Kadermitarbeiterin zu Unrecht entlassen

Fristlose Kündigung: Kanton Luzern hat gepfuscht

Das Kantonsgericht des Kantons Luzern. (Bild: ber)

Der Kanton Luzern wird einer ehemaligen Kadermitarbeiterin Schadenersatz zahlen müssen. Nach einem Umweg über das Bundesgericht sieht nun auch das Kantonsgericht Luzern ein, dass deren Kündigung nicht gerechtfertigt war.

Solange die Schuld eines Menschen nicht bewiesen ist, gilt die Unschuldsvermutung. Diesen Grundsatz hat eine Luzerner Schlichtungsbehörde verletzt. Sie entliess eine langjährige Kadermitarbeiterin, als diese eines Tages in Untersuchungshaft genommen wurde. Sie stand im Verdacht, mit Drogen gehandelt zu haben.

Selbstverständlich argumentierte der Chef nicht mit dem laufenden Strafverfahren. Stattdessen sprach er eine fristlose Kündigung aus, weil die Frau angeblich ihre Arbeitszeit falsch erfasst hatte. Das Kantonsgericht schenkte der Behauptung des Vorgesetzten zunächst Glauben. Das Bundesgericht stellte aber fest, dass die Richter dies gar nicht überprüft hatten – und wies den Entscheid zurück (zentralplus berichtete).

Das Kantonsgericht wurde dazu verknurrt, genauer nachzuforschen. Es befragte einen Mitarbeiter der Poststelle, ob die Post tatsächlich zu dem Zeitpunkt abgeholt werden konnte, den die Kaderangestellte als Arbeitsbeginn angegeben hatte.

Nachdem er dies bestätigte, wurde auch dem Kantonsgericht klar: Die angeblichen Manipulationen der Zeiterfassung lassen sich nicht beweisen. Sie fallen als Grund für eine fristlose Kündigung weg, diese war demnach nicht rechtmässig.

Es wird ein Schadensersatz fällig

«Die Untersuchungshaft wegen Verdachts auf Drogenhandel allein ist nicht ausreichend, um das Vertrauen der Arbeitgeberin in die Mitarbeiterin in einer Weise zu zerstören, dass ihr eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses – zumindest bis zur Klärung der Situation – nicht mehr zugemutet werden kann», hält das Kantonsgericht zudem fest. Mit anderen Worten rechtfertigt die Untersuchungshaft allein eine fristlose Entlassung nicht.

Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Wird er nicht weitergezogen, wird es in einem zweiten Schritt darum gehen, wie hoch der Schadensersatz sein wird, den der Kanton zahlen muss.

Was das Strafverfahren angeht, so zeigte sich übrigens: Die Luzernerin war durch ihren Ehemann – zunächst unwissentlich – in eine Drogenübergabe verwickelt worden. Sie wurde letztes Jahr wegen eines Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Dies, weil sie naiverweise – im Auftrag ihres heutigen Ex-Ehemannes – einem Drogenhändler Kokain übergeben hatte (zentralplus berichtete).

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10 Kommentare
  • Profilfoto von schaltjahr
    schaltjahr, 10.11.2021, 15:01 Uhr

    Ist es nur ein Zufall, oder wird am Luzerner Kantonsgericht unsorgfältig und vielleicht sogar voreingenommen gearbeitet ? in den letzten Tagen gleich zwei Rüffel vom Bundesgericht zu kassieren heisst doch schon viel.
    Wer Beaufsichtigt das Gericht, was sagen die Regierung und die Parlamentarische Aufsicht zu diesen Qualitätsmängeln ?

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  • Profilfoto von Rene
    Rene, 10.11.2021, 14:08 Uhr

    Das riecht nach Amtsschimmel. Hatte der Vorgesetzte einen Kollegen beim Kantonsgericht? Sind wir alle dem Filz ausgeliefert?

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  • Profilfoto von Andreas Huwiler
    Andreas Huwiler, 10.11.2021, 12:59 Uhr

    Guten Tag Frau Berger. Sie sollten jeweils jeweils mit Ross und Reiter benennen. So bleibt aufmerksamen Bürgern eine Strafanzeige möglich. Für Rechtsbeugung im Amt gibt es schliesslich auch in der Schweiz eine Entsprechung. Herr Aeberhards Kommentar kann ich nur Recht geben. Im Luzerner Kantonsgericht herrschen Verhältnisse wie in Freiburg und im Wallis.

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    • Profilfoto von Lena Berger
      Lena Berger, 10.11.2021, 13:51 Uhr

      Sie meinen, ich hätte die Protagonisten namentlich nennen sollen? Das ist aus zwei Gründen nicht möglich. Erstens wegen dem Persönlichkeitsschutz: Es handelt sich nicht um Personen, deren Privat- und Berufsleben von öffentlichem Interesse sind. Zweitens verpflichten die Akkreditierungsauflagen der Luzerner Gerichte die Medienschaffenden zur Anonymisierung. Sprich: Hätte ich die Namen genannt, wäre das mein letzter Gerichtsbericht gewesen.

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      • Profilfoto von Andreas Huwiler
        Andreas Huwiler, 10.11.2021, 14:23 Uhr

        Nein, natürlich nicht. Die Namen der am dubiosen Entscheid beteiligten Richter und des Gerichtsschreibers reichen. Ich sehe keinen Hinderungsgrund, es besteht vielmehr öffentliches Interesse daran zu erfahren, wer ungesetzlich arbeitet. FG, A. Huwiler

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      • Profilfoto von Lena Berger
        Lena Berger, 10.11.2021, 15:26 Uhr

        Dieses Anliegen kann ich voll und ganz nachvollziehen. In Luzern ist es geradezu verpönt, die Richternamen zu nennen – anders als in anderen Kantonen. Ich gehe davon aus, dass dies historisch gewachsen ist. Luzern ist ja auch einer der letzten Kantone, die kein Öffentlichkeitsprinzip haben. Werde das bei nächster Gelegenheit aufs Tapet bringen.

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  • Profilfoto von Thomas Aeberhard
    Thomas Aeberhard, 10.11.2021, 12:15 Uhr

    Liebe Lena Berger: Auch wenn Sie jeweils gerne das Luzerner Lantonsgericht in Schutz nehmen, so wie hier: https://www.zentralplus.ch/was-unterscheidet-die-schweiz-noch-von-einer-diktatur-2220959/
    Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass die Luzerner Richter regelmässig zugunsten des Kantons und der Verwaltung entscheiden und das Bundesgericht immer wieder korrigierend eingreifen muss. Dies führt zu massivem Aufwand für die Betroffenen und Ungerechtigkeiten, da nicht jeder den Mut und das Geld hat, den Fall bis zur letzten Instanz weiterzuziehen.

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    • Profilfoto von Lena Berger
      Lena Berger, 10.11.2021, 12:22 Uhr

      Besten Dank für den Kommentar. Als Journalistin liegt es mir fern, das Kantonsgericht «in Schutz zu nehmen». Wenn Fehler passieren, berichten wir darüber. Punkt. Ebensofern liegt es mir als Gerichtsreporterin aber, von Einzelfällen aufs Ganze zu schliessen. Das ist mir zu wenig differenziert. Was den massiven Aufwand und das finanzielle Risiko angeht, das mit einem Weiterzug verbunden ist, muss ich grundsätzlich zustimmen.

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      • Profilfoto von Thomas Aeberhard
        Thomas Aeberhard, 10.11.2021, 12:52 Uhr

        Danke für ihre Antwort. Dann schlage ich Ihnen vor, die Luzerner Urteile, die vom Bundesgericht kassiert wurden, mal etwas zur Systematik zu analysieren, sei es hinsichtlich der Begünstigten des Fehlurteils oder der urteilenden Richter. Ich freue mich auf diese Berichterstattung.

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        • Profilfoto von Lena Berger
          Lena Berger, 10.11.2021, 13:46 Uhr

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