Luzerner Kriminalgericht verurteilt 51-Jährige

Frau nimmt Ferrari und Möbel vom Ex – und muss nun zahlen

Blick in den Gerichtssaal des Kriminalgerichts Luzern.

(Bild: zvg)

Eine 51-jährige Frau soll nach dem Ende der Beziehung von ihrem Partner zu Unrecht Autos und Möbel an sich genommen haben. Trotz einer bedingten Geldstrafe kommt sie das unter dem Strich teuer zu stehen. Vom Vorwurf, im gemeinsamen Haus regelrecht gewütet zu haben, wird sie hingegen freigesprochen.

Das Kriminalgericht Luzern hat eine 51-jährige Frau wegen mehrfachen Diebstahls und mehrfacher Veruntreuung verurteilt. Die Frau musste sich Mitte Dezember vor Gericht verantworten, weil sie ihrem früheren Freund nach dem Ende der Beziehung Möbel gestohlen haben und, teilweise schon zuvor, unberechtigterweise einen Ferrari und einen Jaguar genommen haben soll.

Vom Vorwurf der qualifizierten Sachbeschädigung wurde sie hingegen freigesprochen. Das geht aus dem Urteilsdispositiv hervor, das am Freitagmorgen vom Gericht publiziert wurde.

Die Frau wurde dafür mit einer bedingten Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu je 100 Franken, insgesamt 36’000 Franken, belegt. Dies bei einer Probezeit von zwei Jahren. Ins Geld geht allerdings etwas anderes: Ihrem Ex-Partner muss die Frau 20’000 Franken Schadenersatz sowie eine Parteienentschädigung von insgesamt über 6’000 Franken zahlen. Zudem trägt sie zwei Drittel der Verfahrenskosten, was weitere 18’700 Franken ausmacht.

Aus Rache Hemden zerschnitten?

Das Paar war acht Jahre lang zusammen, bevor die Beziehung endete. Sie vereinbarten damals, dass die Frau das gemeinsame Haus verlassen und im Gegenzug 15’000 Franken erhalten sollte. Gleichzeitig wurde festgehalten, dass sie nichts beschädigten durfte, was sie laut Staatsanwaltschaft nicht eingehalten hatte. 

Die Staatsanwaltschaft forderte insgesamt eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten, davon ein Teil unbedingt. Sie sprach in der Anklage von krankhafter Eifersucht und Rachegelüsten. Zudem warf sie der Frau auch vor, beim Auszug aus dem gemeinsamen Haus gewütet zu haben. Sie soll dabei Wände, Böden und Möbel bemalt, Hemden zerschnitten und Lampen beschädigt haben. Insgesamt war die Rede von 23’000 Franken Sachschaden. Das Kriminalgericht sprach sie aber von diesem Vorwurf frei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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