Luzern: 78'000 Personen könnten sofort aufatmen

FDP fordert die Auszahlung der Prämienverbilligung

Dass das Gesundheits- und Sozialdepartement die Gelder für die Prämienverbilligung in diesem Jahr zurückhalte, sei rechtswidrig. Das schreibt die FDP in einer Motion. Sie fordert den Kanton Luzern auf, die Zahlungen vorzunehmen.

Der Kanton Luzern zahlt im Moment keine Prämienverbilligungen aus – der Kantonsrat hat zwar ein gesetzeskonformes Budget für 2017 verabschiedet, aber aufgrund des Referendums der SVP kann es nicht in Kraft gesetzt werden (zentralplus berichtete). Dies hat grosse Konsequenzen für rund 78’000 Personen im Kanton Luzern, welche Anrecht auf eine Prämienverbilligung hätten. Die Regierung begründet dies unter anderem damit, dass er ohne Budget die Berechnungen nicht tätigen könne.

Dagegen wehrt sich nun die FDP Luzern mit einer dringlichen Motion. Kantonsrätin Helene Schurtenberger fordert darin im Namen ihrer Partei, dass der Regierungsrat die Prämienverbilligungen allen anspruchsberechtigten Personen bezahlt und die Berechnungen anhand des jetzt vorgesehenen Budgetposten vornimmt. «Somit kann viel Leid, Bürokratie und zusätzlicher finanzielle Aufwand, welche die Gemeinden zu finanzieren haben, abgewendet werden», schreibt Schurtenberger in ihrer Motion.

Rückbehaltung sei nicht rechtmässig

Die FDP schreibt: «Wir sind der Meinung, dass die Rückbehaltung der IPV nicht rechtmässig ist und stellen dies in Frage, denn in § 14 Abs. 2 FLG  steht: ‹Hat der Kantonsrat am 1. Januar noch keinen Voranschlag festgesetzt, ist der Regierungsrat ermächtigt, die für die ordentliche und wirtschaftliche Staatstätigkeit unerlässlichen Ausgaben zu tätigen.›»

Es gäbe einen festgesetzten Voranschlag, dieser könne keinem Referendum unterzogen werden, argumentiert die FDP. «Einzig und alleine gegen den Steuerfuss kann man das Referendum ergreifen. Deshalb ist der von der Regierung propagierte budgetlose Zustand nicht zulässig.»

«Falsche Interpretation» durch den Kanton

Das Gesundheits und Sozieldepartement interpretiere diesen Zustand falsch. «Es sagt, dass der Voranschlag nur dann Wirkung hat, wenn auch der  Steuerfuss gesichert ist. Das sind aber zwei unterschiedliche Geschäfte, die unabhängig voneinander abgestimmt worden sind.»

Zudem schreibe das Krankenversicherungsgesetz den Kantonen vor, dass die individuelle Prämienverbilligung nicht durch die Anspruchsberechtigten vorzuschiessen sei, so die FDP. Im KVG Art. 65 Abs. 3 heisse es konkret: «Die Kantone sorgen dafür, dass bei der Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere auf Antrag der versicherten Person, die aktuellsten Einkommens- und Familienverhältnisse berücksichtigt werden. Nach der Feststellung der Bezugsberechtigung sorgen die Kantone zudem dafür, dass die Auszahlung der Prämienverbilligung so erfolgt, dass die anspruchsberechtigten Personen ihrer Prämienzahlungspflicht nicht vorschussweise nachkommen müssen.»

Einen ähnlichen Vorstoss zum Thema IPV hatte schon die SP diese Woche eingereicht (zentralplus berichtete). Allerdings ging es nicht um die Auszahlung 2017 sondern um eine Änderung der Praxis im Hinblick auf 2018.

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