Ehemaliger FCL-Trainer Fringer siegt vor Bundesgericht
Das frühere Verwaltungsratsmitglied des FCL, Marco Sieber, brachte den Ex-Trainer Rolf Fringer vor Gericht. Er sah sich durch Aussagen Fringers in einer Fernsehsendung in seiner Persönlichkeit verletzt. Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab.
Rolf Fringer hatte im Februar 2019 in der Sendung «Heimspiel» des TV-Senders Teleclub den FC Luzern harsch kritisiert (zentralplus berichtete).
Der frühere Trainer und Sportchef Fringer warf nach der Entlassung von Coach René Weiler der FCL-Führung unter anderem «Vetterliwirtschaft» vor. Fringer sagte: «Es gibt sechs Verwaltungsräte beim FCL, aber keiner hat Ahnung vom Fussball. Marco Sieber ist da fürs Sportliche verantwortlich. Aber auch er kommt nicht aus dem Fussball.» Dennoch laufe alles über Sieber, schilderte Fringer die Lage aus seiner Optik.
Fringer warf Vetternwirtschaft vor
Als Beispiel für die Vetternwirtschaft nannte Fringer die Vertragsverlängerung bis Sommer 2020 des langjährigen Goalies David Zibung. Fringer behauptete, dass Weiler schon lange einen neuen Torhüter wollte. Aber Remo Meyer hätte – unterstützt von Sieber – den Vertrag mit Zibung verlängert, ohne dass Weiler davon wusste.
Der FCL stritt diese Vorwürfe damals ab. Ganz und gar nicht erfreut war der damalige Verwaltungsrat und Aktionär Marco Sieber. Er ging juristisch gegen Fringer vor.
Welchen Grund hatte Marco Sieber, wegen der im Fernsehen geäusserten Kritik vor Gericht zu gehen? Wie die «Luzerner Zeitung» berichtet, wollte Sieber ein Zeichen setzen, «dass man aus persönlichen Motiven nicht so mit dem FCL und seinen Mitarbeitern umgehen kann».
Sie seien in einer bedeutungsvollen Phase mit dem FC Luzern gewesen. Dazu zählte die Professionalisierung des Nachwuchses, wofür man Mitarbeiter rekrutiert hatte. Zudem habe man im Frühling 2019 um den direkten Einzug in die Europa-League gespielt. «Wir verpassten diese Platzierung knapp. Solche öffentlichen Angriffe waren Gift für den Verein in dieser Phase, und ich wollte das für die Zukunft verhindern», erklärt Sieber gegenüber dem Blatt weiter.
Nachdem bereits das Bezirks- und Kantonsgericht für Siebers Klage kein Gehör gefunden hatte, kam das Bundesgericht am 6. Oktober 2022 zum Schluss: «Es liegt keine Persönlichkeitsverletzung vor». Das Bundesgericht hat die Beschwerde abgewiesen.
- Bundesgerichtsurteil vom 6. Oktober
- Artikel in der «Luzerner Zeitung»
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Michel von der Schwand, 30.11.2022, 09:07 Uhr Herzig, wenn Gerichte über die Befindlichkeiten von Andersbefindlichen urteilen müssen.
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