Anklage wegen Böller bei FCL gegen St.Gallen

Fussball-Fan vor Bundesrichter zitiert

Beim Fussballspiel des FC Luzern gegen den FC St. Gallen vom 21. Februar landeten Rauch- und Knallpetarden auf dem Spielfeld.

(Bild: freshfocus/Martin Meienberger)

Die Bundesanwaltschaft hat erstmals eine Anklage wegen Gewalt in Sportstadien eingereicht. Die Anklage richtet sich gegen einen 23-jährigen Schweizer, welcher anlässlich des Super League Spiels des FC Luzern gegen den FC St. Gallen am 21.02.2016 im Inneren des Stadions mehrere Spreng- und Rauchkörper gezündet hat.

Anlässlich des Super League Spiels FC Luzern – FC St. Gallen vom 21.02.2016 sei es einem Mann gelungen, pyrotechnische Gegenstände ins Stadion zu schmuggeln. Aufgrund der Auswertung von Überwachungsbildern habe dem Beschuldigten nachgewiesen werden können, dass er die Spreng- und Rauchkörper auf das Spielfeld geworfen habe, so die Bundesstaatsanwaltschaft in einer Mitteilung.

Dabei habe er in Kauf genommen, dass Personen zu Schaden kommen und Schäden an der Einrichtung und am Rasen entstehen, was tatsächlich auch eingetroffen ist. Eine Person, welche das Spiel im benachbarten Sektor verfolgte, sei bei dieser Aktion nachhaltig verletzt worden (zentralplus berichtete). Während der Strafuntersuchung sei zu Tage gekommen, dass der Beschuldigte unerlaubt im Besitz einer grösseren Menge ähnlicher pyrotechnischer Gegenstände gewesen sei.

Rauchpetarden führten dazu, dass das Spiel zwischen dem FCL und dem FC St. Gallen unterbrochen werden musste.

Rauchpetarden führten dazu, dass das Spiel zwischen dem FCL und dem FC St. Gallen unterbrochen werden musste.

(Bild: freshfocus/ Martin Meienberger)

Mehrfache Gefährdung durch Sprengstoffe, Sachbeschädigungen, etc.

Die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft lauten deshalb auf mehrfache Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht, schwere Körperverletzung, mehrfache Sachbeschädigung, begangen aus Anlass einer öffentlichen Zusammenrottung sowie mehrfache Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz.

Die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft für dieses Strafverfahren begründet sich einerseits aus der Art der Sprengkörper und andererseits aus dem Vorsatz, dieses explosive Material an einem Ort zu verwenden, wo eine konkrete Gefährdung für Menschen und/oder Gegenstände in Kauf genommen werden muss. Zur Anwendung komme hier Art. 224 Abs. 1 StGB.

Die Strafanträge werde die Bundesanwaltschaft anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona stellen. Für den Beschuldigten gilt bis zum Vorliegen eines Gerichtsurteils die Unschuldsvermutung. Mit der Einreichung der Anklageschrift ist das Bundesstrafgericht für die weitere Information zuständig.

Nachdem die Choreo der St. Galler Fans abgeschlossen war, landeten die Rauchpetarden auf dem Spielfeld. (Bild: fan-fotos.ch)

Nachdem die Choreo der St. Galler Fans abgeschlossen war, landeten die Rauchpetarden auf dem Spielfeld. (Bild: fan-fotos.ch / Dominik Stegemann)

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