Der Luzerner Regierungsrat das kantonale Härtefallmodell nach den Lockerungen des Bundes angepasst. Für die Berechnung der Unterstützung ist nun der Umsatzrückgang massgeblich.
Mit wenigen Ausnahmen sind in der Schweiz alle Betriebe seit ein paar Wochen wieder geöffnet – unabhängig von der Branche. Das wirkt sich auf die Auszahlung der Härtefallunterstützung im Kanton Luzern aus. Der Regierungsrat hat beschlossen, Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 5 Millionen Franken bis und mit April 2021 nach dem bisherigen Modell zu entschädigen. Für die geschlossenen Monate werden sie mit A-fonds-perdu-Geldern unterstützt.
Für die Monate Mai und Juni 2021 wird das Berechnungsmodell des Bundes angewendet. Bei diesem Modell ist der Umsatzrückgang massgeblich für die finanzielle Unterstützung.
Der Kanton Zug geht einen anderen Weg. Dort findet die Regierung: Die Wirtschaft muss wieder auf die eigenen Beine kommen. Er beendet das Härtefallprogramm (zentralplus berichtete).
Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.