Feuerwehr-Ersatzabgabe zu gering erhoben

Dem Steueramt der Stadt Luzern ist beim Versand der Rechnungen im letzten Jahr ein Fehler unterlaufen. Diese hat das Amt in der Zeit vom Februar bis Oktober 2013 mit zu tiefen Feuerwehr-Ersatzabgaben versandt. Das Steueramt wird deshalb ab sofort korrigierte Rechnungen an rund 7’000 betroffene Steuerkunden versenden.

Bei einer Softwareumstellung im Januar 2013 unterlief dem Steueramt der Stadt Luzern ein Fehler: Es liess in der neuen Software fälschlicherweise einen Abgabesatz von 3,0 Promille erfassen. Der korrekte Satz für die Stadt beträgt jedoch 3,3 Promille. Dieser Fehler blieb trotz Kontrolle vorerst unentdeckt. So wurden einige Tausend Rechnungen mit dem falschen Satz versandt.

Das Steueramt hat die betroffenen Rechnungen ermittelt und wird diese ab sofort korrigieren. Dabei werden gesamthaft rund 170’000 Franken nachfakturiert. Die Rechnungsbeträge pro Steuerkunde liegen zwischen 10 und 40 Franken.

Männer und Frauen im Alter zwischen 20 und 50 Jahre sind feuerwehrpflichtig. Feuerwehrpflichtige, die nicht Feuerwehrdienst leisten, haben eine jährliche Ersatzabgabe zu entrichten. Die Ersatzabgabe bemisst sich nach dem steuerbaren Einkommen multipliziert mit dem Abgabesatz der Gemeinde. Dabei gilt ein Höchstbetrag von 400 Franken. Die Feuerwehr-Ersatzabgabe wird vom Steueramt mit der ordentlichen Steuerrechnung erhoben.

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