Strafe für Taxifahrer reduziert

Freispruch vom Vorwurf der sexuellen Nötigung

Das Kantonsgericht reduziert die Strafe für einen Taxifahrer, der eine Frau vergewaltigt hat. (Bild: zvg)

Der Taxifahrer, der 2016 einen weiblichen Fahrgast vergewaltigt hat, muss nur noch sechs statt sieben Jahre ins Gefängnis. Grund: Das Kantonsgericht hat ihn in mehreren Nebenpunkten freigesprochen.

Der Modus Operandi des Mannes war immer der gleiche. Er holte sich junge, betrunkene Frauen ins Taxi und fuhr diese zum Teil an abgelegene Orte, um sie zu sexuellen Handlungen zu nötigen. Ein Au-pair aus Australien vergewaltigte er. Dies obwohl er wusste, dass er das HI-Virus in sich trug.

Das Kantonsgericht hat den Urteilsspruch der Vorinstanz in den Hauptanklagepunkten bestätigt. Der Mann ist schuldig der Vergewaltigung, der mehrfachen Entführung und der mehrfachen versuchten schweren Körperverletzung. Letzteres, weil er auch mit seiner Frau über Jahre hinweg ungeschützten Geschlechtsverkehr hatte, ohne ihr von seiner HIV-Infektion zu erzählen.

Freigesprochen hat das Kantonsgericht den Mann vom Vorwurf, eine Frau sexuell genötigt zu haben, die in der Verhandlung noch befragt worden war. Sie war 2012 bei dem Mann ins Taxi gestiegen. Er fuhr sie aber nicht direkt nach Hause, sondern lud zuerst einen weiteren Fahrgast in Emmen ab.

Schwelle zur sexuellen Nötigung nicht erreicht

Als sie alleine im Auto waren, fasste er ihr während der Fahrt in den Ausschnitt und an die Oberschenkel. Sie konnte nicht aussteigen und bekam, wie sie in der Befragung aussagte, grosse Angst, dass der Mann sie nicht mehr gehen lassen würde.

Dieses Verhalten ist aus Sicht des Kantonsgerichts allerdings keine sexuelle Nötigung, sondern vielmehr eine sexuelle Belästigung. Bei letzterem handelt es sich nicht um ein Verbrechen, sondern um ein Vergehen. Und Vergehen verjähren rascher. Deshalb hat das Kantonsgericht entschieden, das Verfahren in diesem und noch einem weiteren Fall einzustellen. Das Strafmass reduziert sich damit um ein Jahr, wie aus dem Urteilsdispositiv hervorgeht. Zudem soll der Mann eine Busse von 500 Franken bezahlen. Während fünf Jahren darf er kein Taxi mehr fahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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