Frühzeitige Entlassung erschwert
Wer wegen eines schweren Verbrechens zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wird, soll nicht nach 15 Jahren wieder auf freien Fuss gesetzt werden. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat eine entsprechende Motion angenommen.
Wer wegen eines schweren Verbrechens zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wird, soll nicht nach 15 Jahren wieder auf freien Fuss gesetzt werden. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat eine entsprechende Motion angenommen.
Quelle:swisstxt
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