Restaurants erhalten 10 Prozent eines Jahresumsatzes

Gastro-Luzern-Präsident zur Corona-Hilfe: «Das wäre sensationell»

Die Restaurants in Luzern bleiben noch bis Ende Februar zu (Symbolbild). (Bild: Unsplash/Mika Baumeister)

In Luzern zeichnet sich eine Lösung für die finanzielle Unterstützung der Beizen ab. Beim Luzerner Gastroverband ist man damit mehr als zufrieden. Grossbetrieben mit mehreren Restaurants könnte die kantonale Lösung weniger Freude bereiten.

Kurz vor Weihnachten schlossen in der ganzen Schweiz die Restaurants wegen Corona erneut – und so wird es noch mindestens bis Ende Februar bleiben. Seit Tag eins des zweiten Gastro-Lockdowns wird deshalb über Entschädigungen für die arg gebeutelte Branche diskutiert – und sogar demonstriert.

Um Coronahilfen für behördlich geschlossene Betriebe ging es am Dienstag im Luzerner Kantonsrat. Mehrere Parlamentarier versuchten während der Debatte von Finanzdirektor Reto Wyss (CVP) zu erfahren, mit wie viel finanzieller Unterstützung ein Restaurant nun tatsächlich rechnen kann. Der kantonale Kassenwart wand sich um eine konkrete Antwort.

Jahresumsätze von 2018 und 2019 sind ausschlaggebend

Warum er sich für diese Kommunikationsstrategie entschieden hat, bleibt Wyss' Geheimnis. Denn die Mitarbeiter in seinem Departement können klarere Angaben machen: «Für den Bereich Gastronomie wird sich die Unterstützung bei 10 Prozent eines Jahresumsatzes bewegen. Dabei handelt es sich um nicht zurückzuzahlende Beträge», schreibt das Finanzdepartement auf Anfrage von zentralplus. Sprich: Die Unterstützungsgelder fliessen a-fonds-perdu.

«Für meinen eher kleinen Betrieb mit 12 Angestellten wären das gut 135'000 Franken.»

Ruedi Stöckli, Gastro Luzern

Für die Berechnung werde der durchschnittliche Umsatz aus den Jahren 2018 und 2019 herangezogen. «Für Betriebe, die vielleicht erst im November 2019 eröffnet wurden, wird eine entsprechend angepasste Berechnung im Rahmen der Bundesvorgaben umgesetzt», so das Finanzdepartement.

Grossfirmen müssen weiterwarten

Doch es bleiben Fragen offen: Was gilt jetzt für Gastrofirmen mit mehreren Betrieben wie Tavolago oder Remimag? Denn nach wie vor gibt es bei der Entschädigung eine Obergrenze von 750'000 Franken. Für solche Unternehmen wäre das wohl nicht mehr als ein Tropfen auf den heissen Stein – ausser diese Limite würde für jedes einzelne Restaurant und nicht für die ganze Kette gelten.

Dazu hält man sich beim Finanzdepartement bedeckt: «Es bleibt zu sagen, dass wir uns mit den Härtefallmassnahmen an die Vorgaben des Bundes halten und eben solche Situationen mit dem Bund klären. Anschliessend werden wir diese Vorgaben entsprechend umsetzen, auch im Sinne einer einheitlichen Praxis», so das Finanzdepartement.

Freude beim Gastro-Präsidenten

Für Ruedi Stöckli, Präsident des Luzerner Gastroverbandes sind diese Ankündigungen dennoch wie Musik in den Ohren. «Sollte es tatsächlich dabei bleiben, wäre das sensationell», sagt er am Telefon fast euphorisch. «Für meinen eher kleinen Betrieb mit 12 Angestellten wären das gut 135'000 Franken.» Der ehemalige SVP-Kantonsrat führt zusammen mit seiner Frau den Landgasthof «Strauss» in Meierskappel. Definitiv glauben werde er es aber erst, wenn das Geld auch tatsächlich angekommen ist.

Doch in Stöcklis Erleichterung ist nach wie vor etwas Trübsal zu erkennen. «Gut wäre doch, wenn man solche Dinge jeweils zuerst klären würde, bevor man die Betriebe schliesst. Dann hätte man das nächste Mal von Anfang an Ruhe.»

Selbstverständlich konnte zu Beginn der Pandemie niemand genau wissen, wie lange diese dauern und welche Auswirkungen sie auf die Wirtschaft haben würde. Auch müssen derart grosse staatliche Aufwendungen hierzulande den demokratischen Prozess durchlaufen, was dauert. Sollte es jedoch wieder einmal so weit kommen – was hoffentlich nicht der Fall ist – wäre man sicherlich besser vorbereitet.

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