Schutz der Umwelt geht vor

Ferien im Wohnmobil: Regierung will Bedingungen in Luzern nicht lockern

Ferien im Camper liegen plötzlich wieder im Trend. (Bild: Adobe Stock)

Auch dieses Jahr werden viele Leute die Sommerferien in der Schweiz verbringen. Nicht wenige werden mit einem Camper oder «Ferienbüssli» unterwegs sein. Die mobilen Schlafgelegenheiten feiern derzeit eine Renaissance. Der Kanton Luzern bietet sich fürs Campen zwar an, von Erleichterungen fürs Anbieten von Stellplätzen will die Regierung aber nichts wissen.

Dass regionale Campingferien während einer globalen Pandemie attraktiv erscheinen, ergibt Sinn. Kommen sehen hat den Campingboom 2020 aber kaum jemand. Ein Jahr später ist der Trend ungebrochen. Die Buchung flattern bei den offiziellen Campingplätzen schon seit dem März rein, wobei auch eine starke Zunahme an Campingbussen festgestellt wird (zentralplus berichtete).

Neben den Campingplätzen gibt es auch diverse Privatanbieter, bei denen man mit dem Camper vorfahren und einen Stellplatz beziehen kann. Diese Art von «Camper-Air-Bnb» wird etwa auf der Schweizer Internetplattform Nomady angeboten (zentralplus berichtete). Kantonsrat Daniel Keller (SVP) sieht in diesem Trend eine echte Chance für die Förderung des lokalen Tourismus. Er moniert jedoch, dass es in Luzern heute kaum Wohnmobilstellplätze gäbe, obwohl die Nachfrage danach sehr hoch wäre.

Den Grund dafür sieht Keller in zu hohen Hürden bei der Bewilligung eines solchen Stellplatzes – insbesondere, wenn dieser ausserhalb der Bauzonen liegt. Er fordert deshalb eine neue gesetzliche Grundlage, damit Gemeinden und Landbesitzer ausserhalb von Wohngebieten künftig mit einem einfachen Bewilligungsverfahren Stellplätze für Camper zur Verfügung stellen können (zentralplus berichtete).

Regierungsrat freut sich über den Boom

Dem Luzerner Regierungsrat ist der Campingboom keineswegs entgangen, wie seiner Stellungnahme zu Kellers Postulat zu entnehmen ist. «Das Campieren hat seit Ausbruch der Coronaviruspandemie an Bedeutung und Attraktivität gewonnen, das hat man auch im Kanton Luzern im Sommer 2020 gespürt. Grundsätzlich hat unser Rat Sympathie für das Anliegen», schreibt die Regierung.

Ausdrücklich begrüsse die Regierung auch, die Bemühungen verschiedener Luzerner Landregionen, das Stellplatzangebot in Zusammenarbeit mit der Schweizer Internetplattform Nomady im Raum Luzern auszuweiten.

Kellers Campingeuphorie bremst der Regierungsrat dann aber rasch aus. So gelte es rechtlichen Vorgaben des Bundes und «verschiedenen Interessen» zu berücksichtigen.

Rücksicht auf die Nachbarschaft

Eine von Kantonsrat Kellers Forderungen ist es, dass maximal acht Stellplätze angeboten werden dürften, ohne dass dafür ein Baubewilligungsverfahren durchzuführen sei. Heute ist lediglich die Nutzung eines Standplatzes bewilligungsfrei – und dies auch nur während 30 Tagen pro Saison. Diese Frist will Keller ebenfalls verlängern.

An der bisherigen Praxis will der Regierungsrat nicht rütteln. Nur durch ein Bewilligungsverfahren könne gewährleistet werden, dass «allfällige entgegenstehende Interessen» erkannt und berücksichtigt werden können», argumentiert die Regierung. Konkret geht es dabei natürlich auch die Interessen der Nachbarschaft – aber auch auf die Auswirkungen auf die Umwelt. «Dies gilt umso mehr, wenn es um Camping ausserhalb der Bauzone geht», schreibt die Regierung hierzu.

Einzig bei den 30 Tagen will die Regierung auf den Postulanten zukommen: Heute beziehen sich diese 30 Tage ausschliesslich auf die «Sommermonate» zwischen Mitte März und Ende September. Die Regierung sei bereit zu prüfen, ob die Nutzung eines Standplatzes bis zu 30 Tagen während des ganzen Jahres bewilligungsfrei möglich wäre.

Bewilligungspflicht sei nicht abschreckend

Letztlich verweist die Regierung auf die Tatsache, dass ein Angebot nicht unzulässig sei nur deshalb, weil es baubewilligungspflichtig ist. Es bedeutete lediglich, dass dieses im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit öffentlichen und privaten Interessen geprüft werde.

«Die heutige Regelung sichert die raumplanerische Zielerreichung und die Berücksichtigung der Interessen der Öffentlichkeit sowie der Nachbarn und verhindert übermässig negative Auswirkungen auf Raum, Umwelt und Erschliessung», begründet die Regierung ihre Haltung.

Die Bewilligungspflicht wirke denn auch nicht besonders abschreckend: «Das bestehende und immer grösser werdende Angebot im Kanton Luzern zeigt zudem, dass die geltende Rechtslage dem Angebot von attraktiven Stellplätzen keineswegs entgegensteht.» Die Regierung verweist dabei etwa auf die Tatsache, dass auf Nomady über 60 Stellplätze im Kanton Luzern auffindbar seien.

«Auch wenn das Anliegen des Postulats aus touristischer Sicht nachvollziehbar ist, können die Erleichterungen nicht wie gefordert umgesetzt werden», lautet das Fazit der Regierung. Mit Blick auf die erwähnte Ausdehnung der 30-Tage-Regelung will sie das Postulat aber zumindest teilweise erheblich erklären.

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


3 Kommentare
  • Profilfoto von Emil
    Emil, 01.06.2021, 10:38 Uhr

    Die Idee von Nomandy ist super. Der Preis ist aber meiner Ansicht nach nicht in Ordnung. Die meisten Plätze im Kanton kosten ab 50 Franken die Nacht. Dafür darf ich mit meinem Auto nachts auf einer Wiese parken.
    Was an der Dienstleistung die ich da bekomme ist 50 Franken wert?
    Sorry, ich campe weiterhin im Ausland.

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
    • Profilfoto von Schmidger
      Schmidger, 05.06.2021, 11:28 Uhr

      Alles hat immer zwei Seiten. Anbieter von Mobil-Stellplätze schöpfen nur gerade den Rahm oben weg. Für Wohnwagen und Zelte findet keine Angebot statt, weil dort die hygienischen Anforderungen grösser sind. Unser Campingplatz in Flühli hat den Passantenplatz erweitert. Dort sind immer einige Plätze frei für alle Nachfrager. Unser Campingplatz hat eine Entsorgungsytation für Camper muss aber auch verschiedene hygienische Vorschriften erfüllen für Wohnwagenbesitzer und Zelte, Anzahl WC, Duschen, auch behindertengerechter Zugang zu Duschen und WC’s inkl. behindertengerechter Aufenthaltsraum usw. In Sachen behindertengerecht erfüllen Mobilcamper überhaupt keine Vorschriften. Da sollen dann andere Anbieter die Lücke füllen und für Ersatz sorgen. Einfach so ein Weg des geringsten Widerstandes. Es ist richtig, wenn der Regierungsrat solche Minimalleistungen verbietet. Überall solch herumstehende Camper in der Landschaft. Camper von Personen aus Stadt und Agglomeration, welche bei allen möglichen Abstimmungen die Landbevölkerung diskriminieren gehören nicht hier hin.

      👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
    • Profilfoto von Schmidiger
      Schmidiger, 05.06.2021, 11:38 Uhr

      Komische Ansicht hast du. Wenn ich in der Stadt Luzern mein Auto auf einem Platz von 5.00 x 2.40 m abstelle, zahle für 12 Std gegen 40 Fr. Da kann ich knapp meine Autotür öffnen. Ein Camper kommt mit 4-köpfiger Familie, will etwas Umschwung und Sitzgelegenheit, bei mehrtägigem Aufenthalt muss Abfall und Fäkalwasser entsorgt werden. Tagsüber will die Familie auf Wanderungen kostenlos unsere Natur geniessen, welche durch die Landbevölkerung gepflegt wird. So gerechnet sind die 50 Fr. viel zu wenig Abgeltung für die Parasiten aus der Stadt. Die können sich ihre Freizeit im ruhig Ausland holen genauso wie nach der Abstimmung die mit Gift erzeugten Lebensmittel aus dem Ausland.

      👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
Apple Store IconGoogle Play Store Icon