Abwesend trotz Reservation

Vitznauerhof: Wer nicht erscheint, zahlt saftige Busse

Wer im Restaurant Sens im Hotel Vitznauerhof einen Platz reserviert hat, tut gut daran, auch wirklich zu erscheinen. (Bild: zvg)

Einen Platz in einem noblen Restaurant zu reservieren, um dann nicht zu erscheinen, gehört sich nicht. Trotzdem kommt es immer wieder vor. Im Hotel Vitznauerhof greift man deswegen zu drastischen Massnahmen.

Für ein Restaurant ist es ärgerlich. Eine Vielzahl der Plätze sind bereits im Vorfeld reserviert, sodass Gäste ohne Reservierung weggeschickt werden müssen. Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren – doch die per Reservation angekündigten Gäste tauchen nie auf.

Sogenannte «No Shows», also Gäste, die nicht erscheinen, rauben nicht nur die Plätze von möglichen anderen Gästen. Sondern sie beanspruchen auch unnötige Vorbereitungsarbeiten der Küche. Und unter Umständen sorgen «No Shows» auch für Food Waste.

Restaurant im Vitznauerhof führt Busse ein

Das Sternerestaurant Sens im Hotel Vitznauerhof am Vierwaldstättersee geht nun mit drastischen Massnahmen gegen das Problem vor. Gäste, die trotz Reservation nicht erscheinen oder weniger als 24 Stunden im Voraus absagen, zahlen eine Gebühr von 225 Franken - pro Person. Das schreibt der «Blick».

Wie das Restaurant gegenüber der Zeitung sagt, habe sich die Zahle der «No Shows» dadurch deutlich verringert. Die Massnahme kannte man bislang vor allem aus dem Ausland. Mittlerweile wird sie aber auch in der Schweiz an verschiedenen Orten angewendet. So setzt auch das Dolder in Zürich auf eine Strafgebühr, wenn man trotz Reservation nicht erscheint.

Die Massnahme könnte in der Gastrobranche also durchaus Schule machen. Das zeigt nicht zuletzt die Tatsache, dass Gastro Luzern den «Blick»-Artikel auf Facebook geteilt hat. Dem Verband scheint die Strafgebühr für «No Shows» zu gefallen.

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8 Kommentare
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    M. Moser, 06.02.2023, 02:15 Uhr

    225.-p.P. ist eine happige Summe. Ich warte eigentlich darauf, das es zu Klagen kommt. Und ja, vielleicht schneidet sich der Gastronom auch ins eigene Fleisch. Vor allem wenn als einzige Begründung ein Nichterscheinen dient. Ein Reuegeld in Höhe von Fr. 50.- ja aber Fr. 225.-? Solche Machenschaften können auch ganz schnell vor Gericht enden. Wenn dann der Gastronom nicht beweisen kann warum er 225 Fr für ein Nichterscheinen möchte, und welche nachgewiesenen Kosten durch ein Nichterscheinen entstehen, dann könnte er sehr schnell gerichtlich eine Bauchlandung hinlegen. Und ja Negativreklame ist ja auch Werbung.

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    Nicole, 31.12.2022, 16:22 Uhr

    Ich finde es Richtig, dass eine Busse bezahlt werden muss, voraussichtlich man hat die dafür nötigen Angaben.
    Leider kommt dieses Phänomen auch immer öfters bei Friseurreservationen vor, die sogenannten «No Shows» und ich erhebe auch eine Busse.

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    Hugo, 31.12.2022, 11:39 Uhr

    Es handelt sich nicht um eine Busse, sondern um eine Umtriebsentschädigung.

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    Urs Steimen, 31.12.2022, 07:54 Uhr

    Das finde ich sehr gut. Ich wurde auch schon weggeschickt, weil alles Res. sei.

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    Lukas, 26.12.2022, 16:06 Uhr

    Ich finde es absolut in Ordnung, eine Busse zu verlangen wenn man unentschuldigt eine Reservation im Restaurant nicht antritt. Übrigens nicht nur in noblen Restaurants, liebe Redaktion 😉

    Die Frist von 24h im Voraus finde ich allerdings zu lang. Meiner Meinung nach sollte man sich auch 3-4h vorher noch abmelden können. In dieser Frist sollte es möglich sein, den Tisch erneut zu vergeben. Es kann ja auch sein, dass man kurzfristig erkrankt.

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    • Profilfoto von M. Moser
      M. Moser, 06.02.2023, 02:19 Uhr

      Ich würde sagen eine Frist von 8 Stunden ist eigentlich angemessen. Denn sollte ich gesundheitliche Probleme (Krankheit) haben, dann hat der Gastronom nämlich die Möglichkeit und die Zeit den Platz anderweitig zu vergeben.

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    Paul, 25.12.2022, 21:51 Uhr

    Finde ich voll ok! Ist bei den ferien ja auch so.

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    • Profilfoto von M. Moser
      M. Moser, 06.02.2023, 09:32 Uhr

      Hier wird was durcheinandergebracht und Äpfel mit Birnen verglichen. Zwischen einem Nichterscheinen und einer Absage einer Ferienreise ist ein rechtlicher Unterschied. Eine Reservation ist «nur» eine reine Absichtserklärung. Wieso? Eine Reservation Der Vertrag zwischen Gastronomiebetrieb und Kunden kommt erst (mündlich) zustande wenn ich am Tisch sitze und mein Essen und meine Getränke bestelle.
      Bei einer Ferienreise zahle ich im Voraus einen Teil der Reise an. Sobald Geld fliesst ist es nicht mehr eine reine Absichtserklärung sondern tatsächlich ein Vertrag. Denn ich schliesse mit der Bezahlung einer ersten Rate einen Transportvertrag und einen Beherbergungsvertrag ab. Deshalb entstehen auch Stornierungsgebühren.

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