Luzernerin darf nicht mehr wirten

Gefälschte Unterschrift? Oops-Betreiberin zieht vor Bundesgericht

Hier läuft offensichtlich nix mehr. Die «Oops»-Bar an der Zentralstrasse darf nicht mehr von Ria Akay bewirtet werden. (Bild: wia)

Die Betreiberin der Luzerner Oops-Bar hat ihre Wirtebewilligung verloren. Zu Unrecht, findet sie. Die Luzernerin, die sich mitten in einem riesigen Rechtskonflikt befindet, zieht nun vor Bundesgericht. Doch selbst wenn sie gewinnen sollte, sind ihre Probleme noch lange nicht gelöst.

Um die Luzerner Oops-Bar steht es nicht gut. Seit vergangenem Sommer darf die Betreiberin Ria Akay keine Gäste mehr bewirten. Der Grund: Sie hat angeblich anfangs August bei der Gewerbepolizei eine Verzichtserklärung eingereicht, das heisst, dass sie die Bar nicht mehr betreiben möchte. Das jedenfalls steht in einem entsprechenden Dokument.

Die Crux daran: Von Anfang an dementierte Ria Akay vehement, ein solches Schreiben je verfasst oder unterschrieben zu haben. Ihre Handschrift sei gefälscht worden, sagt sie (zentralplus berichtete).

Die Verzichtserklärung war der Auslöser einer ganzen Lawine von Ereignissen. Wenig später wurde der Mietvertrag zwischen Vermieter und Verwaltung aufgelöst. Aufgrund dessen wurde auch Akays Untermietvertrag aufgelöst. Im Sommer sei überdies mehrmals im Lokal eingebrochen worden, Geld wurde gestohlen, ebenso wichtige Dokumente.

Drei Strafverfahren laufen

Drei Strafverfahren wegen Urkundenfälschung, Diebstahl sowie Hausfriedensbruch sind derzeit hängig. Dazu kommen zivilrechtliche Verfahren. Denn Akay hat die Wirtebewilligung bis heute noch nicht zurückerhalten.

Der Unterschied zwischen Wirtepatent und Betriebsbewilligung

Im Kanton Luzern benötigen Gastronomen ein Wirtepatent, wenn sie Speisen und Getränke zum Konsum an Ort und Stelle verkaufen wollen. Dafür müssen sie die sogenannte Wirteprüfung ablegen. Ria Akay verfügt über ein Wirtepatent, das die Grundbedingung für eine Betriebsbewilligung bildet. Diese jedoch wird immer nur für ein bestimmtes Lokal ausgestellt. So ist es möglich, dass Akay zwar im Restaurant Reusszopf wirten darf, im Oops jedoch nicht.

Für die Luzernerin ist das fatal. Akay ist Mutter von vier Kindern und angewiesen auf die Bewirtschaftung des Oops. «Alles, was ich möchte, ist doch nur, arbeiten zu können, bis der Fall geklärt ist.»

Ein Versuch, das Oops mit Spendengeldern aufrechtzuerhalten, scheiterte kläglich. «Im Sommer beschloss ich, Getränke gratis zu verteilen. Wer wolle, könne den Preis als Spende zahlen.» Mit dieser Idee wollte sie das Wirteverbot umgehen. «Nur wurde dieses System gnadenlos ausgenützt. Da tranken Leute zwei Mojitos, zahlten dann aber nur 1.40 Franken. Und ich konnte nichts dagegen machen», sagt Akay gegenüber zentralplus.

Die Wirtebewilligung bleibt ihr verwehrt

Den Zwischenentscheid des Justizdepartements, der eben besagt, dass Ria Akay im Oops nicht wirten darf, focht sie mittels Verwaltungsgerichtsbeschwerde an. Doch auch der darauf folgende Entscheid des Luzerner Kantonsgerichts verheisst für Akay nichts Gutes. Dieses gab dem Justizdepartement Ende Dezember recht. Die Beschwerde sei als unbegründet abzuweisen.

«Es nützt niemandem etwas, wenn Frau Akay nicht wirtschaften kann.»

Albert Stalder, Anwalt von Ria Akay

Im Urteil schreibt das Gericht: «Einmal mehr ist zu betonen, dass eine Verzichtserklärung der Beschwerdeführerin vorliegt und die behauptete Fälschung ihrer Unterschrift nicht offenkundig vorliegt oder nachgewiesen ist.» Angesichts dieser Umstände sieht das Kantonsgericht keine Option darin, Akay die vorübergehende Wirtebewilligung zu erteilen.

Ria Akays Anwalt Albert Stalder hat kein Verständnis für den Entscheid des Kantonsgerichts. «Es nützt niemandem etwas, wenn Frau Akay nicht wirten kann, weil sie keine vorläufige Bewilligung hat.»

Die Wohnungsmiete kann sie nicht zahlen

Als «mildernden» Umstand sah das Gericht ausserdem, dass Ria Akay zwischenzeitlich andernorts einen Vertrag als Wirtin unterschrieben habe.

Tatsächlich arbeitet sie seit dem Herbst im Restaurant Reusszopf. Jedenfalls so lange, bis sie wieder ins Oops darf. «Das ist vertraglich so abgemacht», so Akay. Doch der Betrieb laufe mehr schlecht als recht. Die Wohnungsmiete habe sie seit drei Monaten nicht zahlen können.

Kripo geht von einer Fälschung aus

Brisant ist indes: Ein Gutachten der Zürcher Kriminalpolizei, das aufgrund der vermeintlich gefälschten Unterschrift erstellt wurde, kam im November zum Schluss, dass «die Befunde mässig stark dafür sprechen, dass die Unterschrift nicht von Ria Akay stammt». Stalder sagt dazu: «Mässig stark tönt zwar auf den ersten Blick nicht überzeugend, doch wird man bei der Analyse von Unterschriften nie einen höheren Sicherheitsgrad erhalten. Schlicht, weil es in einer Unterschrift zu wenig Zeichen gibt, die man untersuchen kann.»

Auch die Einvernahme von Akays Vermieter im November habe die Annahme bestärkt, dass die Unterschrift gefälscht sei, so Stalder.

Will heissen: Der Stein des Anstosses für die ganzen Querelen, die eingereichte Verzichtserklärung, die dafür gesorgt hat, dass es Akay nun «ans Lebendige» geht, könnte nichtig sein.

«Frau Akay kann das finanziell nicht durchstehen, bis alle Fälle abgeschlossen sind.»

Albert Stalder, Anwalt von Ria Akay

Die Wirtin will sich mit der aktuellen Situation nicht zufriedengeben. Sie hat das Urteil nun weitergezogen ans Bundesgericht in der Hoffnung, die Wirtebewilligung vorläufig zurückzuerhalten.

Das Ziel der Gegner: Akay den «Schnuuf abzustellen»

Die ganze Situation mit den laufenden Straf- und Zivilverfahren ist jedoch komplex. Auch wenn Akay die Bewilligung bekommt, sind ihre Probleme noch lange nicht gelöst. «Es geht für uns schlussendlich nur darum, das kleinere Übel zu wählen», so ihr Anwalt. Die Querelen mit der Hausverwaltung, die schwierige finanzielle Situation Akays sowie die laufenden Prozesse bleiben damit nämlich bestehen.

Stalder sagt weiter: «Ich bin überzeugt, es geht den Gegnerparteien darum, uns den ‹Schnuuf abzustellen›. Frau Akay kann das finanziell nicht durchstehen, bis alle Fälle abgeschlossen sind. Die können sich durchaus zwei, drei Jahre hinziehen.»

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1 Kommentar
  • Profilfoto von bruno
    bruno, 10.02.2020, 17:38 Uhr

    Ja ich unterstütze gerne unabhängige Medien, weil ich dem Mainsteam nichts mehr glaube …
    Ich unterstütze aber auch gerne das solide System des zugeschicktem EZ.
    Die ganzen elektronischen überweisungsmöglichkeiten haben Vorteile, aber auch Nachteile.
    Ich habe mich zurückorientiert und bezahle Rechnungen nur noch per EZ und Posteinzahlung ….?
    Liebe Grüsse
    Bruno

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