Freispruch für Chef von Online-Apotheke
Walter Oberhänsli, Chef der schweizerischen Online-Apotheke «Zur Rose», ist vom Bezirksgericht Frauenfeld vom Vorwurf der illegalen Geschäftspraktiken freigesprochen worden. Geklagt hatte der Apothekerverband PharmaSuisse. Die Anklage betraf zwei verschiedene Sachverhalte aus den Jahren 2010 bis 2015. Einerseits ging es um den Versand von rezeptfreien Medikamenten, andererseits um Entschädigungen für Ärztinnen und Ärzte, die elektronische Rezepte ausstellten. Laut zwei Bundesgerichtsurteilen hatte «Zur Rose» in beiden Fällen gegen das Heilmittelgesetz verstossen. Das Gericht entschied nun, dies nicht rückwirkend strafrechtlich zu ahnden.
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