In Zuger Bars sollen Betrunkene künftig Alkohol bestellen dürfen. Der Kantonsrat ist in einer ersten Lesung dafür, das Ausschankverbot fallenzulassen.
Der Zuger Kantonsrat hat sich am Donnerstag in einer ersten Lesung mit der Anpassung des Gastgewerbegesetzes auseinandergesetzt. Die Frage der Debatte: Soll das Ausschankverbot an Betrunkene fallen? Bis anhin ist es im Kanton Zug offiziell verboten, Betrunkenen in Gaststätten weiterhin Alkohol auszuschenken.
Die im Raum stehende Teilrevision des Gesetzes wurde erstmals 2020 durch eine Motion der FDP ins Rollen gebracht (zentralplus berichtete). Der Kantonsrat hat sich jetzt in einem ersten Schritt für die Abschaffung des Verbots ausgesprochen, wie die Nachrichtenagentur SDA berichtet.
Gesetz und Praxis klaffen auseinander
Gemäss der Agentur hielt Regierungsrätin Laura Dittli (Mitte) während der Debatte fest, dass die Regierung Alkohol nicht verharmlosen wolle. Die Vorschrift, wie sie heute bestehe, habe sich in der Praxis allerdings als äusserst schwierig umsetzbar erwiesen.
Die Parteien SP und ALG stellten einen Antrag, das Ausschankverbot beizubehalten. Die Eigenverantwortung reiche im Kampf gegen die Alkoholsucht nicht aus. Der Kantonsrat lehnte den Antrag mit 48 zu 17 Stimmen ab.
Gewerbe und Gastronomie sind mehrheitlich gegen Verbot
Im Vorfeld der Kantonsratssitzung stellten sich der Gewerbeverband des Kantons Zug und der Verband Gastro Zug im vergangenen April mehrheitlich hinter die Gesetzesrevision. Auch die Einwohnergemeinden Baar, Cham, Hünenberg, Menzingen, Oberägeri, Risch, Steinhausen, Unterägeri und Walchwil zeigten sich der Vorlage gegenüber offen (zentralplus berichtete).
Die Schlussabstimmung des Kantonsrats über das Ausschankverbot findet nach der zweiten Lesung in der Oktobersession statt. Kommt kein Referendum zustande, soll das angepasste Gastgewerbegesetz im Februar 2025 in Kraft treten.
- Nachrichtenagentur SDA
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