Luzerner Abzocker muss ins Gefängnis

Freunde und Bekannte um drei Millionen betrogen

Als Versicherungsberater ergaunerte er Geld von seinen Freunden und Bekannten.

(Bild: Symbolbild/fotolia.de)

Ein Luzerner Versicherungsvertreter hat zwischen 2001 und 2011 über drei Millionen Franken ergaunert. Anstatt die Gelder seiner Kunden wie versprochen anzulegen, verwendete er sie zu Rückzahlungen anderer Darlehen und zu privaten Zwecken.

Am Dienstag wurde ein 60-Jähriger vom Luzerner Kriminalgericht des gewerbsmässigen Betrugs und der mehrfachen Urkundenfälschung schuldig gesprochen.

Ins Rollen gebracht hat die Geschichte die Luzerner Dienststelle Steuern. Diese wurde vor fünf Jahren bei der Steuererklärung von K.L. stutzig. Darin tauchten Unregelmässigkeiten im Zusammenhang mit Geldentgegennahmen in der Höhe von 150’000 Franken auf. Daraufhin informierte die Diensstelle die Strafverfolgungsbehörde, die dem Verdacht auf Veruntreuung nachging.

Arglistiges, irreführendes Vorgehen

Nach einer Hausdurchsuchung sowie anschliessenden Einvernahmen des Beschuldigten erhärtete sich der Verdacht, dass dieser zwischen 2001 und 2011 bei Personen Gelder für angebliche Anlagen entgegengenommen, jedoch nicht vereinbarungsgemäss investiert haben dürfte, wie dem Urteil zu entnehmen ist.

Im Laufe der Untersuchung konnten schliesslich 67 Fälle ermittelt werden, wobei einige Geschädigte dem Beschuldigten auch mehrfach Gelder zu Anlagezwecken übergeben hatten. Insgesamt handelt es sich um eine Summe von knapp drei Millionen Franken, wie dem Urteil zu entnehmen ist.

Bekannte und Freunde hereingelegt

Das Vorgehen des Betrügers ähnelte sich in den verschiedenen Fällen stark und wurde vom Gericht als arglistig und irreführend bezeichnet: Im persönlichen Gespräch an seinem Arbeitsplatz in Sursee brachte der Versicherungsberater seine Kunden dazu, ihr Geld in fiktive Geldanlagen zu investieren. Der Beschuldigte übergab den Geschädigten in den meisten Fällen gefälschte Dokumente, in welchen auf Brief- oder Quittungspapier einer grossen Versicherung die vermeintlich getätigten Geldanlagen belegt oder bestätigt wurden, wie aus dem Urteil hervorgeht.

Die Geschädigten – Bekannte und Freunde des Täter – gingen deshalb davon aus, es handle sich bei den angebotenen Geldanlagen tatsächlich um sichere Finanzprodukte der Versicherungen und entschieden sich deswegen für eine entsprechende Investition in die ihnen lukrativ erscheinenden Produkte. Der Berater versprach seinen Opfern teilweise Renditen von bis zu sieben Prozent. Die Gelder verwendete er zur Rückzahlung anderer, fälliger Darlehen und Zinsen, aber auch für private Auslagen.

Urteil ist nun rechtskräftig

Der Versicherer, in dessen Namen der Verurteilte eigenmächtig gehandelt hatte, zeigte sich kulant. Er ersetzte die zweckentfremdeten Gelder teilweise. Dadurch erlitt ein Grossteil der Geschädigten letztlich keinen oder keinen grossen finanziellen Schaden.

Das Gericht verurteilte den Mann nun zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe. Davon muss der Verurteilte ein Jahr unbedingt absitzen. Für die restlichen zwei Jahre gilt eine vierjährige Probezeit, wie aus dem Urteil hervorgeht. Das Urteil ist rechtskräftig. Der Beschuldigte hatte alle Vorwürfe zugegeben. Es fand ein abgekürztes Verfahren statt.

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