Tausende Liter Gülle ausgelaufen

Fische im Schwarzenbach verendet – Bauer muss Busse zahlen

Durch die Gülle begann der Bach zu schäumen – zahlreiche Bachforellen starben. (Bild: Zuger Polizei)

Wegen der tiefen Temperaturen ist der Gülletrog eines Zuger Bauern letzten Februar geborsten. Der Landwirt versuchte, die Sache selber zu beheben – ohne die Polizei zu rufen. Nun wurde er verurteilt.

Bis zu 10’000 Liter Gülle landeten durch den Unfall im Februar 2019 im Schwarzenbach in Baar (zentralplus berichtete). Zahlreiche Bachforellen starben. Seither hörte man nichts mehr über den Fall. Nun zeigen Recherchen von zentralplus, wie es dazu gekommen ist.

Der Bauer hatte an jenem Tag entdeckt, dass sein neuer Gülletrog voll war. Es beschloss deshalb, einen Teil der Flüssigkeit in den alten Trog abzupumpen. Der alte Tank diente seit einigen Monaten als Wasserreservoir – jetzt sollte er wieder in Betrieb genommen werden.

Nicht bedacht hatte der Bauer allerdings die tiefen Temperaturen. Diese hatten dazu geführt, dass das Restwasser im Reservoir gefroren war. Durch das Einfüllen der Gülle schmolz das Eis rasend schnell. Der Rohrstumpen platzte plötzlich – und die Flüssigkeit lief ab in den nur wenige Meter entfernten Schwarzenbach.

5’000 bis 10’000 Liter dürften es gewesen sein. Der Bach begann zu schäumen und das Wasser wurde trübe. Zahlreiche Bachforellen verendeten qualvoll.

Warum rief der Bauer nicht die Polizei?

Es dauerte etwa 45 Minuten, bis der Landwirt das Malheur entdeckte. Er stellte die Pumpe ab und begann mit dem Abdichten des Leckes. Allerdings ohne die Polizei oder andere Einsatzkräfte zu informieren.

Diese wurden schliesslich von Nachbarn oder Passanten verständigt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Bauern vor, dass ein Teil der Gewässerverschmutzung hätte verhindert werden können, wenn er frühzeitig alarmiert hätte.  So aber wurden die entsprechenden Schutzmassnahmen zu spät eingeleitet.

Aus Sicht der Untersuchungsbehörden war die verursachte Verschmutzung vorhersehbar. Die Staatsanwaltschaft verurteilt den Mann deshalb wegen einer fahrlässigen Widerhandlung gegen das Gewässerschutzgesetz. Er muss eine Busse von 800 Franken und Untersuchungskosten von 400 Franken bezahlen. Lässt er sich in den zwei Jahren etwas ähnliches zuschulden kommen, wird zudem eine Geldstrafe von 3’900 Franken fällig.

Dem Landwirt hätte bewusst sein müssen, dass er den Pumpvorgang überwachen musste. «Insbesondere da er wusste, dass der Trog im Sommer als Wasserreservoir benutzt wurde und sich daher Eis im Bereich des Rohrstumpens bildete», wie die Staatsanwaltschaft im Strafbefehl schreibt. Dieser ist rechtskräftig.

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