Bebauungsplan geht in kantonale Vorprüfung

Fensterfabrik in Hagendorn: Volk soll im September 2020 entscheiden

Bei Baumgartner Fenster will man sich für die Zukunft rüsten.

(Bild: Screenshot Google Maps)

Es geht voran mit dem Bebauungsplan, was den Aus- und Umbau der Fensterfabrik Baumgartner in Hagendorn anbelangt. Der Chamer Gemeinderat hat ihn nun in die kantonale Vorprüfung verabschiedet.

Der Bebauungsplan für die Erweiterung und Modernisierung der Fensterfabrik Baumgartner in Hagendorn ist einen Schritt weiter: Der Chamer Gemeinderat hat ihn in die kantonale Vorprüfung verabschiedet. Zuvor wurde das Projekt aufgrund verschiedener Rückmeldungen im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung nochmals angepasst.

Seit 1984 produziert die Fensterfabrik Baumgartner an ihrem Standort, an der Flurstrasse in Hagendorn, Holz-Metall-Fenster. Seit 2013 zeichnet sich ab, dass der Betrieb modernisiert und erweitert werden muss, um für die Zukunft der Fensterfabrikation gewappnet zu sein.

Im Rahmen des Projekts «Gottfried Baumgartner» ist eine zusätzliche Produktions- und Logistikfläche geplant. Diese soll unter anderem dadurch geschaffen werden, dass tiefer in den Boden gebaut wird. Zudem soll die Fabrik nach Norden erweitert und im Osten, entlang der Flurstrasse, erneuert werden.

Revision des Bebauungsplan ist nötig

Um diese Änderungen zu realisieren, bedarf es einer Revision des rechtskräftigen Bebauungsplans «Allmend Hagendorn» sowie einer Anpassung des Zonenplans und des Richtplans auf Gemeindeebene.

Dazu wurde vom 21. Januar bis 15. Februar eine öffentliche Mitwirkung durchgeführt. Die Bevölkerung konnte sich an der Ausstellung im Mandelhof sowie an der Informationsveranstaltung vom 29. Januar ein Bild über die geplante Erneuerung und Erweiterung machen.

Während der Mitwirkungsphase gingen bei der Abteilung Planung und Hochbau der Einwohnergemeinde Cham zehn schriftliche Eingaben zum Projekt ein, wie die Einwohnergemeinde mitteilt. Im Zentrum standen dabei Verkehrsanliegen, aber auch weitere Themen wie das beabsichtigte Bauvolumen sowie ökologische Begleitmassnahmen wurden angesprochen.

Projekt wurde angepasst

Aufgrund der Eingaben hat die Gemeinde das Verkehrskonzept, die Richtprojekte sowie den Bebauungsplan mit den Vorschriften nochmals überprüft. Für ausgewählte Themenfelder wurden externe Gutachten in Auftrag gegeben.

Durch die Mitwirkung wurde das Projekt stellenweise nochmals angepasst. Die gravierendste Veränderung betrifft die Führung des Werkverkehrs. Statt via Frauentalstrasse wird er neu auf dem Grundstück der Fensterfabrik, abgetrennt durch einen Grünstreifen, parallel zur Frauentalstrasse geführt.

Am 6. Mai beriet die Planungs- und Verkehrskommission den überarbeiteten Projektstand, würdigte die neuesten Anpassungen und empfahl dem Gemeinderat, das Projekt in die kantonale Vorprüfung zu verabschieden.

Urnenabstimmung für Herbst 2020 vorgesehen

Dieser Empfehlung ist der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 21. Mai gefolgt. Zeitgleich verabschiedete er den Mitwirkungsbericht und die schriftlichen Stellungnahmen zuhanden der Personen und Gruppen, die Anfang Jahr eine Eingabe im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung verfasst hatten.

Die nun eingeleitete kantonale Vorprüfung wird rund drei Monate dauern. Danach wird das Projekt unter Berücksichtigung der kantonalen Vorbehalte bereinigt, bevor es in die 30-tägige, erste öffentliche Auflage verabschiedet werden kann.
 
Im Rahmen der öffentlichen Auflage kann die Bevölkerung schriftliche Einwendungen verfassen, welche von der Einwohnergemeinde Cham behandelt werden müssen. Die Urnenabstimmung zum Projekt ist, sollten keine unvorhergesehenen Verzögerungen eintreffen, für September 2020 vorgesehen.
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