Kantonsrat will zuerst Personalverbände anhören

Familienzulagen: Vorerst können Zugs Kantonsangestellte aufatmen

Eine Gegenstimme: Die Abstimmung über den Rückweisungsantrag auf der elektronischen Abstimmungsanlage.

 

(Bild: mbe.)

Der Zuger Kantonsrat hat den Antrag auf Streichung der Familienzulagen der Kantonsangestellten an die Kommission zurückgewiesen. Man will nun zuerst die Personalverbände anhören und damit juristisch korrekt handeln. Vom Tisch ist die Sache aber nicht.

Bei den Anpassungen des kantonalen Personalgesetzes geht’s eigentlich um etwas Anderes: Die Einführung einer Eignungsprüfung für Lehrpersonen, die mit Minderjährigen arbeiten. Das hatte SVP-Kantonsrat Thomas Werner in einem Postulat verlangt. Mögliche Vorstrafen wegen Missbrauch sollten bei der Einstellung abgeklärt werden. Die Einführung dieser Überprüfung ist von links bis rechts unbestritten.

Spontane Idee in der vorberatenden Kommission

Die Hauptdiskussion im Rat drehte sich jedoch um die beantragte Streichung der Familienzulagen an kantonale Angestellte (zentralplus berichtete). Ein Mitglied der vorberatenden ad-hoc-Kommission hatte den Antrag überraschend eingebracht, den Paragraphen 52 im Personalgesetz aufzuheben. Wer es war, wurde auch an der Kantonsratssitzung nicht bekannt. Gerüchteweise soll es sich um ein SVP-Mitglied handeln, erklärten verschiedene nicht genannt sein wollende Ratsmitglieder zentralplus.

Die Sparidee ist offenbar populär: Die Mehrheit der vorberatenden Kommission und der Staatspolitischen Kommission unterstützte die beantragte Streichung der kantonalen Familienzulage. Die Personalverbände von Lehrern, Polizisten und der Staatspersonalverband schlugen darauf Alarm und monierten überdies, ihr Recht auf Anhörung im Personalgesetz sei verletzt worden.

 «Wir schliessen eine Beschwerde nicht aus.»
Hans Christen (FDP), Präsident der vorberatenden Kommission

Für den Präsidenten der vorberatenden Kommission, Hans Christen (FDP), haben die Personalverbände gesetzlich einen Anspruch auf Information und Anhörung. «Wir schliessen eine Beschwerde sonst nicht aus», sagte Christen.

Die Präsidentin der Staatswirtschaftskommission, Gabriela Ingold (FDP), sprach von einer «Überraschung» über den klaren Entscheid der vorberatenden Kommission, die Familienzulage zu streichen. «Ist das ein Steilpass oder ein Buebetrickli, dies war die grosse Frage in der Stawiko.»

Für die Befürworter der Sparmassnahme sei es ein Steilpass. Die finanzielle Situation des Kantons mit seinem strukturellen Defizit sei der Hauptgrund. «Die Zuger Kantonsangestellten sind sehr gut bezahlt und befinden sich unter den Topverdienern», sagte Ingold. Sie seien von Sparmassnahmen bisher nur am Rand tangiert gewesen.

Rückweisungsantrag kam von ALG

ALG-Kantonsrätin Esther Haas (ALG) stellte den Rückweisungsantrag. Sie sprach von einem «unseriösen Schnellschuss» und einem Affront gegenüber den Kantonsangestellten. Zug habe die höchsten Lebenshaltungskosten, die ALG sei gegen die Streichung. Haas drohte mit dem Referendum.

Ebenso gegen die Streichung ist laut Alois Gössi die SP. Und auch die Familienpartei CVP: «Wir sind fast einstimmig gegen die Streichung», so Roger Wiederkehr. Die anderen Parteien äusserten sich noch nicht, wo sie stehen.

Die SVP zweifelte aber am korrekten Vorgehen: SVP-Kantonsrat Philip C. Brunner, der in der vorberatenden Kommission mitwirkte, warf ein, die Kritik sei berechtigt, dass gewisse Details in der Beratung fehlten. Der Regierungsrat habe diese Details nun in der Antwort auf die Kleine Anfrage aus SP und ALG nachgeliefert und damit eine Diskussionsgrundlage geschaffen.

«Es gibt kein Armutsrisiko bei den Kantonsangestellten.»
Philipp C. Brunner, SVP-Kantonsrat

Wo er steht, verhehlte Brunner aber nicht: «Es gibt kein Armutsrisiko bei den Kantonsangestellten.» Sie machten einen guten Job. «Aber was der Kanton offeriert, kann mancher private Arbeitgeber nicht bieten.»

Regierungsrat will «sauberen Prozess»

Der Zuger Finanzdirektor Heinz Tännler erklärte, man habe die Personalverbände im Rahmen der jährlichen Sitzung über den Antrag informiert. Das sei aber keine Anhörung gewesen, das müsse deshalb nachgeholt werden. Der Regierungsrat wolle «einen sauberen Prozess» und keine «Hüst und Hott»-Politik.

Vertreter von CVP, FDP und SVP sprachen sich für die Rückweisung aus. «So wird das Gesetz eingehalten», sagte Manuel Brandenberg (SVP), «ansonsten liefern wird einen Steilpass für eine Beschwerde.»

Der Rat hat nun mit einer Gegenstimme beschlossen, den Antrag an die Kommission zurück zu weisen. Nein stimmte das Ratsmitglied Kurt Balmer (CVP).

Die ad-hoc-Kommission unter dem Vorsitz von Hans Christen (FDP), wird die Personalverbände in nächster Zeit anhören und eine Vernehmlassung bei den Gemeinden durchführen. Man rechnet damit, dass die Sache rasch vonstatten geht und die Vorlage zirka nach den Sommerferien erneut in den Kantonsrat kommt.

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