Finanzhilfen für Zuger Gastrobranche

Gastro-Präsidentin: «Das ist ein Lichtblick für uns»

So appetitlich die Aussichten in der Zuger Gastronomie auch sind – die Kundschaft ist wegen Corona sehr zurückhaltend. (Bild: Symbolbild Abobe stock)

Von den 44 Millionen Franken, welche die Zuger Regierung für Corona-Härtefälle einsetzen will, ist ein Teil für die Gastrobranche besonders wichtig. 500'000 Franken, die im Sinn einer Sofortlösung bereits ab Dezember ausbezahlt werden. Einigen Wirten läuft die Zeit davon.

Der Zuger Finanzdirektor Heinz Tännler (SVP) und sein Generalsekretär Thomas Lötscher gaben am Dienstag bekannt, wie der Kanton Zug am Härtefallprogramm des Bundes teilnimmt (zentralpus berichtete). Als Gäste an der Medienkonferenz dabei waren zwei Vertreter einer Branche, die von der Pandemie besonders hart getroffen wird: Barbara Schneider vom Restaurant Rössli in Oberägeri, Präsidentin von Gastro Zug, sowie Stefan Gareis, Direktor des Parkhotels Zug.

«Wir sind sehr glücklich über dieses Programm», sagte Barbara Schneider. «Es ist für uns ein Lichtblick.» Bekanntlich will die Zuger Regierung 40 Millionen Franken an rückzahlbaren Darlehen zur Verfügung stellen – und vier Millionen Franken à fonds perdu ausbezahlen. 4,8 Millionen Franken erhält der Kanton Zug aus den Härtefallgeldern des Bundes, der landesweit voraussichtlich 200 Millionen Franken ausschütten wird.

Drängende Frage

Von besonderem Interesse für die Branchenvertreter sind die 500'000 Franken an Soforthilfe, die der Kanton ab 1. Dezember zur Verfügung stellt. «Was sollen wir unsern Mitgliedern sagen, die dringend Geld auf ihrem Konto brauchen?», fragte Gareis. «Ist eine Auszahlung wirklich erst am 1. Dezember möglich?»

«Vorher besteht dazu keine Rechtsgrundlage», sagte Thomas Lötscher. Denn erst nach einer mehrwöchigen schweizweiten Vernehmlassung tritt die im Entwurf vorliegende bundesrätliche Verordnung zum Härtefallprogramm in Kraft.

Rückwirkende Verrechnung

Sie ermöglicht die kreative Übergangslösung, die sich der Zuger Regierungsrat ausgedacht hat: Er spricht für die Soforthilfe Geld aus dem Lotteriefonds, wozu er die Kompetenz besitzt. Um dann den Betrag im Februar 2021 nach dem ordentlichen Rechtssetzungsverfahren im Kantonsrat mit dem beantragten Kredit für Härtefälle zu verrechnen.

Mit einer Auszahlung ab 1. Dezember können wir die erste Lesung der Vorlage im Kantonsparlament berücksichtigen, erklärte Heinz Tännler. «Dann haben wir eine gewisse Rechtssicherheit, dass unser Plan genehmigt wird.»

Wirte in der Klemme

Bekanntlich wissen viele Wirte nicht, wie sie über den Winter kommen. Das Geschäft mit den Weihnachtsessen stockt (zentralplus berichtete). Die Möglichkeit, ihre Lokale immer noch offen zu halten, sei für viele Gastronomen eher eine moralische Ermunterung, machte Gareis im Gespräch deutlich.

Wenn sich nur wenige Leute in die Restaurants trauen, müssten viele Betriebe irgendwann vorübergehend schliessen. Denn mit einem Mini-Umsatz lasse sich der Einsatz von Personal nicht finanzieren. Dieses müsse ja unabhängig von der Zahl der Gäste anwesend sein und bezahlt werden.

Besserung im Frühling

Der Fokus der Gastronomen liegt darauf, mit Kurzarbeit wenigstens ihr qualifiziertes Personal zu behalten, bis die Pandemie überstanden ist. Gemäss Gareis rechnen viele in der Branche mit einer Durststrecke bis April oder Mai kommenden Jahres.

Insofern ist das Härtefallprogramm für die Gastrobetriebe und verwandte Branchen hochwillkommen. Die 500'000 Franken, die von Dezember bis Mitte Februar für die Soforthilfe vorgesehen sind, werden laut Finanzdirektor Heinz Tännler nicht rückzahlbare Hilfen sein. «Wer nicht bis Februar auf ein Darlehen warten kann, der ist wirklich in Not.»

Reicht die Soforthilfe?

Tännler glaubt, dass das Geld ausreicht um die zukunftsfähigen Betriebe zu retten. «Das Zuger Härtefallprogramm ist ein rechter Batzen.» Er legt dar, dass von den bisherigen kantonalen Hilfen in der Corona-Krise nicht alle Gelder abgeholt wurden. Von den zwei Millionen Franken aus dem kantonalen Stützungsfonds wurden nur rund 500'000 Franken ausbezahlt. Von den 15 Millionen Franken, welcher der Kanton für Start-up-Hilfen bereitstellte, wurden 14 Millionen Franken in Anspruch genommen.

Einzig beim Covid-19-Kredit für die Mehraufwendungen der Verwaltung muss der Kanton nachbessern. Die bewilligte Million reichte nicht aus, um all die zusätzlichen Massnahmen etwa bei der Polizei oder im Gesndheitswesen zu bezahlen – hier wird die Regierung einen Nachtragskredit von vier Millionen Franken beantragen.

EVZ-Gastro und Kulturbeizen

Die Härtefallhilfen seien in erster Linie für die lokale Gastronomie, Hotellerie und die Eventbranche gedacht. «Vielleicht kommen auch noch einige Coiffeure oder ein Metzger dazu», so Tännler.

Weiteren schwer getroffenen Branchen werde anders geholfen. Für den Profi-Sport, zu dem auch die angegliederten Gastrobetriebe gehören, gibts ebenso Bundesgelder wie für Kulturhäuser, die ebenfalls einen Teil ihrer Erträge über die Gastronomie erwirtschaften.

Ohne Pragmatismus gehts nicht

Die Hilfen für die Härtefälle sollen übrigens nur subsidiär – also unterstützend – ausgerichtet werden, wenn alle andern Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Habe ein Betrieb im Frühjahr einen Covid-19-Überbrückungskredit erhalten, so sei dieser erst aufzubrauchen, sagte Tännler. Auch sollten die Betriebe zeigen, dass sie selber mit Sparmassnahmen versuchten, sich aus der misslichen Lage zu befreien. Und schliesslich solle auch die Möglichkeit zu Mietzinserlassen oder -reduktionen ausgeschöpft werden.

Dabei sind die Gastronomen auf das Wohlwollen ihrer Vermieter angewiesen. Mieten sind bedeutsam für die Branche, sie schlagen oft mit 20 bis 30 Prozent des Umsatzes zu Buche. Aber die politischen Bemühungen, auf gesetzlichem Weg eine Reduktion der Geschäftmieten während der Pandemie zu verordnen, stockt im Bundesparlament. Es scheint mehr als fraglich, ob eine Lösung vor dem Abklingen der Seuche gefunden werden kann.

Das weiss man auch in der Zuger Regierung. Tännler verpricht daher ein pragmatisches Vorgehen. «Alles andere wäre aus wirtschaftlicher Sicht verantwortungslos.»

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