40-jähriger war zusätzlich ein Verkehrsrowdy

Filesharing von Kinderpornos kostet Deutschen aus Kriens 14 Monate

IT-Forensiker der Zuger Polizei machen Jagd auf Cyberkriminelle.

(Bild: Zuger Polizei)

Eine Filesharing-Plattform wurde einem 40-jährigen Deutschen aus Kriens zum Verhängnis. Im Rahmen einer gross angelegten Operation blieb er im Jahr 2014 als einer von fast 2300 Usern aus 94 Nationen hängen, als er eine Datei mit kinderpornographischem Inhalt herunterladen wollte. Bei der Hausdurchsuchung kamen aber noch ganz andere Videos ans Tageslicht.

Das Luzerner Kriminalgericht verurteilte einen Deutschen, der zwischen Juli 2011 und April 2015 zuhause Bilder und Videos von vorwiegend nackten Kindern im Schutzalter aus dem Internet herunterlud und auf seine Datenträger speicherte. Die Polizei konnte bei einer Hausdurchsuchung in Luzern im April 2015 die nötigen Beweise sammeln, als sie die elektronischen Geräte des 40-Jährigen konfiszierte.

Verkürztes Verfahren

Auf seinem Laptop befanden sich rund zehn Videos und 1’000 Bilder, die Kinderpornografie zeigen. Auch auf seinem Ipad und fanden die Beamten Bilder von sexuellen Handlungen an Kleinkindern. Eine externe Festplatte enthielt weitere verbotene Videos und Bilder. Zusätzlich hatte der Verurteilte auf seinem Smartphones zwei Videos gespeichert, die Zoophilie, also Sex mit Tieren, zeigte. Laut dem Angeklagten wurden ihm diese Videos per Whatsapp von einem Kollegen zugeschickt.

Der Beschuldigte bat um ein verkürztes Verfahren, da er geständig war. Jetzt verurteilte ihn das Luzerner Kriminalgericht zu 14 Monaten Freiheitsentzug. Diese wird er aber nicht absitzen müssen, denn die Haftstrafe wird nur bedingt verhängt, bei einer Probezeit von 2 Jahren.

Deutsche Grossfahndung brachte Spur

Auf den Mann aufmerksam geworden ist die Luzerner Polizei durch eine grossangelegte Operation des Landeskriminalamts Baden-Württemberg im Jahr 2014. Dabei ging die Behörde den Mitgliedern eines Netzwerks nach, die ein bestimmtes Video downloadeten. Dieses zeigte einen Zusammenschnitt von sexuellen Handlungen mit Kleinkindern, auch unter Anwendung von Gewalt.

Insgesamt wurde die Datei von fast 2300 Usern aus 94 Nationen heruntergeladen – einer davon war der Beschuldigte. Anhand seiner IP-Adresse konnte ihm der Anschluss, von dem aus er das Video bezog, zugeordnet werden.

«Der Beschuldigte förderte durch den Download, Besitz und Konsum von verbotener Kinderpornografie den schwerwiegenden Missbrauch von Kindern.»

Aus dem Urteil

Der Verurteilte schien regelmässig seine Festplatte gesäubert zu haben. Dafür hatte er eine spezielle Software installiert und sein Laptop im Jahr 2015 zwei Mal einer «Bereinigung» unterzogen, wie es in der Anklageschrift heisst.

Einen Upload der Videos seitens des Beschuldigten konnte ihm nicht nachgewiesen werden. Das Verfahren bezüglich dem Zugänglichmachen verbotener Pornographie wurde deshalb eingestellt. Dennoch kommen die Behörden zum Schluss: «Er förderte durch den Download, Besitz und Konsum von verbotener Kinderpornografie den schwerwiegenden Missbrauch von Kindern, die durch die Handlungen intensiv traumatisiert wurden.»

Deutscher war Verkehrsrowdy

Die Kinderpornographie war nicht das einzige Vergehen. Der Mann wurde zudem verurteilt wegen groben Widerhandlungengen gegen das Strassenverkehrsgesetz. Denn der 40-Jährige war offenbar leidenschaftlicher Motorradfahrer. Dabei nahm er es mit den Tempolimits nicht sehr genau: Ihm konnte nachgewiesen werden, dass er mehrfach massiv zu schnell unterwegs war, einmal war er sogar innerorts über 60 km/h zu schnell.

Dabei unterschritt er den Minimalabstand massiv und überholte einmal vor einer unübersichtlichen Linkskurve, ohne dass genügend Platz vorhanden gewesen wäre. Dass es nicht zu einem Unfall kam, war laut Anklageschrift pures Glück, da es in dem Moment keinen Gegenverkehr gab.

Die Nachweise für die Raserexzesse wurden ebenfalls auf den externen Speichergeräten des Angeklagten gefunden. Die Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz gestand der Mann restlos ein.

«Günstige Prognose» für den Mann

Dem Beschuldigten wurden mildernde Umstände eingeräumt. So verkaufte dieser sein Motorrad, um dem Rasen ein Ende zu setzen. Ausserdem wurden dem Mann die Geständnisbereitschaft, die Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden sowie die «gezeigte, aufrichtige Reue» angerechnet.

Der Verurteilte lebt in einer Fernbeziehung, seine Partnerin lebt in Deutschland. Doch das wird sich ändern: Geplant ist, dass der Mann mit seiner Partnerin zusammenziehen wird. Dem 40-Jährigen wird eine «günstige Prognose» bescheinigt, deshalb die bedingte Haftstrafe.

Der Verurteilte muss die Verfahrenskosten von rund 11’000 Franken aus eigener Tasche berappen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon