Zwei Brände innert drei Wochen

Feuer im Chamer «Hammergut»: Handwerker haben nicht aufgepasst

Im Hammergut in Cham brannte es mehrfach. (Bild: Zuger Polizei)

In der Überbauung Hammergut in Cham hat es letzten Mai gebrannt. Nur drei Wochen danach brach erneut Feuer aus. Jetzt zeigt sich: Zwei Handwerker haben den zweiten Brand verursacht. Einer von ihnen war noch Lehrling – trotzdem wird er zu einer Geldstrafe verurteilt.

Der Schreck fuhr den Bewohnerinnen der Überbauung Hammergut in die Glieder. Ende Mai diesen Jahres brach auf einem der Balkone ein Feuer aus (zentralplus berichtete). Die Flammen griffen schnell auf die Hausfassade über ­– und von dort dehnten sie sich über das Dach auf die hintere Hausseite aus.

50 Personen mussten evakuiert werden, eine Frau wurde kurzzeitig wegen Verdachts auf eine Brandvergiftung ins Spital gebracht. Einzelne Wohnungen waren nach dem Feuer nicht mehr bewohnbar.

Kaum drei Wochen später kam der nächste Schock. Wieder brach Feuer aus. Wieder wurden einzelne Bewohner evakuiert und es entstand ein immenser Sachschaden (zentralplus berichtete).

Die Funken flogen meterweit

Was war passiert? Das konnten die Branddetektive inzwischen ermitteln. An jenem Tag, als das zweite Feuer ausbrach, war ein Handwerker zusammen mit seinem Lehrling damit beschäftigt, die Südfassade des Dachgeschosses nach dem ersten Brand zurückzubauen.

Das Dach war zu dem Zeitpunkt noch teilweise mit Plastikplanen abgedeckt. Zuerst brachen die beiden mit einem Geissfuss den Aufbau weg. Danach schnitten sie mit einer Trennscheibe mehrere Distanzschrauben bündig zur Betonwand ab. 100 bis 120 Metallstifte, die sich unmittelbar unter dem Dach befanden, wurden auf diese Weise entfernt.

Bei diesen Schleifarbeiten flogen die Funken mehr als einen halben Meter weit. Einige gerieten unter die Abdeckplane, wo sie zuerst einen Glimmbrand verursachten, der sich einige Stunden später zu einem offenen Feuer entwickelte. Es kam zu dem zweiten Brand, bei dem ein Schaden von rund 120’000 Franken entstand.

Halbherzig mit Trinkwasser gelöscht

Aus Sicht der Zuger Staatsanwaltschaft tragen die beiden Handwerker die Verantwortung dafür. Zum einen wurden die Vorschriften der Unfallversicherung Suva nicht eingehalten. Diese besagen, dass bei Arbeiten mit Winkelschleifern eine nichtbrennbare Abdeckung verwendet werden muss.

Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden darüber hinaus vor, jegliche Sorgfaltspflichten in den Wind geschossen zu haben. Sie hatten nämlich bereits während der Arbeiten überall Glutstellen auf den Holzbalken des Dachgerüsts festgestellt. Auch hatten sie bemerkt, dass zwei grosse Löcher in die Plastikplane geschmolzen waren und bei einem der Dachfenster Rauch aufstieg.

«Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass unbeobachtetes Feuer sich unkontrolliert ausbreiten kann.»

Aus dem Strafbefehl

Doch statt die Feuerwehr zu rufen oder den Arbeitgeber zu informieren, löschten die Handwerker die Glut behelfsmässig mit Wasser aus ihren Trinkflaschen – und machten dann Feierabend.

Damit haben sich die beiden aus Sicht der Zuger Staatsanwaltschaft der fahrlässigen Verursachung eines Feuers schuldig gemacht. Bereits rechtskräftig ist der Strafbefehl gegen den Lehrling. «Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass unbeobachtetes Feuer sich unkontrolliert ausbreiten kann», heisst es darin.

Je höher der Verdienst, desto höher der Tagessatz

Der junge Mann im dritten Lehrjahr wird mit einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 30 Franken bestraft. Die 1’200 Franken muss er nur bezahlen, wenn er sich innerhalb von zwei Jahren ähnliches zuschulden kommen lässt. Sofort fällig wird allerdings eine Busse in der Höhe von 150 Franken.

Der Strafbefehl gegen den zweiten Handwerker liegt zentralplus nicht vor, möglicherweise ist er noch nicht rechtskräftig. Grundsätzlich ist es aber so: Begehen zwei Personen eine Straftat gemeinsam, wie es vorliegend der Fall ist, werden sie in der Regel gleich bestraft.

Den unterschiedlichen finanziellen Verhältnissen wird jedoch Rechnung getragen. Und zwar, indem die Höhe der Tagessätze angepasst wird. Das heisst: Beide bekommen in der Regel gleich viele Tagessätze. Aber: Je höher das Einkommen, desto höher der Betrag, der pro Tag anfällt.

Die Bilder zeigen den Schaden des Brandes vom letzten Frühjahr:

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