Bundesgericht: Freispruch für Zuger Polizisten

Folter-Vorwürfe von Asylbewerbern unbegründet

Weil sie ihr Zimmer nicht räumen wollten, seien sie von der Zuger Polizei gefoltert worden, so der Vorwurf von zwei Asylbewerbern. Das Bundesgericht sieht die Sache anders.

Ein Einsatzleiter der Zuger Polizei und weitere Polizisten müssen sich nicht wegen Folter und unmenschlicher Behandlung vor Gericht verantworten. Das Bundesgericht erachtet die Vorwürfe von zwei Asylbewerbern als unbegründet, wie die «Zentralschweiz am Sonntag» schreibt.

Den beiden Asylbewerbern wurde im September 2013 im ehemaligen Kantonsspital Zug ein Zimmer zugewiesen. Im September 2014 wurden sie durch die Abteilung Soziale Dienste aufgefordert, in ein anderes Zimmer im selben Gebäude zu ziehen. Da sich die beiden Personen weigerten, zogen die Sozialen Dienste die Polizei bei.

Alle Instanzen geben Polizisten recht

In der Folge erstatteten die beiden Asylbewerber bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige gegen den Einsatzleiter der Polizei und weitere Beteiligte. Sie warfen der Polizei vor, beim Einsatz im ehemaligen Kantonsspital Folter angewandt und sie unmenschlich behandelt zu haben.

Die Bundesanwaltschaft befand, es bestünden keine Hinweise auf strafbare Handlungen, die in ihren Zuständigkeitsbereich falle, und überwies den Fall an die Zuger Behörde. Die Zuger Staatsanwaltschaft prüfte daraufhin den Fall und beschloss vor einem Jahr, keine Strafuntersuchung durchzuführen.

Die beiden Asylbewerber zogen die Beschwerde weiter ans Obergericht, blitzten dort aber genauso ab, wie jetzt beim Bundesgericht. In Lausanne argumentierten die beiden Asylbewerber, sie seien vor dem Fenster des Zimmers gestanden, als zwei Polizisten sie an den Armen und Händen fest angefasst und bis zur Atemnot zusammengedrückt hätten. Alsdann seien ihnen die Arme und Hände unter heftigen Schmerzen nach hinten gedreht worden, schreibt die «Zentralschweiz am Sonntag».

Nazi-Vergleiche vor Gericht

Besonders für die Frau sei die Behandlung sehr schmerzhaft gewesen, da sie vier Wochen zuvor an den Händen operiert worden sei. Die beiden Asylbewerber verglichen die Handlungen der Polizei in ihrem Unrecht und ihrer Härte mit den Taten der Nationalsozialisten im 1000-jährigen Reich. Die Polizei legte vor Gericht jedoch Videoaufnahmen dar, wo von den behaupteten Schmerzensschreien nicht zu hören ist. Und auch Fotos von angeblich erlittenen Verletzungen reichten die beiden Asylbewerber nicht ein.

Das Bundesgericht stellte sich auf die Seite der Zuger Polizei, die ihrem Auftrag entsprechend korrekt gehandelt hätte. «Die Beschwerdeführer vermögen nicht in vertretbarer Weise darzutun, gefoltert, grausam, erniedrigend oder unmenschlich im Sinne von Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK behandelt worden zu sein», heisst es im Urteil.

Folter-Vorwürfe von Asylbewerbern unbegründet
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