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Der Kanton Luzern verzichtet auf die Rückforderung bestimmter Covid-19-Härtefallgelder. Insgesamt könnten Unternehmen so mehrere Millionen Franken behalten.
Die Gastronomie gehörte zu den Wirtschaftszweigen, die unter der Pandemie besonders litten. Monatelange Betriebsschliessungen, Kündigungen, ausbleibende Gäste nach Teilöffnungen. Hört man sich in der Branche um, geben heute noch viele Betriebe an, unter den Nachwirkungen der Pandemie und der entsprechenden Massnahmen zu leiden.
Um den Betrieben während dieser Zeit unter die Arme zu greifen, sprach der Kanton Luzern Härtefallgelder im Umfang von 265 Millionen Franken aus. 52,5 Prozent davon – also etwa 139 Millionen Franken – flossen an Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis fünf Millionen Franken. In diesen Fällen hat der Kanton 30 Prozent und der Bund 70 Prozent der Härtefallgelder übernommen. Die Beträge wurden erst «à fonds perdu» gesprochen, es war also nicht vorgesehen, dass die Betriebe das Geld zurückzahlen müssen.
Später wechselte der Kanton Luzern den Kurs. Geplant war, dass auch Luzerner Betriebe mit einem Umsatz von unter fünf Millionen Franken, welche vor dem 21. April 2021 Härtefallgelder erhielten, ihre Gewinne zurückbezahlen müssen. Damit sollte sichergestellt werden, dass keine privaten Gewinne mit staatlichen Mitteln finanziert wurden.
Kanton Luzern im Alleingang
Mit dieser Lösung war der Kanton Luzern schweizweit nicht nur alleine (zentralplus berichtete), sondern er handelte sich eine Menge Unmut von betroffenen Betrieben ein. Besonders laut wurden Stimmen aus der Gastronomie. Verschiedene Akteure aus der Branche fühlten sich ungleich behandelt. Ein Restaurant aus einem anderen Kanton müsse bei identischer Buchhaltung das Geld nicht zurückzahlen. Ein Betrieb aus Luzern hingegen schon, monierte der Verband Gastro Luzern damals (zentralplus berichtete). «Gleichbehandlung sieht anders aus.»
Mit der Thematik beschäftigen sich nicht nur die Gastronominnen, sondern auf verschiedenen Ebenen auch die Politik. Im vergangenen September etwa der Luzerner Kantonsrat. Konkret behandelte der Kantonsrat eine Motion der Kommission Wirtschaft und Abgaben, welche forderte, dass die Gelder nicht zurückverlangt werden sollten. Der Kantonsrat nahm die Motion mit 86 zu 27 Stimmen und gegen den Willen des Regierungsrats an (zentralplus berichtete).
Luzerner Regierung legt Dekret vor
Nun legt die Regierung das geforderte Dekret sowie eine Teilrevision der kantonalen Härtefallverordnung vor. Diese sehen vor, dass der Bund auf Rückforderungen von bis zu 16 Millionen Franken verzichtet. Beim Kanton Luzern sind es rund sieben Millionen. Davon profitieren maximal 410 Unternehmen, wie es in einer Mitteilung des Kantons heisst. Die Zahlen sind allerdings noch mit Vorsicht zu geniessen, sie beruhen nämlich auf aktuellen Schätzungen.
Spätere Anpassungen sind noch möglich, heisst es in der Mitteilung. Etwa, wenn das Kantonsgericht in laufenden Beschwerdefällen noch offene Fragen zur Gewinndefinition klärt. Denn noch sind vor Gericht sogenannte «Leading Cases» pendent. Dabei sollen strittige Fragen in gerichtlichen Verfahren anhand einer Handvoll geeigneter Fälle beurteilt werden, anstatt viele Gerichtsverfahren gleichzeitig zu führen.
Bis Anfang Februar 2025 erhielten rund 550 Luzerner Unternehmen die Bestätigung, dass sie keine Rückzahlung leisten müssen. Etwa 170 Firmen haben bereits zurückgezahlt, während gegen 80 Verfügungen Einsprüche eingegangen sind. Diese werden bis zur Klärung der Streitfragen durch die Gerichte in den genannten «Leading Cases» pendent gehalten. Die finale Bearbeitung aller Fälle erfolgt nach der Beratung des Dekrets.
Bei rund 40 Unternehmen ist die Rückforderung zwischenzeitlich hinfällig geworden, weil die Betriebe Konkurs machten. Da der Bund und der Kanton die Praxis angepasst haben, musste auch der zwischen ihnen abgeschlossene Vertrag entsprechend geändert werden. Insgesamt, schreibt der Regierungsrat, sei er zuversichtlich, die bedingte Gewinnbeteiligung für Härtefallgelder «geordnet und zeitnah abschliessen zu können».
- Entwurf Dekret über einen Einnahmeverzicht, Kanton Luzern
- Mitteilung Kanton Luzern
- Medienarchiv