Fremdsprachen-Initiative: Regierungsrat beantragt Ungültigkeit

Eine Initiative verlangt, dass künftig nur eine statt zwei Fremdsprachen an der Primarschule unterrichtet werden dürfen. Der Regierungsrat erachtet die Initiative als unzulässig. Aus zwei verschiedenen Gründen.

Die kantonale Volksinitiative «Eine Fremdsprache auf der Primarstufe» verlangt, dass der Unterricht in der zweiten Fremdsprache erst auf der Sekundarstufe I beginnt. Gestützt auf ein externes Rechtsgutachten beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, die Initiative für ungültig zu erklären, da sie gegen übergeordnetes Recht und das Gebot der Einheit der Materie verstösst.
 
Vor einem Jahr reichte ein breit abgestütztes Initiativkomitee eine Initiative für nur eine Fremdsprache in der Primarschule ein. Welche Fremdsprache unterrichtet werden soll, legt die Initiative nicht fest. Die Initianten begründen ihr Anliegen unter anderem damit, dass die deutsche Sprache wieder Priorität haben soll, dass die sprachenlastige Primarschule Knaben und fremdsprachige Kinder benachteilige, dass ein späterer Unterrichtsbeginn in einer Fremdsprache kein Nachteil sei und den naturwissenschaftlichen und technischen Fächern mehr Bedeutung zukommen soll.

Luzern würde zur Insel

In letzter Zeit wurden in mehreren Kantonen Volksinitiativen für «eine Fremdsprache an der Primarschule» eingereicht. In der Folge haben verschiedene Rechtsgutachter geprüft, ob die Initiativen rechtsgültig sind und nicht gegen Bundesrecht verstossen. In den Kantonen St. Gallen und Graubünden wurden diese Initiativen für ungültig erklärt. Die Ausgangslage im Kanton Luzern unterscheidet sich jedoch von jener in diesen beiden Kantonen, schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung. Luzern ist weder HarmoS-Kanton wie der Kanton St. Gallen, noch werden wie im Kanton Graubünden drei Landessprachen gesprochen. Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat daher ein eigenes Rechtsgutachten bei zwei unabhängigen Gutachtern in Auftrag gegeben.
 
Das Gutachten kommt einerseits zum Schluss, dass die Kantone gestützt auf den Schul-Harmonisierungsartikel in der Bundesverfassung (Art. 62 Absatz 4 BV) verpflichtet sind, die Sprachkompetenzen am Ende der Bildungsstufen zu vereinheitlichen. Mit der Initiative «Eine Fremdsprache auf der Primarstufe» riskiert das bisherige Modell des Fremdsprachenunterrichts in einer Weise «entharmonisiert» zu werden, die den Kanton Luzern zur Fremdsprachenunterrichts-Insel machen würde. Deshalb verstösst die Initiative gegen den Harmonisierungsauftrag in der Bundesverfassung und somit gegen übergeordnetes Bundesrecht, schreibt die Regierung.

Keine Wahl zwischen Englisch und Französisch

Andererseits missachte die Initiative gemäss dem Rechtsgutachten das Gebot der Einheit der Materie. Die Stimmbürger könnten zwar entscheiden, dass nur eine Fremdsprache auf der Primarstufe unterrichtet wird, hingegen nicht, ob dies Englisch oder Französisch sein soll. Vor diesem Hintergrund würde für diejenigen Stimmberechtigten ein Dilemma entstehen, die der Initiative grundsätzlich zustimmen möchten, allerdings nur unter der Bedingung, dass Englisch die erste Fremdsprache ist, was aber den Harmonisierungsbestrebungen zuwiderlaufen würde.
 
Aus diesen beiden Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, die Initiative als ungültig zu erklären.

 

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