Abfuhr für Luzerner Seerestaurant

Für Tivoli-Gegner war Naturschutz nicht die oberste Priorität

Das Seerestaurant hätte beim Yachtclub Tivoli gebaut werden sollen. (Bild: Rawish Azmi / Google Maps)

Das Luzerner Kantonsgericht hat dem geplanten Bau eines Seerestaurants beim Tivoli die Baubewilligung entzogen. Dies, nachdem zwei Anwohner Beschwerde eingereicht hatten, weil das Projekt gegen den Gewässerschutz verstiess. Offenbar war das aber nicht der alleinige Grund.

Seit 2006 ist beim Carl Spitteler-Quai ein Seerestaurant geplant. Der Weg bis zum Projektentscheid war lang und holperig. 2019 dann der Lichtstreif am Horizont: Die Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) erteilte dem Projekt die Baubewilligung. Zwei Anwohnern – die gemäss dem Betreiber des geplanten Lokals, Remimag Gastronomie AG, nicht einmal in der Nähe des geplanten Projektes wohnen – war das Restaurant jedoch ein Dorn im Auge.

Sie legten Beschwerde ein, zogen den Fall vors Kantonsgericht. Sie beriefen sich auf die geschützte Vegetation in der Ufernähe. Das Kantonsgericht gab den Einsprachen recht und entzog die bereits erteilte Baubewilligung wieder (zentralplus berichtete).

Naturschutz war zweitrangig

Wie sich nun zeigt, war die Besorgnis um die Natur nur sekundär für die Einsprache. Fast ein Mittel zum Zweck. «Naturschutz war nur ein Punkt», gibt Rechtsanwalt Urs Hofstetter, der die beiden Kläger vertritt, gegenüber «Pilatus Today» zu.

Letztlich sei es aber egal, ob es seinen Klienten um den Erhalt der Natur oder um die Aussicht ginge. «Das Projekt hätte sich nicht in die Umgebung eingliedern lassen.» Hofstetter verweist dabei auf Ortsbild-prägende Bauten wie das KKL, den Wasserturm und weitere Bauten, die durch das Restaurant verdeckt worden wären.

«Es besteht kein öffentliches Interesse»

«Unsere Argumente bezüglich fehlender Eingliederung oder Lärmemissionen waren für das Gericht nicht notwendig, um einen Entscheid zu fällen», sagt Hofstetter. Ausschlaggebend für das Gericht war lediglich die Frage, ob mit dem geplanten Bau das nationale Gewässerschutzgesetz missachtet werde – was gemäss dem Entscheid der Fall war. «Ein Restaurant muss nicht zwingend im See gebaut werden», wird Hofstetter weiter zitiert. Und im Gegensatz zum KKL bestehe für dieses Projekt auch kein öffentliches Interesse, dass einen Bau im See rechtfertigen würde.

Ob die Remimag Gastronomie AG gegen den Entscheid des Kantonsgerichts vorgeht, ist derzeit noch unklar. Wie sie gegenüber zentralplus am Dienstag mitteilte, prüft sie derzeit weitere Schritte.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von CScherrer
    CScherrer, 27.08.2020, 10:36 Uhr

    Diese Tatsache ist doch schon seit Längerem bekannt. Bei den Personen, welche Einsprachen tätigten handelt es sich auch um Bewohner der Residenz Tivoli. Darunter eine bekannte Persönlichkeit aus Kultur. Dabei ging es alleine um persönliche Interessen resp. den freien Blick auf See. Der Entscheid des Kantonsgerichtes ist nachvollziehbar und zeigt auf, dass der heutige Bauzonenplan angepasst werden muss. Das Gebiet unterliegt der Schutzzone B – sofern ich mich richtig erinnere. In dieser Zone sind solche Bauten schwierig zu realisieren. Insofern kann den Personen, welche Einsprachen getätigt haben, nicht unterstellt werden, dass sie solche Projekte verhindern.

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