FR: Gericht muss Deutsch akzeptieren

Das Freiburger Kantonsgericht muss Eingaben auf Deutsch akzeptieren, auch wenn die Verfahrenssprache Französisch ist. Das hat das Bundesgericht BGer in einem Leitentscheid entschieden. In dem Fall ging es um einen Freiburger Mieter. Dieser verlangte eine Mietzinssenkung in seiner Muttersprache Deutsch. Der Vermieter argumentierte, er spreche kein Deutsch. Das Kantonsgericht forderte den Mann darum auf, sein Begehren auf Französisch einzureichen. Weil er dies nicht tat, trat das Gericht nicht auf den Fall ein. Das BGer sagt, es gebe keinen Grund, in einem zweisprachigen Kanton an einem kantonalen Gericht einer Partei die ihr gewünschte Amtssprache zu verwehren.

Quelle:swisstxt
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