Budgetloser Zustand bereitet 80’000 Bürgern Sorge

Fehlende Prämienverbilligung treibt Luzerner in die Sozialhilfe

Zahlt der Kanton sogar die Bussen von Sozialhilfe-Bezügern?

(Bild: Adobe Stock)

Weil die SVP das Referendum gegen das Budget ergreift, erhalten 80’000 Luzerner Anfang 2017 keine Prämienverbilligung mehr. Das hat für einige massive Folgen. Anders als der Kanton, glaubt der Verband Luzerner Gemeinden an eine bessere Lösung. Doch einfach wird das nicht.

Rund ein Fünftel der Luzerner werden im ersten Halbjahr 2017 ohne individuelle Prämienverbilligung (IPV) auskommen müssen. Sie werden vorerst keine Ermässigungen auf die hohen Krankenkassenprämien erhalten. Der Grund dafür ist, dass der Kanton Luzern wohl ohne rechtskräftiges Budget ins Jahr 2017 starten wird. Der Streitpunkt liegt bei den Steuern: Der Kantonsrat hat am 13. Dezember einer Erhöhung des Steuerfusses von 1,6 auf 1,7 Prozent zugestimmt. Die SVP wird das fakultative Referendum ergreifen. Aufgrund dieses Referendums wäre der Kanton bis mindestens Juni 2017 ohne Budget. Der Kanton darf in dem Fall nicht in neue Projekte investieren und nur die wichtigsten Zahlungen tätigen (zentralplus berichtete).

Politik kann Verzögerungen nicht verhindern

Die IPV darf im budgetlosen Zustand nur an Menschen mit Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe ausgezahlt werden. Diese Bezüger gelten als Sonderfälle. Konkret handelt es sich dabei um rund 30’000 Personen. Der Rest der insgesamt gut 110’000 Personen mit Anrecht auf Subventionen hat einen sogenannt «ordentlichen IPV-Anspruch». Das heisst: Rund 80’000 Bezüger erhalten wegen des Budget-Referendums vorerst kein Geld.

Es trifft vor allem junge Eltern und Studenten

Laut Stefan Boes, Professor für Gesundheitsökonomie und Direktor des Center for Health, Policy and Economics an der Universität Luzern, waren im Jahr 2015 rund 60 Prozent der IPV-Bezüger jünger als 25 Jahre. Das heisst laut Boes: «Es kann also davon ausgegangen werden, dass insbesondere Alleinerziehende und junge Familien mit Kindern in Ausbildung vom Aufschub der IPV finanziell betroffen sind.» Aber auch Studierende trifft es hart.

«Ich glaube der Regierung nicht ganz, dass es keine Überbrückungsmöglichkeiten gibt.»

Katharina Meile, Co-Präsidentin Grüne Kanton Luzern

Bei der heutigen Gesetzeslage gibt es keine Möglichkeit zur Überbrückung oder Verhinderung der Zahlungsverzögerung. Das schreibt die Regierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage von Kantonsrat Jörg Meyer (SP). Das heisst: Einzelfälle, in denen Personen existenziell bedroht werden, sind von Rechts wegen nicht zu verhindern. Ab Juni werden dann aber sämtliche Subventionen rückwirkend wieder ausgezahlt. Die Bezüger erhalten also nicht weniger Unterstützung. Sie müssen dem Kanton das Geld nur «vorschiessen».

Das Vorgehen des Kantons ist aber umstritten. Katharina Meile, Co-Präsidentin der Grünen im Kanton Luzern, sagt: «Ich glaube der Regierung nicht ganz, dass es keine Überbrückungsmöglichkeiten gibt.» Man müsste prüfen, ob eine frühere Auszahlung innerhalb der geltenden Rechtsordnung nicht doch möglich wäre.

Sozialdienste rechnen mit Mehraufwand

Was aber passiert mit Betroffenen, welche ihre Krankenkassenprämien wegen der fehlenden Kantonssubventionen nicht mehr zahlen können? Erwin Roos, Departementssekretär des Gesundheits- und Sozialdepartements, sagt: «Es werden nicht alle gleichermassen betroffen sein.» Wie viele das sein könnten – ein paar Dutzend, Hunderte oder Tausende – könne er wegen fehlender Daten nicht einschätzen. Er rät bei allfälligen Härtefällen, sich auf den jeweiligen Sozialdiensten der Gemeinden zu melden.

«Wenn es jemand auf eine Betreibung ankommen lässt, riskiert er auf die Liste säumiger Prämienzahler gesetzt zu werden.»

Erwin Roos, Departementssekretär des Gesundheits- und Sozialdepartements

Der budgetlose Zustand dürfte folglich auch einen Effekt auf die Sozialämter haben: Es sei durchaus möglich, dass ein gewisser Mehraufwand entsteht, sagt Roos. Man rechne mit mehr Anfragen bei den Sozialdiensten. Das wird den administrativen Aufwand erhöhen.

Nicht zahlen hätte Folgen

Falls jemand sich gegen den Gang zum Sozialamt sträubt und die Krankenkassenrechnungen unbezahlt lässt, hat er arge Konsequenzen zu tragen. Roos meint dazu: «Wenn es jemand auf eine Betreibung ankommen lässt, riskiert er auf die Liste säumiger Prämienzahler gesetzt zu werden.» Wer auf dieser Liste steht, dem kann die ärztliche Versorgung auf Notfälle beschränkt werden. Was ein Notfall ist, entscheidet dabei das Krankenhaus oder der Arzt.

«Der Umstand, dass es Härtefälle geben wird, hält die Leute hoffentlich davon ab, das SVP-Referendum zu unterschreiben.»

Oskar Mathis, Verband Luzerner Gemeinden (VLG)

Ein Instrument zur Überbrückung gesucht

Oskar Mathis, zuständig für Gesundheit und Soziales beim Verband der Luzerner Gemeinden (VLG) und Gemeinderat im Horwer Sozialdepartement, sagt, es müsse eine Lösung zwischen Kanton und den Gemeinden gefunden werden. Das Ziel des VLG sei es, ein Instrument zu schaffen, damit der Gang zum Sozialamt auch in Härtefällen verhindert werden kann. Wie dieses Instrument aussieht, dazu kann er noch keine Angaben machen. Aber er hofft auch, dass die Leute vernünftig handeln würden, wie er sagt: «Ich hoffe, der Umstand, dass es Härtefälle geben wird, hält die Leute davon ab, das SVP-Referendum zu unterschreiben.»

Städter sollen tiefere Prämien zahlen

In Luzern, Emmen, Ebikon, Horw, Kriens sollen die Prämien um 159 Franken oder 4,9 Prozent sinken. Dafür wären Gemeinden in den Wahlkreisen Luzern Land und Hochdorf mit bis zu 15 Prozent höheren Prämien konfrontiert (zentralplus berichtete). Grund für die Anpassung: Das Departement des Innern will die Prämienregionen neu definieren. Die Vorlage ist noch bis Mitte Januar 2017 in der Vernehmlassung. 

Gesetzeslage verschärft das Problem

Eine Lösung für das Problem ist also dringend nötig – und zwar nicht nur wegen der akuten Problematik. Denn: Nach Steuergesetz des Kantons Luzern kann bei einem Steuerfuss über 1.6 Einheiten das Referendum ergriffen werden. Der Aufgaben- und Finanzplan (AFP) des Kantons sieht aber einen Steuerfuss über dieser «kritischen Grenze» bis ins Jahr 2020 vor. Der Kanton startet also bis 2020 jährlich bis mindestens Februar ohne rechtskräftiges Budget, weil bis dann die Referendumsfrist abgewartet werden muss.

Ergreift jemand das Referendum, dauert der Zustand sogar jährlich bis Juni (zentralplus berichtete). Dies würde zu einer zusätzlichen Verschärfung des Problems für Betroffene führen. Auch Boes sieht die Lösung des Problems bei den Behörden: «Hier wäre der Staat gefragt, die am stärksten betroffenen Personen zusätzlich zu den Sozialhilfe- und Ergänzungsleistungsempfängern finanziell zu entlasten.»

«Bei Härtefällen werden wir im Rahmen unserer Möglichkeiten kulant sein.»

Patrick Eisenhut, Unternehmenskommunikation ÖKK

Die Krankenkassen sind sich uneinig

Die Krankenkassen selber stehen rechtlich nicht in der Verantwortung. Bei der Frage, wie sie mit der Situation umgehen wollen, gibt es aber unterschiedliche Antworten. Die Concordia etwa teilt mit: «Die Krankenversicherer sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Prämien einzufordern.» Bei der ÖKK hingegen sieht man einen gewissen Handlungsspielraum: «Bei Härtefällen werden wir im Rahmen unserer Möglichkeiten kulant sein. Dabei werden die betroffenen Kunden eine längere Zahlungsfrist erhalten.» Somit wären Betroffene vor einer allfälligen Betreibung geschützt. Dies, bis die IPV im Sommer nachbezahlt würde.

Das Ganze könnte aber noch dicker kommen. Wenn nämlich das Volk die Steuererhöhung ablehnt, bleibt der budgetlose Zustand gar bis September bestehen. Dadurch wären auch die negativen Auswirkungen auf die 80’000 Personen mit ordentlichem IPV-Anspruch noch einmal höher.

Fakten zur IPV-Entwicklung

Gesamtbetrag:

Der Kanton Luzern budgetiert 2017 einen Betrag von 175,2 Millionen Franken für die individuelle Prämienverbilligung (IPV). Das sind rund drei Millionen Franken mehr als 2016.

Der Gesamtbetrag der IPV steigt jährlich an – auch in den nächsten Jahren. Das heisst aber für die Bezüger nicht, dass es mehr Geld gibt: In den letzten zehn Jahren sind die Krankenkassenprämien um 52 Prozent gestiegen: Die Prämien steigen also sogar stärker als der Betrag der Prämienverbilligung.

IPV-Bezüger:

Der Anteil der IPV-Bezüger im Kanton Luzern liegt bei 106’887 Personen (Stand 2015), das ist ein Gesamtbevölkerungsanteil von 27 Prozent. Früher waren es bis zu 37 Prozent.

Verteilung:

-Von den gesamten IPV-Ausgaben von gut 175 Millionen Franken zahlt der Kanton Luzern im Jahr 2016 knapp 27 Millionen Franken.
– Den selben Beitrag leisten auch die Gemeinden.
– Den Rest von gut 119 Millionen Franken steuert der Bund bei. 2017 werden es 125,4 Millionen sein.

Sparmassnahmen:

Im Budget 2017 wurden die kantonalen Beiträge erneut um 1,9 Millionen Franken gekürzt. Damit sinken auch die Beiträge der Gemeinden, die IPV verliert also 3,8 Millionen Franken. Der absolute Betrag wird sich dennoch erhöhen, weil der Bund mehr zahlt.

2018 bis 2020:

Der Luzerner Kantonsrat hat in der Dezembersession entschieden, in den Jahren 2018 bis 2020 die IPV-Beiträge des Kantons nicht weiter zu kürzen. Dies war Bestandteil des Steuerdeals zwischen SP, CVP und FDP.

VP-Antrag:

Die SVP wollte mit einem Antrag im Kantonsrat vergeblich eine Kürzung von drei Millionen für das Jahr 2017 erwirken. Das hätte gleichermassen den Gemeindenbeitrag reduziert.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von silvia58
    silvia58, 20.12.2016, 10:57 Uhr

    Während der Ausbildungszeit unserer Kinder erhielten auch wir IPV. Bis jeweils die aktuellen Daten der Steuererklärung vorhanden waren, aufgrund derer die IPV bewilligt wurde, war es Spätsommer. Und bis wir das Geld erhielten wurde es nicht selten Herbst. Ich hoffe doch sehr, dass bis dahin das Budget feststeht.

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