Fischbach unterliegt vor Bundesgericht

Das Bundesgericht hat beim Baubewilligungsverfahren für eine Asylunterkunft im Luzerner Hinterland einen schweren Verfahrensmangel der Gemeinde Fischbach LU festgestellt. Nun soll Fischbach ohne Verzug über die Baubewilligung entscheiden. Gleichzeitig hat das Bundesgericht einen Entscheid des Luzerner Verwaltungsgerichtes zu einer Beschwerde von Fischbach für nichtig erklärt.

Der Kanton Luzern hatte im Herbst 2011 entschieden, im ehemaligen Bürgerheim Mettmenegg in Fischbach eine Unterkunft für 35 Asylsuchende einzurichten. Im Baubewilligungsverfahren erteilte unter anderen die kantonale Dienststelle Raumentwicklung, Wirtschaftsförderung und Geoinformation (rawi) eine raumplanerische Ausnahmebewilligung.

Anstatt einen Bauentscheid zu fällen, erhob die Gemeinde Fischbach dagegen beim Luzerner Verwaltungsgericht Beschwerde. Im
Wesentlichen beantragte sie die Aufhebung des rawi-Entscheides und die Verweigerung der raumplanerischen Ausnahmebewilligung. Das Luzerner Verwaltungsgericht erkannte zwar einen Verfahrensmangel, sah jedoch einen Ausnahmefall und trat auf die Beschwerde ein. Die Beschwerde wurde allerdings abgewiesen. Die Gemeinde Fischbach zog diesen Entscheid ans Bundesgericht weiter.

Im Eintreten des Verwaltungsgerichtes auf die Beschwerde sieht nun das Bundesgericht aber «die Gefahr der inhaltlichen Vorbestimmtheit oder des möglichen Widerspruchs zweier eigener Urteile über den gleichen Gegenstand». Es erklärte den Entscheid des Verwaltungsgerichtes in seinem Urteil vom 4. Februar daher für nichtig. In seinem Urteil sieht es das Koordinationsgebot durch die Gemeinde Fischbach verletzt.

Damit sind die Voraussetzungen gegeben, das Baubewilligungsverfahren rechtmässig fortzusetzen. Bisher konnten sich private Einsprecher  nicht gegen die Erteilung der raumplanerischen Ausnahmebewilligung zur Wehr setzen.

Der Kanton erwartet, dass die Gemeinde Fischbach dieser Forderung umgehend nachkommt. Regierungsrat Guido Graf begrüsst das nun vorliegende Bundesgerichtsurteil. Der Entscheid sorge dafür, dass das Baubewilligungsverfahren nun geordnet durchgeführt werden könne.

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