Flüchtlinge sollen leichter arbeiten dürfen

Flüchtlinge sollen im Kanton Luzern besser in den Arbeitsmarkt integriert werden. Die Regierung unterstützt einen entsprechenden SP-Vorstoss. Für vorläufig Aufgenommene wird es damit einfacher, einen Job anzutreten – für Asylsuchende hingegen nicht.

Im Kanton Luzern soll es für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene einfacher werden, den Anschluss an den Arbeitsmarkt zu finden. Die Regierung unterstützt einen Vorstoss von SP-Kantonsrat Jörg Meyer, der das gefordert hatte. Dadurch könne die Sozialhilfe entlastet und für Betroffene eine Tagesstruktur geschaffen werden, begründete Meyer den Vorstoss. Die Regierung beantragt nun beim Kantonsrat, das Postulat erheblich zu erklären.

Wenn vorläufig Aufgenommene in der Schweiz eine Arbeit aufnehmen wollen, muss der Arbeitsvertrag zuerst vom Amt für Migration bewilligt werden. Dadurch sollen diese vor Missbrauch und Sozialdumping geschützt werden. Ausnahmen gab es bisher nur bei Freiwilligenarbeit, Schnupperlehren, Kurzeinsätzen bis 10 Tage und Beschäftigungsprogrammen.

Kanton lockert Regeln für vorläufig Aufgenommene

Nun ändert der Kanton seine Praxis, das schreibt die Regierung in der Antwort auf den Vorstoss: So muss eine vorläufig aufgenommene Person neu nicht mehr abwarten, bis ihr Gesuch bewilligt wird, um eine Arbeitsstelle zu beginnen. Die Arbeit kann neu direkt aufgenommen werden, sobald das Gesuch eingereicht wurde.

Und bezahlte Praktika, für die bisher eine Bewilligung notwendig waren, müssen neu nicht mehr bewilligt, sondern nur noch gemeldet werden. Dies zumindest, wenn die Praktika nicht länger als vier Wochen dauern. Dass, so schreibt das Gesundheits- und Sozialdepartement in der Antwort auf den SP-Vorstoss, soll den Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern «Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen sich gegenseitig während vier Wochen kennen lernen. Falls es zu einer weiteren Anstellung kommt, ist das normale Gesuch um Aufnahme der Arbeit zu stellen.»

..aber nicht für Asylsuchende

Für Asylsuchende soll es hingegen nicht einfacher werden, eine Arbeit anzutreten. «Erhalten Asylsuchende einen negativen Asylentscheid und müssen sie die Schweiz wieder verlassen, wäre eine bereits erfolgte berufliche Integration hinderlich», begründet die Regierung. Deshalb beschränkten sich Integrationsmassnahmen für Asylsuchende auf Deutschkurse und gemeinnützige Arbeitseinsätze. Diese seien dazu da, eine Tagesstruktur zu schaffen und sollten den Zugang zum Arbeitsmarkt dereinst vereinfachen, falls das Asylgesuch gutgeheissen wird.

Auch der Bund will Arbeit erleichtern

Auch auf Bundesebene ist eine Lockerung der Regeln für vorläufig Aufgenommene in Arbeit. Der Bundesrat schlägt vor, dass Arbeitsverträge in Zukunft nur noch gemeldet, nicht mehr bewilligt werden müssen. Auch die Sonderabgabe, die im Moment für solche Arbeitsverträge bezahlt werden muss, soll abgeschafft werden.

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