Feuerwehrpflicht und Ersatzabgabe sollen abgeschafft werden

Der Feuerwehrdienst im Kanton Zug soll künftig freiwillig erfolgen und die Ersatzabgabe soll abgeschafft werden. Der Zuger Regierungsrat verfasste die dafür nötige Revision des Gesetzes über den Feuerschutz. Er setzte damit eine vom Kantonsrat für erheblich erklärte Motion um. Der Kantonsrat wird am 20. Februar über die Revision des Gesetzes abstimmen.

Nach dem heutigen Feuerschutzgesetz des Kanton Zug müssen Frauen und Männer zwischen 20 und 48 Jahren Feuerwehrdienst leisten. Wenn dies nicht tut, muss eine jährliche Abgabe in der Höhe von 100 Franken bezahlen. Zurzeit leisten rund 0,9 Prozent aller Feuerwehrpflichtigen des Kanton Zug aktiven Feuerwehrdienst und bekommen dafür von den Gemeinden einen Sold.

Der Bericht des Regierungsrats stellt auch das Ergebnis der Vernehmlassung vor: Zehn Einwohnergemeinden und die SVP sprachen sich gegen die Aufhebung der Feuerwehrpflicht und die Streichung der Abgabe aus. Bei der Annahme des Gesetzes würden bei den Gemeinden Ertragsausfälle in der Höhe von 3,3 Millionen Franken anfallen. Eine Gemeinde, die CVP und die glp sind für die Revision. Falls der Kantonsrat der Revision zustimmt, will der Regierungsrat diese auf den 1. Januar 2016 in Kraft setzen.

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