Freiburg: Maskenpflicht in Läden
Im Kanton Freiburg gilt ab Freitag für Personen ab zwölf Jahren in Läden eine Maskenpflicht. Das hat die Kantonsregierung beschlossen. Auch das Verkaufspersonal muss eine Gesichtsmaske tragen, sofern es nicht durch eine Scheibe geschützt ist. Für das Servicepersonal in Restaurants, Bars und Diskotheken gilt ebenfalls eine Maskentragpflicht, wie einer Mitteilung der Freiburger Kantonsverwaltung zu entnehmen ist. Personen, welche in einem Restaurant oder einer Bar innerhalb eines Geschäfts sitzen, müssen hingegen keine Maske tragen. Bereits mehrere Kantone haben eine Maskentragpflicht in Läden beschlossen, zuletzt der Kanton Zürich.
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