Vergewaltigungsvorwurf liess sich nicht erhärten

Freispruch! So endet der «Alptraum» eines Luzerners

Unschuldig bis zum Beweis der Schuld – trotz diesem Grundsatz ist ein Strafverfahren für die Betroffenen eine grosse Belastung. (Bild: Adobe Stock (Symbolbild))

Eine Frau wirft ihrem Ex vor, er habe sie über Jahre hinweg misshandelt und mehrfach vergewaltigt. «Alles erfunden», sagt der Beschuldigte. Und auch das Kriminalgericht kann dies offenbar nicht ausschliessen.

Es ist schwer zu glauben, dass sich die Frau die ganze Geschichte nur ausgedacht haben soll. Vor Gericht schilderte sie, wie sie jahrelang von ihrem Freund missbraucht wurde. Er habe sie gedemütigt, geschlagen und vergewaltigt. «Ich habe alles für diesen Menschen getan. Aber ich konnte es ihm nicht recht machen, ich habe es immer wieder versucht», sagte sie so leise, dass man sie kaum verstehen konnte. In den Gerichtssaal wagte sie sich nur in Begleitung einer privat angeheuerten Bodyguard – solche Angst hatte sie angeblich davor, ihren ehemaligen Peiniger wiederzusehen (zentralplus berichtete).

War das alles nur gespielt? Wie eine Lügnerin wirkte die Frau nicht. Und doch spricht einiges dafür, dass es die geschilderten Vorfälle nie gab. Sie hatte zwar einmal einen Trommelfellriss. Angeblich soll dieser bei einer heftigen Ohrfeige entstanden sein. Doch der Arzt kam zum Schluss, dass es sich um eine ältere Verletzung gehandelt hatte.

Kurz nach dem letzten mutmasslichen Vorfall ging die Frau ins Spital. Dort wurden einige blaue Flecke festgestellt, aber keine Verletzungen, die auf eine Vergewaltigung hingedeutet hätten. Dem Kriminalgericht blieben also nur die sich widersprechenden Aussagen, um herauszufinden, was wirklich passiert ist.

Am Küchentisch die Aussagen geübt

Bei der Befragung im Gericht fiel auf, dass die Frau die Handlungen in einer sehr distanzierten Sprache schilderte (zentralplus berichtete). Er sei «übergriffig» geworden, erzählte sie. Aber was genau er wann getan hat und wie die Taten genau abliefen, dazu äusserte sie sich kaum.

Der Verteidiger schürte weitere Zweifel an den Aussagen des mutmasslichen Opfers. Die Frau habe bereits gegen ihren Ex-Mann ganz ähnliche Vorwürfe erhoben. Auch er hatte sie angeblich geschlagen und seine eigene Tochter sexuell missbraucht.

Gemeinsam mit den Kindern habe man am Küchentisch geübt, was gegenüber den Gerichten ausgesagt werden sollte, erzählte der Verteidiger. Doch schliesslich war der Ex-Mann in allen Anklagepunkten freigesprochen worden.

Auch die Vorwürfe gegen ihren jetzigen Ex-Freund gingen ursprünglich weiter, als von der Staatanwaltschaft angeklagt. Die Frau behauptete beispielsweise, er habe auch ihre Kinder geschlagen – was sich ebenfalls nicht erhärten liess. Die Untersuchungsbehörden haben diese Verfahren bereits rechtskräftig eingestellt.

Mutmasslicher Stalking-Vorfall wurde widerlegt

Ausserdem versuchte die Frau, ein gerichtliches Kontaktverbot zu erwirken. Im damaligen Verfahren vor dem Bezirksgericht Willisau behauptete sie, ihr Ex-Freund lauere ihr und der Tochter vor dem Haus ihrer Therapeutin auf.  Sie habe ihn klar erkannt. Es habe mehrere seltsame Vorfälle gegeben, die sie verunsichert, geängstigt und zu einem weiteren Wohnsitzwechsel veranlasst hätten.

So habe sie an ihrem vorherigen Wohnort mehrmals ein Auto beobachtet, das sich dem von ihr bewohnten und absolut abseits stehenden Haus genähert und dort gewartet habe und nach einiger Zeit wieder davongefahren sei. Sie habe zudem auf der Frontscheibe des Autos einen Brief gefunden, der zwar anonym verfasst worden sei, jedoch Bezug auf intime Dinge nehme, die nur der Ex-Freund wissen könne.

Das damals zuständige Bezirksgericht Willisau kam allerdings zum Schluss, dass diese Aussagen der Frau nicht glaubwürdig sind. Es gebe Widersprüche. So habe sie in einer E-Mail an ihre Therapeutin geschrieben, der Ex-Freund habe sich vor der Tür aufgehalten. In der Verhandlung gab sie dann Protokoll, er sei beim Parkautomaten gewesen.  

Zudem habe der Ex-Freund aufgrund seines Arbeitsplans glaubhaft belegen können, dass er sich nicht an dem genannten Tag beim Haus der Therapeutin aufgehaltenhaben kann. Das Bezirksgericht Willisau lehnte die Anordnung eines Kontaktverbots daher ab, wie aus dem Urteil hervorgeht, das zentralplus inzwischen vorliegt.

Im Zweifel für den Angeklagten

Auch das Kriminalgericht hat nun offenbar Zweifel an den Aussagen der Frau. Ein Teil der Vorfälle wäre ohnehin verjährt, aber auch von allen übrigen Vorwürfen, insbesondere der Vergewaltigung, wird er freigesprochen. Was genau die Gründe für diesen Entscheid sind, ist noch nicht bekannt, weil das begründete Urteil noch nicht vorliegt.

Klar ist: Wenn ein Gericht Zweifel hat, gehen diese zugunsten des Beschuldigten. Der Mann selber zeigte sich von Anfang an überzeugt, dass dieser «Alptraum» mit einem Freispruch enden würde. «Ich weiss, dass ich das nicht gemacht habe. Deshalb mache ich mir auch keine Gedanken, dass ich verurteilt werden könnte», sagte er in der Verhandlung – und brachte damit sein unerschütterliches Vertrauen in unser Rechtssystem zum Ausdruck.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Fall kann mittels Berufung an das Kantonsgericht weitergezogen werden. Es ist demnach möglich, dass in dieser Geschichte das letzte Wort noch nicht gesprochen ist.

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2 Kommentare
  • Profilfoto von Ute
    Ute, 30.04.2020, 00:04 Uhr

    Mein Sohn hat mit seiner ex ein gemeinsames Kind das jetz erst 2 ist sie hat in der Schwangerschaft ihn in den Wind geschossen er bekam das Kind dann nur mit ihr zusammen zu Gesicht je nach dem sie Lust hatte das Spiel ging immer solange bis sie ihn zurück bekam mein Sohn hat nach 2 Jahren das Jugendamt und einen Anwalt eingeschaltet da er die schnauze voll hatte mit den erpressungen nun hat sie ihn darauf hin angezeigt wegen angeblicher Vergewaltigung ich weiß nicht wie ich meinem Sohn helfen kann den eines weiß das er das nicht getan hat aber wer glaubt das einen mann

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  • Profilfoto von mebinger
    mebinger, 24.12.2019, 17:08 Uhr

    Wissen solche Frauen, was sie echten Opfern antun?

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