Deshalb bleibt das Baden bei der Tribschenwiese verboten
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Mitte-Politiker verlangen, dass die Tribschenwiese beim Richard-Wagner-Museum zum offiziellen Badeplatz wird. Der Stadtrat hält nichts von der Idee.
Baden und die Sonne geniessen bei der Wiese des Richard-Wagner-Museums – für zahlreiche Luzernerinnen in den Sommermonaten ein besonderes Vergnügen. Was aber wohl die wenigsten wissen: Der Sprung in den Vierwaldstättersee ist dort eigentlich verboten.
Zwei Mitte-Politiker aus dem Grossen Stadtrat wollen das ändern. Sie reichten im vergangenen Februar ein Postulat ein, mit dem Ziel, die bisher inoffizielle Badestelle offiziell zu machen. Nun hat sich der Stadtrat zum Vorstoss geäussert. Er erteilt dem Begehren eine Abfuhr.
Schwimmer sollen in die Badi gleich nebenan
Zunächst, so der Stadtrat, gebe es viele verschiedene Nutzungen des Gebiets, welche berücksichtigt werden müssten. Da gebe es nicht nur die Liegewiese, sondern auch einen Spielplatz, die Landestelle der Schifffahrtsgesellschaft Vierwaldstättersee (SGV) und die Hundefreilaufzone, welche 2022 eingeführt worden sei (zentralplus berichtete).
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Zudem weist der Stadtrat darauf hin, dass es in Luzern bereits vier Badeanstalten gebe. Unter anderem das Strandbad Tribschen – gleich neben der fraglichen Wiese. Die Tribschenbadi feierte am ersten Juni ihre Wiederöffnung, nachdem die Stadt sie in den vergangenen Monaten für sechs Millionen Franken saniert hatte (zentralplus berichtete).
Umbauten wären wegen ökologischer Bedeutung kaum machbar
Die teuer zurechtgemachte Tribschenbadi ist jedoch nur ein untergeordneter Grund, weshalb der Stadtrat auf der Wiese nebenan keinen offiziellen Badeplatz will. Vielmehr betont der Rat, dass das Gebiet auf kantonaler wie nationaler Ebene grossen ökologischen Wert besitze. Es befindet sich im Bundesinventar der Landschaften von nationaler Bedeutung.
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Die Konsequenz: Eine erforderliche Änderung im Zonenplan wäre eine verzwickte Angelegenheit. Bauliche Eingriffe im Uferbereich, wie etwa die Erstellung von zusätzlicher Infrastruktur, hätten im Bewilligungsverfahren einen schweren Stand.
Anlegestelle oder Badeplatz – beides geht nicht
Der zweite Hauptgrund hat mit dem Landesteg der SGV zu tun. Mehrmals am Tag legen dort Kursschiffe an. Hundert Meter rund um die Haltestelle ist das Baden verboten – gemäss Bundesgesetz. Da dieser Umkreis mehr oder weniger die ganze Wiese umfasse, müsste die Anlegestelle für einen offiziellen Badeplatz geschlossen werden, so der Stadtrat.
Die städtische Regierung möchte das nicht. Einerseits sei die Strecke, auf welcher die Kursschiffe die Tribschen anführen, sehr beliebt. Andererseits habe die SGV noch bis 2065 die Konzession, um den Kurs zu betreiben. Der Kanton vergibt diese Konzession jeweils für 60 Jahre.
Fahrverbot für Velos bleibt
Weiter forderten die Postulanten, dass auf dem Weg, der zum inoffiziellen Badespass führt, das Fahrverbot für Velos aufgehoben wird. Auch davon will der Stadtrat nichts wissen. Weil der Weg heute schon stark genutzt würde, bräuchte es dazu eine Verbreiterung, heisst es in der Stellungnahme.
Das hätte zur Folge, so der Stadtrat, dass wertvolle Flächen versiegelt werden müssten. Und letztlich würden dann auch neue Veloabstellplätze benötigt, obwohl es in Gehdistanz genügend davon gebe.
Mit dem Fahrrad zur Tribschenwiese fahren und dort mit einem eleganten Köpfler vom Steg springen, bleibt somit verboten. Wer im Rahmen des Rechts bleiben möchte, muss sich mit Sonnenbaden begnügen.
- Stellungnahme des Luzerner Stadtrats