Kontoführung bei LUKB nicht für alle kostenfrei

Gebühr für beeinträchtigte Menschen: Jetzt fordert die SP Antworten

Die Luzerner Kantonalbank. (Bild: bic)

Die Luzerner Kantonalbank (LUKB) erhebt Gebühren auf Konti von Menschen mit einer geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung. Damit wird sie als kantonsnahe Institution zu einer Vorreiterin. SP-Kantonsrat Michael Ledergerber fordert nun von Finanzvorsteher Reto Wyss eine Stellungnahme.

Die Eröffnung eines Kontos bei der LUKB kostet die betroffenen Menschen, die einen Beistand haben, künftig 120 Franken – für die übrigen Kunden bietet die Bank diese Dienstleitung weiterhin gratis an. Ab dem 1. Juli will die Luzerner Kantonalbank zudem 15 Franken pro Quartal für die Kontoführung verrechnen, sprich 60 Franken im Jahr. Aus Sicht des Dachverbands der Behindertenorganisationen Inclusion Handicap verstösst diese Regelung gegen den Grundsatz des Diskriminierungsverbotes. (zentralplus berichtete).

SP-Kantonsrat Michael Ledergerber hat nun auf der Basis der Berichterstattung von zentralplus einen Vorstoss eingereicht. Diese dringliche Anfrage verlangt, dass der Regierungsrat, namentlich Finanzvorsteher Reto Wyss (CVP), die rechtlichen Grundlagen für diese Gebühr der LUKB prüft.

Grundsätzlich habe die LUKB zwar das Recht, eine Gebühr einzuführen, wenn zusätzlicher Aufwand anfalle. Es sei für ihn aber nicht eindeutig, wie gross der Mehraufwand für die Kontoführungen von Personen mit einem Beistand tatsächlich sei, sagt der Kantonsrat. «Wenn es sich dabei um 120 Franken handelt, die wegen ein, zwei zusätzlichen Formularen anfallen, dann müssten wir schon über Diskriminierung reden», so Ledergerber vorsichtig. Und er findet: «Als SP-Kantonsrat ist für mich klar, dass der Regierungsrat die Möglichkeiten ausloten soll, gegen diese Gebühr zu intervenieren.»

Fragliche Vorreiterrolle der Luzerner Kantonalbank

Darüber hinaus findet es Ledergerber als Vertreter der Behindertenorganisation Procap auch moralisch stossend, «dass eine öffentlich-rechtliche Institution wie die LUKB hier zum Vorreiter für privatrechtliche Banken wird».

Auch hier fordert er vom Finanzvorsteher eine Stellungnahme. «Wenn es nur darum geht, den grösstmöglichen Gewinn abzuschöpfen, dann soll der Regierungsrat dies auch so deklarieren», findet er.

Die Gemeinden zahlen Kontogebühren

Ledergerber weist schliesslich noch auf einen anderen Punkt hin, der die Gemeinden interessieren kann. «Viele Menschen mit einem Beistand sind Sozialhilfebezüger. Diese wird von den Gemeinden bezahlt.»

Kurz: Da viele Betroffene die Gebühr gar nicht aus dem eigenen Sack bezahlen können, schröpft der Kanton indirekt die Gemeinden, indem diese für die Kontoführungsgebühr aufkommen müssen. Vom Gemeindeverband VLG war bisher niemand zu erreichen – während der Festtage hat das Büro geschlossen.

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2 Kommentare
  • Profilfoto von Beat Baumeler
    Beat Baumeler, 31.12.2019, 13:36 Uhr

    Ich finde es eine Sauerei und Frechheit, was da gemacht wird. Das muss verhindert werden. Ich finde es eine Katastrophe, wie man mit Behinderten umgeht.

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  • Profilfoto von Marianne Wimmer-Lötscher
    Marianne Wimmer-Lötscher, 30.12.2019, 12:25 Uhr

    Inklusion – das grosse Wort in aller Munde. Und gleichzeitig tritt eine kantonsnahe Institution das Behindertengleichstellungsgesetz mit Füssen.

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