Tätowierter liess sich Ohren entfernen

Gegen Gilbert Schaffner ging eine Meldung bei der Kesb ein

Gilbert Schaffners Aussehen stösst bei manchen Menschen auf wenig Wohlwollen. (Bild: sib)

Gilbert Schaffner hat sich längst daran gewöhnt, dass manche Leute ein Problem mit seinem Aussehen haben. Dass jemand seinetwegen bei der Kesb gar eine Gefährdungsmeldung einreichte, liess der Luzerner nicht auf sich sitzen.

Wenn Gilbert Schaffner durch die Strassen Luzerns spaziert, erntet er verwunderte Blick, oftmals Selfie-Anfragen und bisweilen witzige Begegnungen – seine Anekdoten sind beinahe so zahlreich wie die verbrachten Stunden im Tattoo-Studio. Doch kommt es auch vor, dass Schaffner mit seinem Aussehen – er hat sich Kopf und Augen schwarz tätowieren lassen – auf Abneigung stösst. So warnte ein Vater seine Kinder vor dem «Chindli-Fresser» (zentralplus berichtete).

Was der Luzerner vergangenes Jahr erlebt hat, stellt jedoch eine ganz neue Dimension dar. Angefangen hat alles mit einem geselligen Abend im Restaurant. «Auf die Frage, was ich nach dem Entfernen der Ohren an meinem Körper als nächstes verändern werde, antwortete ich, ich werde mir die Nase, Ringfinger und einiges mehr abschneiden lassen», erzählt Schaffner.

«Mir ging es darum, dass der Herr nun eine Lektion bekommen hat.»

Gilbert Schaffner

Was als Scherz gemeint war, nahm ein Pensionär an einem Tisch nebenan für bare Münze. «Ich kannte diesen Mann nicht. Wir sassen bloss manchmal im selben Restaurant», so Schaffner. Dies spielte für den Mann jedoch keine Rolle. Er reichte bei der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) für Schaffner eine Gefährdungsmeldung ein. Er fürchtete, Schaffner leide an einer schweren, psychischen Erkrankung namens Automutilation, umgangssprachlich als Selbstverstümmelung bekannt.

Staatsanwaltschaft wurde aktiv

Die Kesb leitete daraufhin Abklärungen ein und die Staatsanwaltschaft wurde eingeschaltet, denn der Vorwurf der Körperverletzung stand im Raum. «Beim Abschneiden der Ohren konnte man noch von leichter Körperverletzung, und somit von einem Antragsdelikt, sprechen. Doch die Frage ist, wo die Grenze zur schweren Körperverletzung – und somit zu einem Offizialdelikt – liegt», erklärt Schaffner.

Gilbert Schaffner liess sich die Ohren entfernen. (Bild: sib)

Auch das Kantonsspital, Ohren-, Nasen- und Halsärzte sowie die Psychiatrie wurden informiert. «Ich war deswegen aber nie in einem Spital bei einem Arzt oder in der Psychiatrie. Trotzdem existieren Dossiers über mich. Mit den Unterzeichnern dieser Dossiers habe ich nie gesprochen», sagt Schaffner.

Das Resultat der Abklärungen war eindeutig: Gilbert Schaffner ist urteilsfähig, die Errichtung einer Erwachsenenschutzmassnahme nicht nötig. Der Luzerner wird von der Kesb als «intelligenter, gebildeter und sozialer Mensch» beschrieben. Der 65-Jährige strebe nach seinem persönlichen Schönheitsideal, welches er nach eigenen Angaben durch die Gesichtstätowierung erreichen werde. Ausserdem distanzierte sich Schaffner von Nasen-, Finger- oder Brustwarzenamputationen. Das Verfahren wurde entsprechend eingestellt.

Wollte er nur helfen?

Schaffner liess die Gefährdungsmeldung jedoch nicht auf sich sitzen, wehrte sich gegen den Mann, der unter anderem argumentierte, Schaffners Erscheinungsbild gehöre nicht in den schweizerischen Kulturkreis. «Die verursachten Zusatzaufwände von rund 800 Franken für die Abklärungen forderte ich via Rechnung bei ihm ein.» Dieser wollte jedoch nicht bezahlen, argumentierte, er wolle Schaffner doch bloss helfen – also betrieb Schaffner ihn und der machte einen Rechtsvorschlag, um das Betreibungsverfahren zu blockieren.

Die beiden landeten vor dem Friedensrichter. «Dort habe ich mich das erste Mal überhaupt mit dem Mann unterhalten», erzählt Schaffner. «Der Herr verlangte, dass ich sämtliche Forderungen zurückziehen solle. Von ihm kam jedoch absolut kein Entgegenkommen.» Vielmehr habe er betont, er würde wieder genauso vorgehen. «Ich wäre bereit gewesen, ihm entgegenzukommen, aber nicht so», sagt Schaffner.

Gilbert Schaffner im Wandel der Zeit. (Bild: Archiv Gilbert Schaffner)

Daraufhin brach Schaffner sämtliche Verhandlungen mit dem Melder ab. Schaffner hätte mit einer Klagebewilligung gerichtlich gegen den Mann vorgehen können, verzichtete «aus Kosten- und Vernunftgründen» jedoch darauf. «Mir ging es darum, dass der Herr nun eine Lektion bekommen hat. Das mag böse klingen, doch wenn man gegen mich dermassen hinterlistig vorgeht, kann man davon ausgehen, dass ich mich zur Wehr setze.»

Polizei hielt ihn an

Schaffner betont, dass die Angelegenheit für ihn inzwischen gegessen sei. An die Kesb wandte sich der gelernte Chemielaborant später jedoch selbst noch einmal: Er verlangte ein Handlungsfähigkeitszeugnis.

Hintergrund sind zwei Kontrollen der Polizei. Einmal im Kanton Nidwalden, als sich eine Person bei den Gesetzeshütern meldete, da sie sich vor Schaffner fürchtete. Ein anderes Mal wurde er im Kanton Obwalden von der Polizei angehalten, als diese nach einem Überfall auf der Suche nach einem dunkelhäutigen Mann war. Schaffner betont in diesem Zusammenhang jedoch: «Die Polizei hat in beiden Fällen absolut korrekt gehandelt.»

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4 Kommentare
  • Profilfoto von Joseph de Mol
    Joseph de Mol, 28.10.2019, 08:49 Uhr

    Jedem das Seine! Allerdings muss sich Herr S. auch nicht wundern, wenn die Gesellschaft auf seinen Auftritt und seine Inszenierung irritiert oder bisweilen verängstigt reagiert. Es gibt kein Anrecht auf gesellschaftliche Akzeptanz eines solchen Lifestyles. Das ändert im Grunde nichts daran, dass er tun und lassen kann, wie’s ihm beliebt. Aber wie auch bei allen Anderen, muss Herr S. die Konsequenzen für sein Tun übernehmen und auch aushalten können.

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  • Profilfoto von Edwin
    Edwin, 27.10.2019, 22:56 Uhr

    Tüpisch Schweiz alles was fremd aussieht veruteilen

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  • Profilfoto von mebinger
    mebinger, 27.10.2019, 11:19 Uhr

    «Der Luzerner wird von der Kesb als «intelligenter, gebildeter und sozialer Mensch» beschrieben. Der 65-Jährige strebe nach seinem persönlichen Schönheitsideal, welches er nach eigenen Angaben durch die Gesichtstätowierung erreichen werde. »

    wer so handelt idt weder überlegt noch intelligent, geschweige den gebildet, aber wir haben solche Menschen zu tolerieren und er ist kein Fall für die KESB

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    • Profilfoto von Laurin Villiger
      Laurin Villiger, 28.10.2019, 13:41 Uhr

      Lieber mebinger, zur Intelligenz und Bildung gehört es auch, andere Meinungen zu respektieren und andere Lebensweisen zu akzeptieren. Alles andere spricht leider gegen ihre eigene Intelligenz und Bildung!

      Mir gefällt die Optik auch nicht, aber es ist unangebracht über eine Person zu urteilen, nur anhand deren Lebensweise oder deren Erscheinungsbild.

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