GE: Bettelverbot wird ausgesetzt
Das Bettelverbot im Kanton Genf ist vorerst ausser Kraft. Die Genfer Justiz reagiert damit auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Die Genfer Justiz bestätigte einen Bericht der «Tribune de Genève». Laut EGMR hatte die Schweiz mit der Verurteilung einer rumänischen Roma zu 500 Franken Busse gegen den Kerngehalt des Rechts auf Achtung des Privatlebens verstossen. Da sie nicht zahlen konnte, musste sie fünf Tage ins Gefängnis. Laut EGMR muss eine solche Massnahme durch ein grundlegendes öffentliches Interesse gerechtfertigt sein, was nicht der Fall sei. Das generelle Bettelverbot verhindere eine Interessenabwägung im Einzelfall, so der EGMR.
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