Florian Homm vor Bundesstrafgericht
Am Bundesstrafgericht beginnt der Prozess gegen den deutschen Hedgefonds-Manager Florian Homm und drei weitere Angeklagte aus der Schweiz. Die Bundesanwaltschaft (BA) wirft Homm gewerbsmässigen Betrug, ungetreue Geschäftsbesorgung, Veruntreuung, qualifizierte Geldwäscherei und Urkundenfälschung vor. Die drei Schweizer müssen sich wegen qualifizierter Geldwäscherei und Urkundenfälschung verantworten. Einer von ihnen ist zudem wegen betrügerischen Konkurses angeklagt. Die BA wirft ihnen vor, die Herkunft der von Homm kriminell erlangten Gelder verschleiert zu haben.
Quelle:swisstxt
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