GLP verlangt zwingende Vorprüfung der Gültigkeit

Fiasko um Zuger Parkplatz-Initiative soll sich nicht wiederholen

Die Zuger wollten, dass die Parkplätze auf dem unteren Postplatz erhalten bleiben. (Bild: mam)

Der Zuger Stadtrat will die Initiative «Ja zu Gewerbe und Läden in der Altstadt!» nachträglich für ungültig erklären. Solche Manöver würden der Glaubwürdigkeit der Politik schaden, findet der grünliberale Stefan W. Huber. Er fordert nun, dass die Gültigkeit von Volksbegehren in Zukunft zwingend im Vorfeld der Abstimmung geprüft wird.

In der Stadt Zug soll die Gültigkeit von Volksinitiativen künftig zwingend vor der Abstimmung geprüft werden, falls sie möglicherweise mit übergeordnetem Recht im Widerspruch stehen. Das fordern die Grünliberalen in einer am Montag eingerichten Motion.

Die Stadt Zug sorgte kürzlich für Aufsehen, weil sie im Nachhinein die Volksinitiative «Ja zu Gewerbe und Läden in der Altstadt!» für ungültig erklärte – obwohl die Stimmbevölkerung sich dafür aussprach. Ausschlaggebend war jedoch, dass der Zuger Stadtrat nun feststellte, dass die kantonale Baudirektion die gewünschten Änderungen des Bebauungsplans rechtlich nicht umsetzbar seien (zentralplus berichtete).

Vertrauen in Demokratie stärken

Stefan W. Huber, grünliberales Mitglied des Zuger Stadtparlaments will solche Szenarien künftig nicht mehr erleben. Er verlangt eine Änderung der Gemeindeordnung. Darin soll festgehalten werden, dass die Stadtkanzlei nicht nur die Gültigkeit der Unterschriften prüft. Sondern im Fall eines allfälligen Widerspruchs mit übergeordnetem Recht auch die zuständigen kantonalen und eidgenössischen Behörden beizieht.

«Eine Initiative nachträglich für ungültig zu erklären, schadet der Glaubwürdigkeit der Politik und dem Vertrauen in Demokratie und Rechtsstaat nachhaltig», schreibt Huber in seinem Vorstoss. Die Stimmbürger würden sich dadurch ohnmächtig und hintergangen fühlen.  Mit seiner Forderung wolle er eine Lücke schliessen und das Instrument der Volksinitiative stärken. 

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