Partynacht im Luzerner «Kegelbahn»-Klub hat Folgen

Frau geht aufs Männerklo – und wird handgreiflich, als sich einer beschwert

Tatort Kegelbahn: Das Gericht beschäftigte sich mit einem Vorfall im Klub an der Baselstrasse. (Bild: jal)

Eine junge Frau hat im «Kegelbahn»-Klub einem Mann ihren Drink ins Gesicht geschüttet. Er musste mit Schnittwunden ins Spital. Die Rechtfertigung der 28-Jährigen, sie sei zuvor sexuell belästigt worden, überzeugte das Luzerner Bezirksgericht nicht.

Der Luzerner Klub Kegelbahn an der Baselstrasse zieht am Wochenende regelmässig Partyfreudige in seinen Schlund. Im Keller wird gefeiert, getrunken, getanzt. So auch an jenem Freitag im November 2018.

Doch die Nacht endete für eine Luzernerin mit einem Rauswurf und einer Strafanzeige. Sie war mit Freunden unterwegs, man trank Gin und einige Shots.

Es war wohl bereits nach 4 Uhr – an die genaue Zeit erinnert sich die Frau vor Gericht nicht mehr –, als sie auf die Toilette musste. Da sich bei den Frauen eine Schlange gebildet hatte, ging sie kurzerhand auf die Männertoilette. Das sollte sich als Fehler erweisen.

Er fasste sie an

Denn damit machte sie sich nicht nur Freunde. Vor dem Lavabo wartete sie, bis die Kabine frei wurde, als ein anderer Clubbesucher das Männerklo betrat. Er störte sich ganz offensichtlich an der Anwesenheit der Frau. «Er hat angefangen, mich von hinten anzustupsen und fragte mich, was ich hier verloren hätte», erzählte die Serviceangestellte Anfang Oktober vor dem Gericht.

Beide waren betrunken, Drogen habe sie aber keine konsumiert, sagte die Frau vor Gericht. Obwohl sie ihn gebeten habe, sie in Ruhe zu lassen, habe er sie an die linke Schulter gefasst und weitergestritten. Besonders ein Satz von ihm habe bei ihr ein Gefühl der Bedrohung ausgelöst. Angesichts ihrer Anwesenheit habe er gefragt: «Wie soll ich meinen Schwanz auspacken?»

Normalerweise Ort friedlicher Partys, erlitt ein Besucher im Herbst im Kegelbahn-Klub Schnittverletzungen.

Sie habe reagiert und dem Mann ihren Gin Lemon ins Gesicht geschüttet. Danach hat sie laut eigenen Aussagen das WC verlassen und ist auf die Tanzfläche zurückkehrt.

Dass der Mann verarztet werden musste, davon wollte sie nichts bemerkt haben. Ein Sicherheitsmitarbeiter habe sie gefragt, was im Klo vorgefallen sei, und sie nach dem Gespräch gebeten, den Club zu verlassen. Von der Verletzung habe sie erst später durch die Anzeige erfahren.

Der Partygänger erlitt nämlich rund um das rechte Auge mehrere Schnittverletzungen, die später im Kantonsspital genäht werden mussten. Die Narbe ist laut Staatsanwaltschaft bis heute sichtbar. Für die Staatsanwaltschaft ist denn auch klar, dass die Verletzungen von der Gin-Attacke herrühren. Die Frau habe ihm nicht nur den Drink angeschüttet, sondern ihn mit dem Glas beworfen, das dabei zerbrochen sei.

Sie wehrt sich gegen Verurteilung

Das Gericht verurteilte die Luzernerin im Frühling per Strafbefehl wegen einfacher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 4'000 Franken. Dagegen wehrte sich die Beschuldigte, weshalb der Fall Anfang Oktober vor dem Bezirksgericht landete.

Ihr Anwalt beantragte einen Freispruch. Es sei nicht erwiesen, dass die Verletzung des Privatklägers von seiner Mandantin verursacht worden sei. Genauso gut könne es sein, dass der laut Anwalt «sturzbetrunkene» Mann sich ungeschickt bewegt habe. Vor Gericht konnte die Frau nicht erklären, wie sich der Mann die Verletzungen zugezogen hatte: «Wohin das Glas flog oder was damit passierte, weiss ich nicht.»

«Wie soll sich eine Frau gegen eine solche Fummelei, Grabscherei oder Zupackerei zur Wehr setzen?»

Anwalt der Beschuldigten

Ihr Anwalt argumentierte, dass der Mann sie sexuell belästigt habe. Einerseits wegen seiner Aussage über sein Geschlechtsteil. Andererseits wegen der unerwünschten Berührungen an der Schulter, durch die sie sich in ihrer Selbstbestimmung und Integrität verletzt gefühlt habe. «Wie soll sich eine Frau gegen eine solche Fummelei, Grabscherei oder Zupackerei zur Wehr setzen?», fragte ihr Anwalt rhetorisch.

Die Staatsanwaltschaft anerkannte im Strafbefehl zwar, dass sich die Frau durch das Verhalten des Mannes provoziert gefühlt habe. Trotzdem sei ihre Reaktion «unverhältnismässig, unangemessen und unentschuldbar». Dass sie in Notwehr gehandelt hat, schliesst die Staatsanwaltschaft aus.

Der Anwalt der Beschuldigten hingegen wehrte sich gegen die Unterstellung, man bausche den Vorwurf auf, um die Frau als Opfer darzustellen. Das manifestiere eine täterschützende Einstellung – ein Schema, das bei der Bagatellisierung sexueller Übergriffe oft zu beobachten sei.

Reaktion laut Gericht nicht zu rechtfertigen

Das Luzerner Bezirksgericht kommt aber zu einem anderen Schluss: Es sei erwiesen, dass die Beschuldigte ihr Trinkglas dem Mann angeworfen habe. Das habe die Frau in der polizeilichen Befragung kurz nach dem Vorfall selber eingeräumt. Dass sich der Mann die Schnittverletzungen auf andere Weise als durch das Glas zugezogen habe, sei unrealistisch und könne ausgeschlossen werden, schreibt das Gericht in der Kurzbegründung des Urteils.

Von grösserem Interesse dürfte die Haltung des Gerichts bezüglich dem Vorwurf der sexuellen Belästigung sein. Es bezweifelt nämlich, dass eine solche vorliegt. Die Frau habe vor Gericht selber eingeräumt, dass sie die Berührungen offensichtlich nicht als ernst zu nehmende Belästigung empfunden habe. Erst als er von seinem Geschlechtsteil sprach, fühlte sie sich bedroht.

Doch auch das ist laut Kurzbegründung des Gerichts keine Entschuldigung für die Attacke. Selbst wenn man die Aussage des Mannes als sexuelle Belästigung betrachten wolle, sei dies unter den konkreten Umständen nicht derart schwerwiegend, dass es die Reaktion der Beschuldigten zu rechtfertigen vermöge.

Das Bezirksgericht verurteilte die junge Frau deshalb wegen vorsätzlicher einfacher Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe. Die Partynacht hat für die Luzernerin damit auch finanzielle Folgen: Sie muss die gesamten Verfahrenskosten von rund 2'500 Franken bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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2 Kommentare
  • Profilfoto von Hubert
    Hubert, 26.10.2019, 03:53 Uhr

    Absoluter Schwachsinn. Weder Sexuelle Belästigung noch Berührungen haben stattgefunden. Da ich von Anfang an anwesend war kann ich bestätigen das die Frau völlig überreagiert hat. Die Argumente Ihrerseits sind übertrieben und gelogen. Schade das sogar Lokale Medien die Gerüchte so verbreiten. Ich hoffe das diese unfaire Handlung für sie Konsequenzen hat und sie dafür büssen muss.

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  • Profilfoto von Joseph de Mol
    Joseph de Mol, 21.10.2019, 12:37 Uhr

    Die besagte Frau sollte lieber im «Anker» Party machen. Dort kann sie vom selben Malheur auf der Unisex-Toilette nicht heimgesucht werden. Und noch dies: Man stelle sich nur mal das Geschrei, das Gezeter, die Empörung und der nimmer mehr enden wollende Shitstorm vor, wenn es umgekehrt gewesen wäre. Mit Sicherheit wären dann wieder die alten, grauen Männer, das weisse Patriarchat oder die atavistisch anmutende Biologie des Mannes schuld!

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