Streit um Modellflieger

Emmen: Kleine Flugzeuge lösen grossen Krach aus

Modellflugzeuge auf dem Flugplatz Emmen sorgen bei einem der Anwohner für Ärger. (Bild: Symbolbild Pixabay)

Ein Emmer kämpft seit bald drei Jahren gegen den Lärm, den Modellflugzeuge in seiner Nachbarschaft verursachen. Der Streit mündete in einem nachträglichen Baugesuch für den Flugplatz Emmen, gegen das nun drei Einsprachen eingegangen sind.

Die Modellfluggruppe Luzern (MGL) besteht seit 1936. Ursprünglich auf der Luzerner Allmend aktiv, lassen die Mitglieder ihre Modellflugzeuge an Wochenenden auf dem Flugplatz Emmen steigen. Seit mehr als sechzig Jahren tun sie das. Doch damit soll Schluss sein, findet ein Nachbar – und greift zum juristischen Zweihänder.

Zunächst setzte sich der Landwirt im Oktober 2020 mit einer Lärmbeschwerde zur Wehr. Er machte geltend, dass für den Modellflugbetrieb gar keine Bewilligung vorliege – was stimmt, zuvor aber jahrzehntelang keinem aufgefallen war.

Geräuschkulisse ist gemäss Gutachten «störend»

Warum auch? Es gab ja keine Beschwerden. Doch nun forderte der Nachbar plötzlich, dass die MGL ein nachträgliches Baugesuch einreicht und die Fliegerei per sofort eingestellt, bis dieses Verfahren abgeschlossen ist.

Letzteres lehnten sowohl die Gemeinde als auch das Kantonsgericht ab. Dies geht aus einem Urteil hervor, das kürzlich öffentlich auflag. Dem Entscheid zufolge hat die Baudirektion ein externes Lärm-Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses stellt fest, dass ist die Geräuschkulisse zwar störend ist – aber nicht so, dass ein sofortiges Nutzungsverbot nötig wäre. Alles weitere könne im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens geklärt werden.

Beeinträchtigen Modellflugzeuge in Emmen das Wohlbefinden?

Der Nachbar hatte argumentiert, der Lärm würde sein «seelisches und körperliches Wohlbefinden beeinträchtigen». Dies sei höher zu gewichten als der Wunsch der Modellfluggruppe, weiter ihrem Hobby nachgehen zu können.

Grundsätzlich besteht aus Sicht der Kantonsgerichts ein öffentliches Interesse daran, dass baurechtlich alles mit rechten Dingen zugeht. «Wer sich über den Baubewilligungszwang hinwegsetzt (...), soll grundsätzlich nicht bessergestellt sein als der gesetzeskonform Handelnde», heisst es im Urteil.

Es gibt zwar im Schweizer Recht verschiedene Verjährungsfristen. Allerdings bislang nicht für illegale Bauten – auch wenn National- und Ständerat den Bund erst kürzlich damit beauftragten, dies zu ändern (zentralplus berichtete).

Landwirt betrieb laute Motocross-Piste – ohne Bewilligung

Heisst: Es braucht auch aus Sicht des Kantonsgerichts eine nachträgliche Bewilligung. Ein sofortiges Flugverbot wäre aus seiner Sicht aber unverhältnismässig. Dies, weil der Emmer Landwirt nicht dargelegt habe, dass ihm eine derart schwere Gesundheitsgefährdung drohen würde.

Weiter zeigt ein Privatgutachten, dass von dem Modellflugbetrieb keine übermässigen Emmissionen ausgingen. Berücksichtigt hat der Kantonsgericht zudem, dass der Modellflugbetrieb seit Jahrzehnten läuft, ohne dass es je zu Beschwerden gekommen wäre.

Vor Gericht unterliegt der Landwirt, der gemäss Urteil selber bis vor einigen Jahren ohne Bewilligung eine lärmintensive Motocross-Piste betrieb. Er muss deshalb Gerichtskosten von 2500 Franken bezahlen.

Drei Einsprachen gegen die Modellflugzeuge gingen bei der Gemeinde Emmen ein

Die Sache ist damit allerdings nicht vom Tisch. Das nachträgliche Baugesuch für das Fliegenlassen der Modellflugzeuge in Emmen lag im Oktober auf. Wie die Gemeinde auf Anfrage bestätigt, sind drei Einsprachen gegen die Bewilligung eingereicht worden. «Nun ist es an der Bauherrschaft, hierzu Stellung zu nehmen», schreibt Sprecher Philipp Bucher.

Die Armasuisse, die den Flugplatz Emmen betreibt, stärkt dem MGL übrigens den Rücken. Aus Sicht des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) besteht ein Interesse am Modellflug. «Um die Jugend im Hinblick auf Aviatikberufe zu fördern», wie es im Urteil heisst.

Der Schutzverband Emmen hingegen – der sich gegen den Lärm auf dem Flugplatz einsetzt – steht dem Modellflugbetrieb «kritisch» gegenüber. «Der Kreis der Betroffenen ist zwar klein. Aber es ist für den Schutzverband nachvollziehbar, dass man sich gestört fühlt durch Lärm von Modellflugzeugen», sagte Präsident Andreas Kappeler letzten November gegenüber der «Luzerner Zeitung».

Verwendete Quellen
  • Urteil 7H 22 57 des Kantonsgerichts Luzern
  • Motion: Verjährung der Pflicht zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ausserhalb der Bauzonen
  • Ausschreibung des Baugesuchs im Kantonsblatt vom 29. Oktober 2022
  • E-Mail-Austausch mit Philipp Bucher
  • Artikel in der «Luzerner Zeitung»
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3 Kommentare
  • Profilfoto von Sam
    Sam, 14.01.2023, 11:08 Uhr

    Es fehlt der Hinweis, dass vor einigen Jahren der Standort der Modelfliegerei verlegt wurde. Seither stören sich über 40 Anwohner am Lärm der an den Wochenenden ganztägig herrscht. Es handelt sich um ein Hobby von fast ausschließlich Auswärtigen, einige sogar außerkantonal. Interessant ist auch, dass der Militärflugplatz seit längerem Land von diesem Landwirt möchte für Sicherheitsverbesserungen und Erweiterungen.

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  • Profilfoto von Hans Nötig
    Hans Nötig, 09.01.2023, 21:06 Uhr

    Wenn man sich vom Fluglärm (jeglicher Art) stört, sollte man nicht im Emmen wohnen…

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    • Profilfoto von Kommentarschreiber
      Kommentarschreiber, 10.01.2023, 15:46 Uhr

      @Hans Nötig
      Fragt sich nur, wer zuerst da war, bzw. wie sich die Immissionen mit den Jahren entwickeln. Aber eigentlich gute Idee, sollen doch nur solche Lärmliebhaber wie Sie dort wohnen.

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