Müssen sich FCL-Fans Repression gefallen lassen?

Anwältin kritisiert Kollektivstrafen gegen Fussballfans

Sie sind laut, kreativ, bunt – und manchmal auch gewalttätig: Fussballfans. (Bild: fcl.fan-fotos.ch/zvg)

Die schweren Ausschreitungen rund um das FC-Luzern-Heimspiel gegen St. Gallen hatten Konsequenzen. So mussten beide Teams wenige Tage danach auswärts vor geschlossenen Gästesektoren spielen. Eine Fananwältin erklärt, wieso derartige Kollektivstrafen Fangewalt nicht verhindern werden.

Manuela Schiller ist Anwältin und vertritt Klienten mit kleinem Budget unentgeltlich. Bekanntheit erlangte sie nebst ihrem Engagement im Bereich des Mietrechts auch als Fananwältin. In Hunderten Fällen hat sie Fans vertreten, die ins Visier der Strafverfolgungsbehörden geraten sind.

Mit Manuela Schiller hat sich zentralplus über die neuesten, auf dem Hooligankonkordat basierenden Repressalien der Bewilligungsbehörden rund um die Fussballspiele des FC Luzern unterhalten. Und wollte von ihr wissen, ob die Sperre des FCL-Auswärtssektors in der zweitletzten Runde der Super League in Sion (zentralplus berichtete) als Reaktion auf die Ausschreitungen beim Heimspiel gegen St. Gallen am Bundesplatz vor der Zone 5 (zentralplus berichtete) verhältnismässig gewesen sei. Die Kurzantwort der Anwältin: «Kollektivstrafen sind eigentlich nie verhältnismässig. Sie treffen alle – und somit auch die grosse Mehrheit der Unbeteiligten.»

Hooligankonkordat sieht präventive Massnahmen vor

Das Hooligankonkordat bildet für die Massnahmen der Bewilligungsbehörden die gesetzliche Grundlage. Nach Artikel 1 des Hooligankonkordats sind die Behörden angehalten, präventive polizeiliche Massnahmen zu treffen, um Gewalt rund um Sportveranstaltungen frühzeitig zu erkennen und zu bekämpfen. Doch gemäss Manuela Schiller würden die Massnahmen immer als Reaktion auf ein vorangegangenes Ereignis verfügt. Es seien also keine präventiven Massnahmen, sondern Kollektivstrafen, die sich gegen alle, statt gegen die Störer, richten.

Tatsächlich hat die Bewilligungsbehörde beim Auswärtsspiel des FCL in Sion den Gästesektor geschlossen – als Reaktion auf die Ausschreitungen beim Heimspiel gegen St. Gallen. Dabei richtete sich die Massnahme gegen alle FCL-Fans, und nicht etwa nur gegen diejenigen, die sich zuvor an den Ausschreitungen beim Spiel gegen St. Gallen beteiligt hatten. Es handelte sich also um eine Kollektivstrafe ohne präventiven Charakter.

«Massnahmen müssten geeignet, erforderlich und angemessen sein»

Manuela Schiller erklärt den Begriff der Verhältnismässigkeit: «Damit eine Massnahme verhältnismässig ist, müsste sie gemäss Bundesgericht einen legitimen Zweck verfolgen, geeignet, erforderlich und angemessen sein.» Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD), zu der auch Regierungsrat Paul Winiker gehört, hat neue Massnahmen ins Spiel gebracht. Schiller überzeugen die Massnahmen nicht: «Sektorensperren, Geisterspiele und Spielabsagen sind meiner Meinung nach zwar gesetzlich möglich, aber nicht verhältnismässig. Sie sind weder geeignet oder zielführend noch erforderlich oder angemessen, um künftige Gewalttaten zu verhindern.» Auch, weil Gewalttaten praktisch immer ausserhalb der Stadien stattfinden.

«Die meisten Rayonverbote werden von den Fans akzeptiert und respektiert.»

Manuela Schiller, Fananwältin

Dasselbe gelte für personalisierte Tickets. Sie seien ebenfalls nicht zielführend, denn sie brächten nichts, so Schiller. Diese Meinung vertreten auch Fabian Achermann von der Fanarbeit Luzern und der FC Luzern, der sich via Mediensprecher Markus Krienbühl im März gegenüber zentralplus zum Thema geäussert hat (zentralplus berichtete). Damals sagte Krienbühl: «Der FCL ist weiterhin gegen die Einführung personalisierter Tickets. Diese lösen das Problem der Fangewalt ausserhalb des Stadions aus unserer Sicht nicht.»

«Rayonverbote sind relativ verhältnismässig»

Rayonverbote hingegen beträfen immer einzelne Fans. Ihnen sei jeweils «glaubhaft» gewalttätiges Verhalten nachgewiesen worden. Bei Einführung der Rayonverbote hätten die Polizeien in vielen Kantonen zunächst fast alles falsch gemacht, sagt die Zürcher Anwältin. Viele Fans hätten sich denn auch erfolgreich gewehrt. Es habe sich inzwischen eine gewisse Rechtspraxis etabliert. «Die meisten Rayonverbote, die ich zu sehen bekomme, sind nun relativ verhältnismässig und werden von den Fans akzeptiert und respektiert.» Wenn sich im Nachhinein ergebe, dass die Betroffenen zu Unrecht beschuldigt worden wären, würden Rayon- und Stadionverbote in der Regel aufgehoben. Das sei zu Beginn nicht der Fall gewesen.

«Es ist der Politik durchaus zuzutrauen, weitere unsinnige Verbote und Kollektivstrafen einzuführen.»

Manuela Schiller, Fananwältin

Auch Fabian Achermann von der Fanarbeit Luzern führt nebst der Prävention und dem institutionalisierten Dialog die Einzeltäterverfolgung als wirksames Mittel gegen Gewalt rund um Fussballspiele an (zentralplus berichtete). Zu diesem Schluss kommt auch der 150-seitige Expertenbericht «Biglietto+», den die Swiss Football League (SFL) und die Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten (KKPKS) in Auftrag gegeben haben, um Gewalt rund um Fussballspiele zu minimieren. Erfolg versprechend seien dem Expertenbericht zufolge – nebst deeskalativen Ansätzen – Massnahmen zur Täteridentifikation und Einzeltäterverfolgung, namentlich eine hochauflösende und konsequente Videoüberwachung.

Wieso erlässt der Staat dennoch Kollektivstrafen?

Doch wieso greift der Staat immer wieder auf repressive Kollektivstrafen zurück? Manuela Schiller sagt: «Auf gewalttätiges und unangepasstes Verhalten im öffentlichen Raum reagieren Staat und Politik meist mit nicht durchdachter Repression. Es ist der Politik durchaus zuzutrauen, weitere unsinnige Verbote und Kollektivstrafen einzuführen.» Doch traue sie den Fans wiederum zu, der Gesellschaft all diesen Unsinn vor Augen zu führen und die Massnahmen fantasievoll und kreativ zu unterlaufen.

«Die Clubs respektive die SFL haben meines Wissens noch nie den Rechtsweg beschritten.»

Manuela Schiller, Fananwältin

Schiller fährt fort: «Eigentlich passen die Kollektivstrafen nicht in die heutige Zeit und sind ein hilfloses Machtinstrument. Aber obwohl sie praktisch nie zielführend sind, können sie gesetzlich vorgesehen sein.» Schiller vermutet, dass die Kollektivstrafen auch aus Frust und Hilflosigkeit verhängt werden, weil die einzelnen Störer oft nicht eruierbar sind.

Die Grundsatzfrage sei nicht, ob die Massnahmen in Ordnung seien, sondern ob das die Politik so durchziehen könne und wolle. Und ob die Clubs respektive die Swiss Football League (SFL) einfach kuschten, erklärt Schiller. Die Clubs und die SFL befänden sich in einer relativ schwachen Position. Theoretisch könnten sie zwar Auflagen, die sie als unverhältnismässig erachten würden, anfechten, so Schiller. «Doch sie sind auf den Goodwill der kantonalen und städtischen Behörden angewiesen. Das ist eine Machtfrage.»

Beschwerdelegitimation als Hindernis

Dass die jüngst verhängten Kollektivstrafen auch von den betroffenen Clubs öffentlich mitgetragen werden, verdeutlicht dies. Und führt zum nächsten Problem: Überprüft werden Massnahmen nur, wenn sich jemand dagegen wehrt. «Und die direkt betroffenen Clubs respektive die SFL haben meines Wissens noch nie den Rechtsweg beschritten», sagt Manuela Schiller.

«Bis zum Vorliegen eines höchstrichterlichen Urteils müssen die Fans sich die Kollektivstrafen gefallen lassen – oder sie allenfalls zu umgehen versuchen.»

Manuela Schiller, Fananwältin

Doch könnten sich stattdessen die Fans juristisch gegen die Massnahmen wehren? Es stelle sich die Frage, ob sie überhaupt zur Beschwerde legitimiert wären. Die Sachlage sei kompliziert, erklärt Schiller. «Die Fans sind von den Kollektivstrafen am meisten betroffen. Sie dürfen nicht an die Spiele.» Vor allem für Besitzerinnen von Saisonkarten bestünden Chancen für eine Beschwerdelegitimation.

Das Vorgehen wäre dann wie folgt: In einem ersten Schritt müssten die Fans verlangen, dass die Bewilligungsbehörde die Auflagen, die sie den Clubs macht, samt Rechtsbelehrung öffentlich macht – weil die Auflagen alle potenziellen Zuschauer der Spiele betreffen. Anhand der Rechtsbelehrung, die aufzeigt, welche Rechtsmittel von Betroffenen ergriffen werden können, könnten sich die Fans dann juristisch gegen die Massnahmen wehren. Doch auch ohne diesen Zwischenschritt wäre ein rechtliches Vorgehen möglich – einfach nochmals komplizierter, sagt Schiller.

Fans müssen sich Kollektivstrafen gefallen lassen

Was folgen würde, wäre in jedem Fall ein beschwerlicher, langwieriger und wohl auch teurer Rechtsweg, ist sich die Anwältin sicher. In der Vergangenheit hätten die Kurven bei Fragen, die sie alle beträfen, aber immer zusammengearbeitet und den Rechtsweg gemeinsam beschritten. «Doch bis zum Vorliegen eines höchstrichterlichen Urteils müssen die Clubs und die Fans sich die Kollektivstrafen gefallen lassen – oder sie allenfalls zu umgehen versuchen.»

So geschehen in Sion, als FCL-Fans sich trotz Sperrung des Gästesektors ins Stadion begaben und auf drei verschiedenen Tribünen ihre Mannschaft anfeuerten. Auf Anfrage von zentralplus verteidigt die KKJPD ihr neues Sanktionenregime. «Die Schliessung von Gästesektoren dient durchaus auch der Verhinderung von künftiger Gewalt, indem eine kürzlich durch gewalttätiges Verhalten in Erscheinung getretene Fangruppe am organisierten und massenhaften Zugang zu einem Stadion gehindert wird», erklärt Florian Düblin, Generalsekretär der KKJPD. Zwar könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich gewalttätige Personen trotzdem im Stadion befänden. «Aber ein Grossteil der betroffenen Fans wird auf eine Anreise verzichten, sogenanntes ‹Mitläufertum› wird massiv reduziert.» In anderen Worten: Bestraft wurden beim Spiel in Sion vor allem gemässigte Fans – aufgrund potenziellen Mitläufertums.

Düblin fährt fort: «Ein nachgelagerter Effekt ergibt sich auch durch den Anreiz für den Grossteil der Fans, sich im Hinblick auf weitere Spiele wohl zu verhalten und sich von Gewalttätern zu distanzieren.» Somit hätten die Massnahmen nicht ausschliesslich repressiven, sondern in erster Linie präventiven Charakter. Darauf angesprochen, dass Manuela Schiller die Verhältnismässigkeit solcher Kollektivstrafen bestreitet, erwidert Düblin: «Wir gehen davon aus, dass die Schliessung von Sektoren im direkten Nachgang zu massiven Ausschreitungen durch einzelne Fangruppen normalerweise verhältnismässig ist. Dass die Massnahme auch unbeteiligte Fans trifft, ist korrekt und muss im Einzelfall bei der Prüfung der Verhältnismässigkeit berücksichtigt werden.»

Unangekündigte Einführung eines neuen Sanktionenregimes

Einige Fussballfans zeigten sich ob der raschen Einführung neuer Sanktionen überrascht. So hat die KKJPD diese denn auch ohne Vorabankündigung lanciert. Florian Düblin bestätigt: «Eine vorgängige Kommunikation des Konzepts im Sinne einer ‹Spielregel› wäre begrüssenswert gewesen, um die erhoffte präventive Wirkung zu verstärken. Dies war allerdings aufgrund der knappen zeitlichen Fristen und der sich häufenden gewalttätigen Zwischenfälle nicht möglich.» Die rasche Einführung neuer Massnahmen sei auch eine Reaktion auf die Vorfälle vom April in Basel gewesen, als Sicherheitskräfte durch FCB-Fans schwer verletzt worden seien. Die Bewilligungsbehörden seien zum Schluss gekommen, kurzfristig koordinierte Massnahmen müssten möglich sein.

Derweil befürchtet unter anderem die Fanarbeit St. Gallen, die KKJPD schaffe mit vorschnellen Massnahmen Präjudizien, die nicht dem vorgezeichneten Weg aus dem Projekt «Biglietto+» entsprächen. Diese Befürchtung ist nicht gänzlich unbegründet. Düblin erklärt: «Die jüngsten Entwicklungen werden in der Umsetzung ‹Biglietto+› berücksichtigt.» Gegen Ende Jahr seien Ergebnisse zu erwarten.

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16 Kommentare
  • Profilfoto von Marc
    Marc, 10.06.2023, 12:06 Uhr

    Dialog und Prävention sind krachend gescheitert. Zeit für neue Massnahmen.

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  • Profilfoto von LD
    LD, 10.06.2023, 11:42 Uhr

    Der ganze Wahn von personalisierten Eintrittskarten ist eine Vorarbeit zu immer mehr Einschränkungen. Schlussendlich brauchen wir personalisierte Billete für Bus, Bahn, Shoppingcenter Center, Behördengänge, Discos etc. Die drohende Bargeldabschaffung, Einführung von Zentralbankgeld, Cookies auf Webseiten, Einkaufsbelege, der offene Emailverkehr, abgreifen aller Handydaten, digitale Steuererklärung dienen nichts anderem. Die Impfpässe, die nun auf weitere Bereiche ausgeweitet werden sollen, sind Vorreiter zur totalen Kontrolle jedes Einzelnen.

    Organisiere oder lasse Probleme zu, eskaliere sie – und als Lösung bringst du irgendwann die Einschränkungen auf den Weg. Eine gängige Methode von zentralisierter Macht ihre Position zu sichern und auszubauen. Falls Ihr die Demokratie erhalten wollt: Wehret den Anfängen!

    Die Software «Pegasus» (nur für jede Art von Behörden, BigTech und BigPharma) sammelt alle Daten inkl. Onlineeinkäufe und digitalen Datenspuren. Das Programm weiss bald mehr über uns, als wir jemals im Gedächtnis speichern können. Auf diese Daten kann dann jederzeit zugegriffen und vielfältig gegen dich verwendet werden. Social Credit System nennt sich das. Auch CH hat die Software aus dem Land ganz östlich vom Mittelmeer eingekauft.

    Fangruppen sind zu kontrollieren, Hooligans sind einzeln zu packen, zu identifizieren, mit Rayonverbot zu belegen  und wegen Störung der öffentlichen Ordnung und ev. Landesfriedensbruch anzuklagen inkl. entsprechenden Sanktionen. Zu Beginn ein ziemlicher Aufwand, dann verschwindet das Problem ganz schnell. Niemand soll behaupten, das sei nicht möglich.

    Einige dumme Fans und Hooligans wollen sich mit ihren Aktionen viele Freiheiten herausnehmen, kapieren aber nicht, dass sie Instrument sind für langfristige Kontrolle und Einschränkungen der in der Verfassung garantierten unveräusserlichen Rechte. Die Pandemie-Massnahmen waren der erste umfassende und perfekt gelungene Test dazu.

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    Flo, 09.06.2023, 17:54 Uhr

    Wenn kei er erwischt wird bitte Kollektiv strafen…. Bis es dem Kollektiv reicht und er die täter selber abliefert…..danke

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    Libero, 09.06.2023, 16:25 Uhr

    Solange Rauch und Pyro in Stadien gezündet werden, ist die Fanarbeit nicht glaubwürdig. Dass Anwälte damit beschäftigt werden, macht das Ganze zur Farce!

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  • Profilfoto von M. Moser
    M. Moser, 09.06.2023, 13:18 Uhr

    Frau Schiller,
    müssen zuerst Menschen sterben bevor die Schönrederei aufhört? Es reicht wenn die sogenannten «Fans» Woche für Woche Schäden und Kosten in 4-5 stelliger Höhe verursachen. Und nein, es darf nicht sein das diese Kosten einfach sozialisiert werden. Gewinne werden durch die Fussballklubs eingestrichen, an den Kosten für Sicherheit beteiligt man sich nicht oder nur marginal. Mein Vorschlag wäre eine sogenannte Vandalismusversicherung von deren Prämienzahlung eine Lizenzerteilung abhängig gemacht werden könnte. So wären die Spiesse für alle Klubs die am Spielbetrieb in der obersten schweizerischen Fussballliga teilnehmen gleich. Auf einen kurzen Nenner gebracht, kein Versicherungsnachweis, keine Lizenz. Denn nach wie vor wird das Verursacherprinzip nicht angewandt. Die luzernische Stadtbevölkerung hat genug. Entweder man findet schnelle praktikable Lösungen oder die Bewohner entlang der Route der sogenannten Fanmärsche greift zu Mitteln welche für den FCL sehr schmerzhaft sein könnten.

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    • Profilfoto von Urs Eggler
      Urs Eggler, 09.06.2023, 14:36 Uhr

      Gemäss zentralplus übernimmt der FCL 80 Prozent der Sicherheitskosten.

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  • Profilfoto von oliver.heeb
    oliver.heeb, 09.06.2023, 13:02 Uhr

    Die Gewalt um die Fussballspiele ist nicht zu minimieren sondern zu eliminieren. Im Fussballmilieu, inklusive der Fanarbeit, scheint man das nicht begreifen zu wollen. Polizei und Justiz haben Wichtigeres zu tun, als ihre ohnehin schon zu knappen Ressourcen zur Identifikation von irgendwelchen bedepperten Einzeltätern zu vergeuden oder endlos OD-Dienste schieben zu müssen. Der/die Steuerzahler/in hat genug davon, diesen Unsinn berappen zu müssen. Der Inititative der Mitte räume ich daher sehr gute Erfolgschancen ein. Bitte Alle unterschreiben; so kommen die 4000 nötigen Unterschriften schnell zusammen.

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    • Profilfoto von Urs Eggler
      Urs Eggler, 09.06.2023, 13:12 Uhr

      Ich stelle mir vor, dass eben gerade die Identifikation dieser Einzeltäter ein wichtiger Teil der Lösung ist, natürlich verbunden mit knackigen Bussen, Stadionverboten, Rayonverboten. Wobei es zugegeben schwierig ist, diese vermummten Gestalten zu identifizieren.

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      • Profilfoto von oliver.heeb
        oliver.heeb, 09.06.2023, 13:24 Uhr

        Durchaus, Herr Eggler. Am Schluss macht die Kombination der Massnahmen den Erfolg. Sowohl, als auch. Minimale Belastung von Justiz/Polizei bei gleichzeitig messbaren Erfolgen; es gilt ein Optimum zu erreichen. Dank der Initiative der Mitte, wird sich das Stimmvolk dazu äussern können. Das ist mehr als überfällig.

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  • Profilfoto von Heimwehberner
    Heimwehberner, 09.06.2023, 12:51 Uhr

    Einfach die tatsächlichen Kosten den Vereinen verrechnen, keine Pauschale.
    Dann muss die Allgemeinheit nicht mehr für ein «paar» Chaoten bezahlen. Geld ist ja genug da bei den «Grasstüpfern»

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  • Profilfoto von Emil22
    Emil22, 09.06.2023, 11:30 Uhr

    Es ist ja nicht die Aufgabe von Frau Schiller, Lösungen zu formulieren. Ihr Job ist es, die – zugegebenermassen nicht idealen – Lösungen zu torpedieren. Gleiches gilt für die Fanarbeit, der man schlecht einen Vorwurf machen darf, denn auch sie stehen klar auf einer Seite.

    Wir gemässigten Matchbesucherinnen und -besucher haben jetzt einfach genug gesehen und eben nicht gesehen (Einzeltäterverfolgung…). Die Fankurven sollen ihre Selbstverantwortung steigern, auch über das rechtliche Mass hinaus. Soziale Kontrolle. Und da sind Kollektivstrafen ein – wenn auch nicht für alle faires – Instrument. Frau Schiller, Status quo ist, dass es eben nicht funktioniert! Viele Unbeteiligte werden gestraft, verletzt und deren Eigentum beschädigt. Bitte handeln!

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    • Profilfoto von Urs Eggler
      Urs Eggler, 09.06.2023, 13:03 Uhr

      … wenn «Kollektivstrafen ein nicht für alle faires Instrument» sind, dann sind sie ein unfaires Instrument.

      Im übrigen finde ich die Vorschläge von Frau Schiller zielführender als personalisierte Tickets und Kollektivstrafen.

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  • Profilfoto von Franz
    Franz, 09.06.2023, 11:10 Uhr

    Der Transparenz halber sollte erwähnt werden, dass Frau RA Schiller nebenbei Politikerin der Alternativen Liste ist, also links der SP steht, sowie FCZ-Anhängerin.
    Betr. «Prävention»: Es ist schon vorgekommen, dass Demos von Nichtlinken, also heutzutage Rechtsextremen, behördlich verboten wurden, weil Linke mit einer Gegendemo gedroht haben. Dies zum Thema Kollektivstrafen.

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    • Profilfoto von Marie-Françoise Arouet
      Marie-Françoise Arouet, 09.06.2023, 14:09 Uhr

      Bei diesen Leuten gehören Schuldzuweisungen an die Sicherheitsorgane und „defund the police“-Ideologie zur DNA. Seit in ZH der Wolf nicht mehr die Polizei führt, bellen die Füchse wieder lauter.

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  • Profilfoto von Marie-Françoise Arouet
    Marie-Françoise Arouet, 09.06.2023, 10:34 Uhr

    „Nach Artikel 1 des Hooligankonkordats sind die Behörden angehalten, präventive polizeiliche Massnahmen zu treffen. […] Doch gemäss Manuela Schiller würden die Massnahmen immer als Reaktion auf ein vorangegangenes Ereignis verfügt. Es seien also keine präventiven Massnahmen sondern Kollektivstrafen.“
    Eine Argumentation, die „abenteuerlich“ zu nennen ebenso unverdient freundlich ist wie die Polizeireaktion, die von ihrem Recht zur Prävention nur nach Vorfällen Gebrauch macht.

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  • Profilfoto von Franz
    Franz, 09.06.2023, 09:38 Uhr

    Leute mit kleinem Budget? Au contraire. Den Ultra-Lifestyle muss man sich leisten können, da kommt einiges zusammen von der Jahreskarte und den Tickets über das Reisen, Auswärtsessen und -trinken bis zu den Pyros und Böllern. Das Clochard-Erscheinungsbild täuscht.

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