zu senken», so der Gewerbeverband. Die in Aussicht gestellte Senkung verschweige die Regierung in der Botschaft jedoch.

«Der Steuerfuss soll nun sogar auf 1,7 angehoben werden. Und wiederum wird eine Reduktion auf 1,65 im 2019 in Aussicht gestellt» so die Mitteilung. «Die Erhöhung des Steuerfusses ist eine reine Symptombekämpfung.» Eine Steuerfusserhöhung ist laut Gewerbeverband nie ein probates Mittel, solange man das Ausgabenwachstum nicht im Griff habe.

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