Gefängnis für Senioren

Die interkantonale Justizvollzugsanstalt Bostadel in Menzingen ZG plane eine Abteilung für betagte Häftlinge, wie die «SonntagsZeitung» mitteilte. Gemäss Direktor Linard Arquint seien derzeit Abklärungen für die Errichtung einer Altersabteilung laufen.

Ziel sei es, Platz für 60 Insassen zu schaffen. «Gefangene fortgeschrittenen Alters mit langen und sehr langen Strafen» wolle man unterbringen, heisst es laut der «SonntagsZeitung» im Regierungsratsbeschluss von Ende Januar.

Die bisher einzige geriatrische Abteilung mit dem Namen «60plus» befinde sich in der Strafanstalt Lenzburg. Eine Auswertung des Bundesamts für Statistik zeige, dass die Zahl der älteren Häftlinge explodiert: 212 Straftäter über 50 sässen Mitte der 80er-Jahre hinter Gittern, inzwischen seien es 516. Weiter im Bericht heisst es, dass sich die Zahl der Senioren über 60 von 58 auf 145 fast verdreifacht habe.

Mehrere Ursachen

Als Gründe werden längere Strafen, Verwahrungen sowie die überdurchschnittlich steigende Zahl von Verurteilten in der Altersgruppe 60+ genannt. Diese habe von 1984 bis 2012 um 325 Prozent zugenommen, während in den anderen Altersgruppe lediglich eine Verdoppelung stattfand.

Beim Pionierprojekt in Lenzburg sei die Abteilung weniger als ein Jahr nach Eröffnung bereits voll belegt gewesen. Die demographische Entwicklung sorge jedoch nicht nur für mehr Platzprobleme. Die Frage stelle sich, wie man mit Rentner im Knast umgehen soll, welche bis an ihr Lebensende weggesperrt werden? 141 Personen seien in Schweizer Gefängnissen im letzten Jahr verwahrt worden. Diese wiesen teils schwere Erkrankungen auf und benötigten einen erheblichen Pflegeaufwand, heisst es im Bericht weiter.

Sterbehilfe im Gefängnis

Im Rahmen eines gross angelegten Forschungsprogramm des Nationalfonds befasse sich erstmals ein Projekt mit dem Thema «Lebensende». Projektleiter Ueli Hostettler der Uni Fribourg bestätige dies: «Es sind auch Fragen zur Sterbehilfe im Vollzug zu erwarten.» Erste Befragungen in Lenzburg und Pöschwies seien bereits durchgeführt worden.

Nicht eindeutig sei die Rechtssituation zur Sterbehilfe hinter Gefängnismauern. «Es läuft im Wesentlichen auf eine Güterabwägung hinaus», sagt Markus Müller, Professor für öffentliches Recht an der Universität Bern.

Belastung für Mitgefangene und Personal

Für Toni Amrein, Leiter Vollzug im Kanton Zug wäre Sterbehilfe im Gefängnis eine grosse Belastung für Mitgefangene und Personal. Der plötzliche Freitod von Insassen würde den Anstaltsbetrieb nachhaltig stören. Seine Meinung: «Dafür sind die Anstalten heute nicht gerüstet. Die Sterbehilfe müsste daher ausserhalb der Gefängnismauern erfolgen.»

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