GV hinter verschlossenen Türen

Das steht an der FCL-Generalversammlung auf dem Spiel

Josef Bieri (links) und FCL-Mehrheitsaktionär Bernhard Alpstaeg. (Bild: Martin Meienberger/freshfocus)

Am Mittwoch steht die Generalversammlung der FCL Holding AG hinter verschlossenen Türen statt. Es kommt zum Showdown zwischen Mehrheitsaktionär Bernhard Alpstaeg und der Klubführung.

Ursprünglich hätte die Generalversammlung (GV) der FCL Holding AG am 3. November direkt nach jener der FCL-Innerschweiz AG stattfinden sollen. Nach einem Gesuch des FCL-Vizepräsidenten Josef Bieri wurde die GV aber kurzfristig verschoben (zentralplus berichtete).

Am Mittwochabend findet die GV der FCL Holding AG nun doch noch statt. Josef Bieri und Mehrheitsaktionär Bernhard Alpstaeg wollten sich im Vorfeld der GV gegenüber «CH Media» nicht äussern. Die GV und die Traktanden sind ebenso wenig öffentlich wie der Zeitpunkt und der Ort der GV. Dies wäre bei der geplanten GV vom 3. November noch anders gewesen. Damals waren auch Medienvertreter eingeladen.

Bernhard Alpstaeg will ganzen Verwaltungsrat entlassen

Laut der Aktion «zäme meh als 52 Prozent» steht der Antrag Bernhard Alpstaegs, den ganzen Verwaltungsrat zu entlassen, auf der Traktandenliste. Die Aktion hat die Traktandenliste auf ihrem Adventsblog publiziert.

Die geplante Neubestellung des Verwaltungsrats überrascht wenig. Bernhard Alpstaeg hat in der Vergangenheit betont, dass er sich nicht von diesem Plan abbringen lassen will (zentralplus berichtete). Alpstaeg fordert die Entlassung des Verwaltungsrate gegen den Willen von Minderheitsaktionär Josef Bier, der 48 Prozent der Aktien besitzt.

Bernhard Alpstaeg könnte sich aufgrund der Mehrheitsverhältnisse durchsetzen. Setzt er den gesamten Verwaltungsrat ab, könnte er die frei werdenden Posten nach seinem Gutdünken besetzen.

Entscheide könnten innert zwei Monaten angefochten werden

Entscheide an der GV könnten innerhalb von zwei Monaten angefochten werden. Ein möglicher Grund für eine solche Anfechtung wäre beispielsweise, wenn die Klubführung Beweise findet, dass der Aktienverkauf von Walter Stierli an Bernhard Alpstaeg nicht rechtens war.

Am Mittwochmorgen hat Walter Stierli via Anwalt mitgeteilt, dass diese Vorwürfe unbegründet seien (zentralplus berichtete). Einer der «führenden Prozess- und Schiedsgerichtsanwälte» der Schweiz hätte die Rechtsmässigkeit in einem zehnseitigen Gutachten bestätigt.

Um was für einen «Prozess- und Schiedsgerichtsanwalt» es sich handelt, wollte Stierlis Anwalt auf Anfrage von zentralplus nicht mitteilen. Auch die Übermittlung des Gutachtens an zentralplus ist derzeit noch nicht möglich. Es liege jedoch allen Beteiligten vor. Der Anwalt Stierlis geht davon aus, dass sich die Angelegenheit mit der heutigen GV erledigt.

An der GV der FCL-Innerschweiz AG vom 3. November hat die Klubleitung noch betont, dass man die Übernahme der Aktien durch Bernhard Alpstaeg von Walter Stierli genauer anschauen werde. Im Raum steht der Vorwurf, dass bei Übernahme der Aktien durch Bernhard Alpstaeg das Vorkaufsrecht der übrigen FCL-Aktionäre nicht beachten wurde. Gemäss der von der Aktion «zäme meh als 52 Prozent» publizierten Traktandenliste wird die «Situation betreffend Herrn Walter Stierli» an der GV thematisiert.

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